Wo bleiben die Kinder, wenn ich sterben sollte

  • Hallo, immer wieder denke ich darüber nach, was aus meinen Kindern ( 5 und 7 Jahre) wird, wenn mir etwas passieren sollte.


    Zu ihrem leiblichen Vater, der auch das Sorgerecht hat, haben sie momentan kein Kontakt. Aufgrund von Gewalttätigkeit wurde vom Gericht beschlossen, dass er sie unter Aufsicht des Kinderschutzbundes sehen darf. Dieses müßte in Kürze anlaufen.


    Ich lebe seit knapp 3 Jahren in einer neuen Beziehung. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (7 Monate). Wir wollen im Frühjahr heiraten. Meine beiden Großen haben ein sehr liebevolles Verhältnis zu meinem Lebensgefährten und auch zu ihrem neuen Brüderchen.


    Nun meine Frage, wenn mir etwas zustößt, dürfen die beiden Kinder ja nicht bei meinem Lebensgefährten bleiben. Er hat ja keinerlei Rechte an den Kindern. Ich denke auch kein Gericht würde die Kinder zum leiblichen Vater schicken, nach dem was alles passiert ist.


    Zu meinen Eltern haben die Kinder einen sehr guten Kontakt. Gibt es die Möglichkeit, dass man sie dann erst mal dort unterbringt?


    Kann man irgendetwas testamentalisches festhalten, damit die Kinder nicht zu Pflegeeltern müssen, die sie gar nicht kennen?


    Welche Rechte hat mein Lebensgefährte und meine beiden Großen? Meine beiden Großen müßten doch wenigsten das Recht haben weiter Kontakt zu ihrem kleinen Bruder und meinen Lebensgefährten zu halten. Werden die Kinder überhaupt dazu befragt?


    Ich würde mich echt freuen, wenn sich jemand ein wenig damit auskennt. Oder jemand weiß, an wen ich mich wenden kann.

  • :Hm Schwierig zu beantworten.


    1. Dein Ex hat noch das Sorgerecht, somit wäre er mit deinem Tod Alleinsorgeberechtigt!


    2. Wie alt sind die Kinder?


    3. Wie wäre es das Alleinige Sorgerecht anzustreben?


    4. Testament gemacht? Könntest hierin verfügen, dass auf den Willen der Kinder Rücksicht zu nehmen ist, die Kinder zusammen bleiben sollen, die Großeltern oder den Lebensgefährten als Vormund benennen (auch beim Famgericht als solche vorschlagen...aber dafür brauchst du das alleinige Sorgerecht)

    Lächele den Tag an und er lächelt zurück :sonne

  • DAs sagt das JA dazu:


    Hallo Frau xxxx,

    die Verfügung muss des Anfordernissen eines Testamentes entsprechen.
    Wenn der Vater auf Ihren Wunsch nicht als Vormund bzw. Sorgeberechtigter eingesetzt werden soll, muss dies von Ihnen in der Verfügung genau begründet werden, da die Richter grundsätzlich dem Vater eines Kindes den Vorrang geben.

    Das Jugendamt wird erst im Fall des Falles beteiligt, wenn es zur Entscheidung darüber kommt, wer als Vormund für das Kind am geeignetsten ist.

    Im Vorfeld muss von Ihnen nichts mit dem JA geklärt werden.

    Viele Grüße


    hoffe ich konnt dir damit einwenig helfen
    lg raMONA

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D

  • Hallo Kullerkeks,


    das Thema hatten wir hier vor kurzem schon einmal. Schau mal hier:
    Habt ihr vorgesorgt falls euch was passiert? , dort sind die Möglichkeiten und die notwendigen Schritte relativ gut erklärt.


    Sorry, weiß nicht genau, wie das mit dem link einfügen hier funzt, url bitte einfach kopieren, dann sollte es gehen ;)


    Edit sagt, der link funzt doch ... ich glaub ich erblonde langsam :D

    Liebe Grüsse
    Sabine


    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Die meisten Frauen wählen ihr Nachthemd mit mehr Verstand als ihren Mann
    - Coco Chanel-

    Einmal editiert, zuletzt von Lunatic ()

  • Ein Gedanke, der mir spontan in den Sinn kommt, wie wäre es, wenn Dein neuer Lebenspartner die Kinder - sofern der Vater einverstanden ist - adoptiert?

  • Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Mein Lebensgefährte würde sie adoptieren und da der leibliche Vater eh keine Lust hat, Unterhalt für die beiden zu leisten, würde er dem vielleicht auch zustimmen. Nur ich glaube wir müssen erst ein Jahr verheiratet sein, ehe das geht oder sehe ich das falsch?

  • Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Mein Lebensgefährte würde sie adoptieren und da der leibliche Vater eh keine Lust hat, Unterhalt für die beiden zu leisten, würde er dem vielleicht auch zustimmen.[...]


    Wenn der leibliche Vater einverstanden ist, dann würde ich das heute schon einmal schriftlich festhalten und auch den Wunsch von dir und deinem Lebensgefährten bzgl. der Adoption. Auch wenn es wohl rechtlich nichts Verbindliches ist, so würde dies zumindest eure gemeinsamen Absichten dokumentieren, das ist dann bestimmt noch mehr als gar nichts in der Hand.


    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Ohl ()