• Hallo,


    ich bräuche mal eure :hilfe


    habe am 22.07.08 einen Antrag bei der ARGE gestellt, diese Woche kam dann der Bescheid. Jetzt haben die mir für Monat Juli 300 Euro als Einkommen gerechnet. Dieses Geld resultiert aus meinem Autounfall den ich im April hatte und die 300 Euro wurden als einmaliges Schmerzensgeld gezahlt. Dürfen die das?


    LG Urmele

    Scheidung ist die Korrektur eines tragischen Irrtums

  • Hallo,


    wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat die ARGE die 300 Euro angerechnet, und du bekommst deshalb nur noch 300 Euro von ihnen? Leider kenne ich einen ähnlichen Fall.. Und es ist wohl rechtens.. Tut mir leid!! :troest Ist ein echter Witz, aber ist wohl so..


    LG trotzdem!!

  • Ich denke, die dürfen das.


    Wenn du im Lotto gewinnen würdest, dann müsstest du ja auch erstmal von diesem Geld leben und für die Zeit bekommst du keine Leistungen.


    Jede Einnahme, die du machst, wird dir als Einkommen berechnet werden, weil du ja mit diesem Geld selbst zu deinem Lebensunterhalt beitragen
    kannst.

  • Hallo Tilla,


    auf der einen Seite verstehe ich das, aber auf der anderen Seite? Im Lotto kann man 5 €, hunderte, oder noch mehr gewinnen (würde ich dann auf ein anderes Konto laufen lassen :D ). Man darf doch auch pro Lebensjahr soundsoviel Guthaben auf dem Konto haben. Zudem war das vor der Antragstellung.


    LG urmele

    Scheidung ist die Korrektur eines tragischen Irrtums

  • Hallo Urmele,


    meiner Laienmeinung nach darf Schmerzensgeld nicht angerechnet werden. Siehe § 11 (3) 2 SGB II:


    (3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
    [...]
    2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der
    nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen
    Gesetzbuchs geleistet werden.


    In dem genannten Paragraphen (§ 253 Abs. 2 BGB) ist das Schmerzensgeld geregelt. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.


    LG ciwi

  • Ich würde auch Widerspruch einlegen.
    Achte darauf, dass du innerhalb einer Woche Bescheid bekommst, dass der Widerspruch eingegangen ist, sonst kannst du gleich vor Gericht ziehen. Das wissen die meisten nicht und warten brav. Außerdem muss innerhalb von 3 Monaten über den Widerspruch entschieden sein.


    Ganz wichtig: nicht bitten, sondern mit den §§ argumentieren und (höflich) fordern. Es ist dein Recht!

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich bin auch der Meinung, daß das nicht Rechtens ist.


    Du darfst 150,- Euro pro Lebensjahr an Vermögen haben. Sprich eine 20-jährige dürfte demnach 3000,- Euro auf einem Sparbuch, Girokonto, etc. haben, ohne daß dies ins Gewicht fällt.


    Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Ansonsten gehst Du aufs Gericht, holst Dir einen Beratungsschein und nimmst einen Anwalt für Sozialrecht. Dann kostet es nicht Dein Geld, außer der üblichen 10 Euro und Du hast jemanden, der sich damit auskennt und Dir handfeste Antworten geben kann.