Hallo Biggy,
ich hatte ein ähnliches Problem, daher weiß ich in etwa was Sache ist. Zumindest hier in Bayern. Weiß nicht ob es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird. Also:
Der ARGE muss der Mietvertrag un-unterschrieben vorgelegt werden. Die überprüft dann, ob dir diese Wohnung "zusteht". Bei mir war es z.B: als alleinerziehende Mama mit einem Sohn eine Zweizimmerwohnung für höchstens 307 Euro. Wobei sich die Höhe der Miete wohl sogar von Stadt zu Stadt unterscheidet, so wurde mir gesagt. Bei mir ist es leider so, dass ich zu diesem Preis nichts gefunden habe, da ich örtlich ein bißchen gebunden bin, weil ich in der Nähe meiner Eltern, aber auch meiner Arbeit sein müßte, da ich sonst ja wahrscheinlich MEHR Geld fürs Benzingeld verfahren würde... Das hat aber keinen interessiert. Logisch denken ist in diesen Fragen anscheinend nicht angebracht.. Nun, Fakt ist also- die Wohnung kann tatsächlich billiger sein als die Alte- solange sie aber noch über der festgesetzten Höhe liegt, wird der Umzug nicht genehmigt. Nicht genehmigt bedeutet natürlich nicht dass du nicht umziehen darfst. Aber sie übernehmen eben keine Kaution, keine Renivierungskosten, UND zahlen nur den festgesetzten Betrag als "Miete" . Den Rest musst du drauflegen..
Hoffe ich konnte dir helfen..
LG