Ich glaube, mein Bescheid stimmt nicht ganz

  • Gestern war mein Geld auf dem Konto (Alg 2 und UVG). Insgesamt sind es etwas über 60,00 Euro weniger als sonst.


    Beim UVG sind es 20,00 Euro - ich denke das hängt mit dem erhöhten Kindergeld zusammen - habe aber nix schriftliches.


    Der Rest könnten die Betreuungskosten sein, die ich bisher immer erstattet bekam.


    Auf meinem Bescheid ist immer noch das Kindergeld in Höhe von 154 Euro ausgewiesen, dabei sollen es doch diesen Monat mehr sein.
    Demnach müsste mir das Amt auch da was abziehen - dieser Abzug kommt dann vermutlich nächsten Monat doppelt.
    Am meisten ärgert mich, das ich nun schon wieder da anrufen muss, weil was nicht stimmt


    Wie sehen Eure Bescheide aus?
    Habt ihr schon das neue Kindergeld angerechnet?



    Verstörte Grüße
    Tilla

  • Ich habe noch nicht mal einen neuen Bescheid! Weder wegen Kindergeld, noch Auf Grund meines neuen Einkommens! :muede

  • Also ist es anscheinend unsere Pflicht, die Ämter zu informieren :hae: ?


    Ich habe ja jetzt zuviel bekommen, da das alte Kindergeld noch angerechnet wurde - was wohl passiert, wenn ich weiter kassiere und mich nicht melde :devil: ?


    Mir macht nur Angst, das ich irgendwie das Gefühl nicht los werde, das da beim Amt Leute sitzen, die anscheinend selbst nicht wissen, was sie tun :crazy



    :ohnmacht:

  • bei mir stimmte der Bescheid auch nicht! Zwar wurde bereits das neue Kindergeld angerechnet, aber der Unterhalt völlig falsch berechnet. Habe 68€ weniger überwiesen bekommen als angegeben. Also morgen Widerspruch einlegen grrr :rolleyes::motz:

  • :nawarte:


    Seit Ende Dezember mache ich nun meine Weiterbildung nun nicht mehr. Rechtzeitig sagte ich Bescheid, weil ich ja eben nun Arbeit habe! Trotzdem kam eben kein Änderungsbescheid und ich habe gesehen, dass ich Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten erhalten habe von der ARGE! :hilfe:batsch


    Dieses Ämter-Wirr-Warr macht mich noch krank! :hilfe

  • also, ich habe beim blick auf mein konto festgestellt, dass die 10€ vom kindergeld NICHT abgezogen wurden. habe meinen üblichen betrag bekommen.
    bin auch mal gespannt.. ich muss den folgeantrag nächste woche stellen, in dem die 10€ mehr kindergeld ja angegeben sind. ich wette, die ziehen sie mir dann nachträglich ab.
    was ja eigentlich auch nich okay ist, denn es ist nicht mein fehler!

  • Seit Ende Dezember mache ich nun meine Weiterbildung nun nicht mehr. Rechtzeitig sagte ich Bescheid, weil ich ja eben nun Arbeit habe! Trotzdem kam eben kein Änderungsbescheid und ich habe gesehen, dass ich Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten erhalten habe von der ARGE!


    Hi Cath,


    leg es auf die Seite, das werden die wieder haben wollen. Wenn das geht ohne daß es Dir Dein Arbeitgeber negativ auslegt, sieh zu daß Du Dein erstes Gehalt nicht am 31.01. sondern am 01.02. auf dem Konto hast, sonst wird dir das im Januar von der ARGE voll auf Deine Leistung angerechnet und Du mußt sozusagen immer einen Monat vorausfinanzieren. Zahl die Firma erst im Februar, bekommst Du im Januar noch ALGII so du es vorher bezogen hast.



    Grüße
    Susanne

    "Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen" Helmut Schmidt, Altkanzler

  • Ja, vor allem bekommt man dann so Schreiben das Geld zurück zu zahlen und am besten das schon gestern. Das klingt dann jedesmal als hätte man absichtlich Betrug gemacht! Wenn die Ämter das Geld nie zurückfordern könnten würden die sicherlich auch schneller und effektiver arbeiten! :dribbel



    Ich bekomme das Grundgehalt erst im Februar, die Zuschläge für Spätschicht, Feiertage und sonst so sogar erst im März zusätzlich zum Grundgehalt!

    Einmal editiert, zuletzt von cath ()

  • Als erstes muss ich jetzt mal die Ämter (auch wenn da manchmal einiges schief läuft) in Schutz nehmen, weil ich selbst mal in der UVG-Stelle München gearbeitet habe und da passieren schon mal Fehler (bei ca. 2000 Akten pro Sachbearbeiter). Zudem ist so eine Umstellung ein Mordsaufwand, weil ja jeder Fall neu bei der Kasse angewiesen werden musss. Und wenn dann da mal ne Akte grad nicht ist, wo sie sein sollte, dann wird das leicht übersehen. Ich weiß, wovon ich spreche :pfeif
    Ist aber trotzdem ärgerlich, wenn man zu den "Fehlerteufeln" gehört.
    Ich habe diesen Monat schon das erhöte Kindergeld überwiesen bekommen, jedoch auch noch keinen neuen Bescheid.


    Mit ALGII usw. kenn ich mich (gott sei dank) nicht aus, da ich ja im Moment noch Elterngeld bekomme.


    Ruft einfach mal bei Eurem Sachbearbeiter an und ich bin mir sicher, dass sich das ganze leicht klären lässt. (Hartnäckig bleiben :kicher )


    LG
    Feli


  • Ruft einfach mal bei Eurem Sachbearbeiter an und ich bin mir sicher, dass sich das ganze leicht klären lässt. (Hartnäckig bleiben :kicher )


    LG
    Feli


    Dazu bräuchte man die direkte Vorwahl... Die rückt man bei der ARGE aber nicht raus, zumindest ist das hier so! :nawarte::amok:

  • J


    Ich bekomme das Grundgehalt erst im Februar, die Zuschläge für Spätschicht, Feiertage und sonst so sogar erst im März zusätzlich zum Grundgehalt!


    Hallo Cath,
    dann stelle Dich schon mal auf eine Menge Probleme ein. Das kann durchaus alles andere als spaßig für Dich werden.
    PS: ALG 2 Bezieher sind in der Pflicht, Veränderungen dem SB mitzuteilen. Auch wenn es um Änderungen des KG geht. Würdet Ihr aufmal weniger KG bekommen, und somit mehr ALG2 zustehen, würde ja auch jeder gleich meckern, wenn das Geld fehlen würde. Also gilt es auch umgekehrt. Dazu muß man auch nur die netten Sätze der Mitwirkungspflicht lesen etc.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • gumo


    soweit ich die aktuelle verordnung für alg2 handling überflogen habe, ist es wohl so das kindergeld auf bescheiden die ab 1.1. gültig sind bis 30.5. nicht angerechnet im aktuellen berechnungszeitraum. auch nicht für bescheide die über den jahreswechsel "laufen", werden keine änderungsbescheide erstellt. die sbs wissen das es eine kindergelderhöhung gibt und einige argen haben das schon in die bescheide die ab januar gültig sind eingearbeitet. von daher glaube ich auch nicht das es notwendig ist eine veränderungsmitteilung zu machen, m.e. nur für uvg notwendig.


    von daher ist empfehlenswert bei falschzahlungen, sofort in widerspruch gehen.

  • Da ich in einem kleinen Dorf wohne, habe ich den Vorteil , das ich mit meiner Sachbearbeiterin persönlich sprechen kann, auch telefonisch.


    Die hat mir dann erklärt, das zur Zeit des Rechenlaufs noch nicht gesetzlich entschieden war, ob und in welcher Höhe nun das Kindergeld erhöht wird.
    Deshalb steht nun erstmal noch der "alte" KG Betrag auf dem Bescheid.
    Der zuviel gezahlte Betrag wird wieder abgezogen, entweder im nächsten Monat oder bei der nächsten Weiterbewilligung.


    Das JA habe das anders gehandhabt und den UVG Betrag bereits gekürzt.


    Das Geld, das mir fehlte ist der Anteil der Betreuungskosten, der aus welchen Gründen auch immer nicht mit in den Rechenlauf konnte und nachgezahlt wird.


    Somit ist alles im Grünen Bereich - aber ich fände es nach wie vor angenehmer, wenn solche Sachen auf dem Bescheid irgendwo vermerkt wären.



    Liebe Grüße
    Tilla


  • Hallo Cath,
    dann stelle Dich schon mal auf eine Menge Probleme ein. Das kann durchaus alles andere als spaßig für Dich werden.
    PS: ALG 2 Bezieher sind in der Pflicht, Veränderungen dem SB mitzuteilen. Auch wenn es um Änderungen des KG geht. Würdet Ihr aufmal weniger KG bekommen, und somit mehr ALG2 zustehen, würde ja auch jeder gleich meckern, wenn das Geld fehlen würde. Also gilt es auch umgekehrt. Dazu muß man auch nur die netten Sätze der Mitwirkungspflicht lesen etc.


    Ich bin und war bisher immer gewollt alles ehrlich anzugeben! Nun mal nicht so!!! Aber es kann auch nicht sein was mir oftmals mit dem amt passiert. Nun soll ich doch bis 20.1. meine Nettoverdienste und Zuschläge vom Arbeitgeber auflisten lassen! Hallo? Was sagt mein Ticker? :pfeif Ich bekomme am 1.2. mein erstes Geld und somit auch erst einen Lohnzettel! :nawarte: Und Zuschläge gibt es erst 2 Monate später. Selbst mein Arbeitgeber hat dies bereits der ARGE schriftlich mitgeteilt! Was soll das also jetzt? Vor allem der letzte Satz: Sonst muss von einem Betrug ausgegangen werden! Gehts noch? :motz::amok::nawarte::wand

  • Ach Cath, nicht aufregen, das lohnt nicht :troest



    Ich habe so den Eindruck, das gewisse Leute hier im Forum halt gerne provozieren :nanana


    Zum Glück gibts ja die Ignor-Funktion.



    Also, laß dich nicht ärgern!

  • Diese Leute gibt es nicht nur im Forum, sondern auch bei den Ämtern. Glaub ich zumindest! :amok: