Hallo, immer wieder denke ich darüber nach, was aus meinen Kindern ( 5 und 7 Jahre) wird, wenn mir etwas passieren sollte.
Zu ihrem leiblichen Vater, der auch das Sorgerecht hat, haben sie momentan kein Kontakt. Aufgrund von Gewalttätigkeit wurde vom Gericht beschlossen, dass er sie unter Aufsicht des Kinderschutzbundes sehen darf. Dieses müßte in Kürze anlaufen.
Ich lebe seit knapp 3 Jahren in einer neuen Beziehung. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (7 Monate). Wir wollen im Frühjahr heiraten. Meine beiden Großen haben ein sehr liebevolles Verhältnis zu meinem Lebensgefährten und auch zu ihrem neuen Brüderchen.
Nun meine Frage, wenn mir etwas zustößt, dürfen die beiden Kinder ja nicht bei meinem Lebensgefährten bleiben. Er hat ja keinerlei Rechte an den Kindern. Ich denke auch kein Gericht würde die Kinder zum leiblichen Vater schicken, nach dem was alles passiert ist.
Zu meinen Eltern haben die Kinder einen sehr guten Kontakt. Gibt es die Möglichkeit, dass man sie dann erst mal dort unterbringt?
Kann man irgendetwas testamentalisches festhalten, damit die Kinder nicht zu Pflegeeltern müssen, die sie gar nicht kennen?
Welche Rechte hat mein Lebensgefährte und meine beiden Großen? Meine beiden Großen müßten doch wenigsten das Recht haben weiter Kontakt zu ihrem kleinen Bruder und meinen Lebensgefährten zu halten. Werden die Kinder überhaupt dazu befragt?
Ich würde mich echt freuen, wenn sich jemand ein wenig damit auskennt. Oder jemand weiß, an wen ich mich wenden kann.