Lohnpfändung wegen nicht gezahltem Unterhalt - wie läuft das ab?

  • Hallo,
    der "Vater" meines Sohnes (1 Jahr alt) zahlt keinen Unterhalt. Da ich eine Beistandschaft beim Jugendamt habe, wollen die nun eine Lohnpfändung beantragen.
    Wir haben dafür Prozesskostenhilfe beantragt und diese wurde abgelehnt - wie kann das sein?? Ich bin Studentin und lebe vom Bafög, mein Sohn bekommt zusätzlich noch Unterstützung von der ARGE. Jetzt fragt mich das Jugendamt, ob ich bereit bin, diese Kosten für Gerichtsvollzieher etc. selber zu zahlen.
    Weiß jemand wieviel so etwas ungefähr kostet und ob es Aussichten auf Erfolg gibt? Wie läuft so eine Lohnpfändung ab und wie lange dauert es?
    Weiß überhaupt nicht was ich jetzt machen soll! Eins weiß ich, ich benötige dringend den Unterhalt für meinen Sohn! Und dafür muss die Lohnpfändung beantragt werden.... blöder Kreislauf

  • es kommt auf die Höhe der einzufordernden Summe an


    es kommt darauf an, ob tatsächlich etwas zu pfänden ist.


    Der Staat wälzt das Risiko auf den ab, der Geld zu bekommen hat, ob seine Tätigkeit durch den Schuldner bezahlt werden kann oder nicht, Du trägst also das Risiko, falls es schief läuft.


    LG Cobra


    PS Jens erklärts später etwas genauer

  • Hey


    Aber was hat denn nun PKH mit dem Gerichtsvollzieher und einer Lohnpfändung zu tun?!?!?!


    Doch eigentlich absolut nichts...PKH kann nicht die Kosten eines GV/einer Lohnpfändung tragen..PKH ist doch für Kosten eines Klageverfahrens gedacht u nicht um die Kosten einer Pfändung zu tragen..oder seh ich das grad falsch?!


    Gepfändet werden kann ja nur wenn er einen bestehenden Titel nicht bedient....und wenn es den gibt u der Unterhaltspflichtige pfändbares Geld hat, dann dürfte ja eine Pfändung erfolgreich verlaufen..u auch die Kosten der Pfändung trägt der Schuldner, der Gläubiger würde die ja "nur" erst vorstrecken..


    Gruß
    Jens

    2 Mal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Ersteinmal dankeschön für die Antworten!
    Jens
    Ich kenne mich da auch überhaupt nicht aus, ich habe heute vom Jugendamt einen Brief bekommen, dass ich die Kosten für den Gerichtsvollzieher und die Verwaltungskosten des Gerichts selber zahlen müsste, da die Prozesskostenhilfe meinen Antrag abgelehnt hat. Ein Unterhaltstitel liegt vor. Wenn ich das Geld wiederbekommen würde (wenn etwas zu holen ist) wäre es ja gut, aber ich habe die Bedenken, dass nichts zu holen ist. Der Betrag des Unterhalts liegt schon unter dem Mindestsatz da der KV noch ein Kind hat und wenn er nicht zahlt, denke ich dass er kein Geld hat (obwohl er arbeiten geht). Weiß nicht ob er aus Boswilligkeit mir das Geld nicht zahlt (zuzutrauen wäre es ihm schon, denn er wollte partout das Kind nicht und drängte mich zur Abtreibung...).

  • Hallo MamavomAdrian


    lies Jens letzten Absatz nochmal durch, da steht exakt drin, was Sache ist.


    Frag bei JA oder Gericht, wie hoch diese Kosten sind - es hängt von der zu vollstreckenden Summe ab - und frag JA, ob das Risiko in Deiner Situation nicht zu hoch sei.


    Viel Glück


    LG Cobra

  • Hey


    Mal noch anders gefragt, wenn ein Unterhaltstitel besteht, der aber schon unter dem Mindestsatz liegt, eine Beistandschaft besteht, wird auch vom JA evtl. UVG gezahlt??


    Wieviel Unterhalt muß er denn dann laut Titel zahlen..


    Weil solte das JA UVG zahlen, sind die Ansprüche gegen ihn doch sowieso aufs JA übergegangen, zumindest in Höhe des UVG .. u dann müßten u könnten nur das JA pfänden..


    Der Titel muß ja auch dann letztendlich eine Berechnungsgrundlage gehabt haben u wenn die noch heute gleich ist, dann dürfte er ja noch heute das Geld haben u es wäre auch "was zu holen" bei ihm..hat sich sein Einkommen oder seine Situation entscheidend geändert, wäre das was anderes, wobei er den Titel hätte dann abändern lassen, denn ohne das besteht der Titel weiter u die Pflich ihn in der Höhe auch zu bedienen..schlimmstenfalles läuft das für ihn dann als Unterhaltsschulden auf..


    Gruß
    Jens

  • Titel haben heisst nicht Recht haben Jens!


    Jeder Anwalt kann jederzeit versuchen dein konto zu sperren.
    Er beantragt einen Titel und dann kann nur das Amtsgericht das Konto wieder freischalten---schau in s BGB und.....

  • Titel haben heisst nicht Recht haben Jens!


    Jeder Anwalt kann jederzeit versuchen dein konto zu sperren.
    Er beantragt einen Titel und dann kann nur das Amtsgericht das Konto wieder freischalten---schau in s BGB und.....


    Vielleicht ließt du dir erstmal durch um was es überhaupt geht...
    Ein Anwalt kann jederzeit versuchen ein konto zu sperren, ja das kann er, jeder Anwalt wird damit nur jedesmal keinen Erfolg haben, weil die Sperre, u damit meinst du wohl eine Kontopfändung nicht von jedem Anwalt einfahc so mal möglich ist..(außer er hat einen Titel u den hat nicht jeder Anwalt)
    Und einen Titel kann man nicht mal eben so einfach beim AG beantragen..


    Versuch mal beim Thema zu bleiben (wenn auch klar ist auf was du hinauswillst)




    P.S. ein bestehender Titel heißt ausserdem das Recht zu haben, die dort titulierte Summe zu bekommen, bekommt man sie wie im Titel "vereinbart" nicht, kann man umgehend Zwangsmaßnahmen einleiten um zu seinem Recht zu kommen..

  • is zwar weit *off topic schon..


    Wenn dann muß die Beistandschaft gekündigt werden...


    Einfach so eine Rechtsauskunft von einem RA, kostet auch Geld i.d.R., die möchten ja auch was verdienen.. u die TE wird Geld auch nicht im Überfluss haben..


    Entweder Beistandschaft, oder RA .. (persönlich erachte ich zwar auch den RA als fachkundiger, aber das muß jeder für sich entscheiden)


    Letztendlich hat sie aber eine völlig andere Frage gestellt u geht es um was völlig anderes (vielleicht möchte man ja auch was anderers jetzt hinaus..nun gut)


    Und der Ablauf etc. ist im groben ja nun so, u um das ging es ja..


    ..bach to Topic

  • Jens
    die Unterhaltssumme beläuft sich auf 168 Euro/Monat. Ich hatte am Anfang Unterhaltsvorschuss bekommen, dann hat er gezahlt, dann mal wieder nicht, habe wieder UV beantragt,
    die sagten jedoch dass damit zu rechnen ist, dass er zahlt... na ja, er zahlt wann er lustig ist. Inzwischen hat sich für ihn einiges an Schulden aufgebaut, Bsp. die Differenz zw. UV und eigentlichem Unterhalt. Glaube nicht, dass ich das Geld je sehen werde... jetzt steigt mir die ARGE aufs Dach, weil die meinen, ich hätte die Differenz zwischen UV und Unnterhalt bekommen und wollen Geld von mir zurück. Habe versucht ihnen klar zu machen dass ich das Geld nicht bekommen habe, aber irgendwie verstehen sie es nicht.... habe langsam genug von den ganzen Ämtern. Werde mich mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen müssen. Hatte gedacht die zahlen sowas wie eine Unterhaltsklage, schliesslich schuldet der KV ihnen auch noch genügend Geld!

  • Bis der KV zahlt, kannst Du sehr gut Unterhaltsvorschuss beantragen. Den hat das Jugendamt zu zahlen. Die Rechtslage ist eindeutig. Beharre auf Dein Recht, stelle den Antrag schriftlich, erkläre schriftlich, dass der KV derzeit nicht zahlt. Lass Dir eine eventuelle Ablehnung schriftlich geben, lege dann Widerspruch ein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Weißt Du, wieviel der KV verdient? Der Selbstbehalt liegt um die 900 Euro, die ihm zum Leben übrig bleiben müssen. Alles, was darüber hinaus verdient wird, muß der AG an der GV oder Dich überweisen, statt an den KV. Die Kosten des GV trägt der KV. Schreibt ja Volleybap schon.


    Eine andere Variante wäre noch, die Beistandschaft zu kündigen. Dann gehst Du aufs Gericht, holst Dir einen Beratungshilfeschein und gehst damit zu einem Anwalt, der sich in Unterhaltsangelegenheiten auskennt. Dann kostet es Dich gar nichts (bis auf eine Anwaltsgebühr von 10 Euro).
    Denn eigentlich stünde Dir ja auch noch Betreuungsunterhalt zu oder nicht? Wenn Du den nicht einforderst, verfällt quasi Dein Anspruch nach einer gewissen Zeit, ich glaube nach drei Jahren, bin da aber nicht so firm.


    Selbst wenn jetzt beim KV noch nichts "zu holen" ist, besteht aber die Forderung und der Anspruch sowie evtl. der Titel ( bei Betreuungsunterhalt) dann muß er das irgendwann jedenfalls nachzahlen. Ebenso den Kindesunterhalt, der momentan ja wichtiger ist.


    Du solltest Dich mal auf einer Schwangerenberatungsstelle über all Deine Möglichkeiten beraten lassen. Das ist kostenfrei und die Beratung kannst Du noch in Anspruch nehmen bis Dein Zwerg drei Jahre alt ist. Zudem unterstützen sie Dich bei den Behörden, zB bei Dingen wie Du angesprochen hast, können sie Dir sagen, was Dir definitiv zusteht.


    Ebenso haben sie Möglichkeiten über Stiftungen, Dich finanziell ein wenig zu unterstützen.

  • Also... habe jetzt mit dem JA telefoniert, die Kosten für Gericthsvollzieher etc. belaufen sich auf um die 100 Euro. Damit kann ich leben. Wenn ich Glück habe, bekomme ich für April schon das Geld... ich glaube er bekommt monatlich ca. 1200 Euro raus, aber er hat ja schon ein Kind das mitangerechnet werden muss. Deswegen muss er als Mangelfall nur 168 Euro monatlich Unterhalt zahlen. Werde wohl jetzt erstmal wieder Unterhaltsvorschuss beantragen, das 3. Mal in einem Jahr schon. Ich beantrage es, dann zahlt er mal einen Monat und dann wieder nicht.
    Echt zum Verzweifeln!

  • Tja, damit hat er Dich in der Hand. Du hast die Rennerei und den ganzen Papierkram. Mußt immer wieder sämtliche Belege vorlegen. Das ist zeitraubend und nervend.


    Frage die vom JA, ob sie Dir nicht generell den UVG bezahlen, der KV dann den KU an diese überweist, sodaß Du nicht die ganze Rennerei hast. Die Beistandschaft besteht, somit müssen die sich auch kümmern. Ansonsten benötigst Du die Beistandschaft auch nicht und könntest Dir einen Anwalt nehmen. Finanziell gesehen kommt es aufs Gleiche raus.


    Meine Erfahrung mit der Beistandschaft war, daß das JA sich 1. ewig Zeit ließ, 2. total nachsichtig waren und jede Ausrede des KV haben gelten lassen und 3. seit die Anwältin eingeschaltet war, endlich mal was in die Pötte kam. Dem KV war die Aussicht auf Gehaltspfändung so unangenehm, daß er sich jetzt das mir zustehende Geld anderweitig beschafft und mit überwiesen hat. Angeblich hat er einen Kredit aufgenommen. Glaube ich aber nicht und ist mir auch egal.


    Wenn Du studierst, beziehst Du da nicht auch noch Sozialhilfe?

  • Die machen das nicht ,habe es schon versucht. Jedesmal zeigt der KV seine ach so große Zahlungsmoral und läßt es dann wieder schleifen.
    Hoffe dass es durch die Lohnpfändung ein für alle mal Ruhe hat. Ehrlich gesagt, bin ich auch ein bißchen Schadensfroh wenn sein Arbeitgeber die Lohnpfändung auf dem Tisch hat, sehr unangenehm bestimmt... aber selbst schuld.
    Da ich studiere bekomme ich nichts vom Amt, lebe vom Bafög und noch Elterngeld. Bekomme lediglich von der ARGE den Alleinerziehendenzuschlag, als Studentin steht mir sonst nichts zu.
    Mein Sohn bekommt aber von der ARGE Geld (Hälfte Miete).
    Wie ist das denn mit dem Betreuungsgeld, das zu angesprochen hast? Habe davon noch nichts gehört...

  • Hey


    Für Betreuungsunterhalt müßte der Vater aber erstmal leistungsfähig sein, u das ist er bei dem Einkommen u bei zwei Kindern denen er zu Unterhalt verpflichtet ist, nicht gegeben...nicht umsonst kann ja auch nicht der volle Regelsatz gezahlt werden..


    Gruß
    Jens