Berechnung- wer kann helfen?

  • Hallo!


    Ich weiss nicht, ob mir nun hier geholfen werden kann- aber fragen kann ich ja mal ;)


    Problem ist Folgendes:
    Ich bin momentan auf der Suche nach einer Wohnung- weiss aber letztlich nicht, was mir an Geld zusteht!


    Ich verdiene als Halbtagskraft, die Steuerklasse wird ja auch bei Ummeldung dann geändert-- nur reicht mein Lohn alleine nicht aus!


    Kindergeld habe ich nun auf meinen Namen stehen-- 2x 154 Euro.


    Meine Frage nun- auch, wenn ich nun noch überhaupt nicht weiss, was ich an Unterhalt für die Kinder bekomme........kann man denn irgendwie sagen, daß ich mal mindestens soundsoviel habe??


    Kann ich diese 308 Euro mal als für mich sicher annehmen??
    Der Kindsunterhalt wird doch damit verrechnet......


    Ich sag mal- ich dachte- ich könnte dann die 300 annehmen- dazu mal mindestens 100 pro kind- was dann 500 wären!!


    Es geht mir gerade nur darum zu wissen, was das absolute Miinimum wäre, von dem ich ausgehen kann!!


    Vielleicht kann -darf?- mir dazu nun mal jemand was sagen.......


    Problem dabei- ich schau mir nun wieder ne Wohnung an (sind hier dünn gesät und ich will halt nun auch nicht warten, bis der Anwalt das alles berechnet hat-Donnerstag ist erst der 1.Termin-- gleichzeitig für mich noch die Frage-- wie lange dauert so eine Berechnung denn?)



    Ich muss halt wissen, was möglich wäre........um erst dann handeln zu können........


    Danke
    Kitty

  • Mit den 308 Euro kannst Du rechnen, feste. Aber wie Du schon sagst, werden die mit dem KU verrechnet.


    Wie alt sind die Kinder? Wieviel KU steht Dir denn zu für die Beiden laut Düsseldorfer Tabelle, weißt Du das?


    Zahlt der KV denn keinen KU? Dann gibt es beim JA Unterhaltsvorschuß für die Kids. Ich glaube max. 125 Euro pro Nase. Oder mehr, frag das auf dem JA nach.

  • Der Kindesunterhalt berechnet sich nach dem Einkommen des Elternteils, der den KU zu leisten hat, in deinem Fall also der Vater der Kinder.


    Diesbezüglich kannst du aufs JA gehen und es ausrechnen lassen. Das JA schreibt den Vater an, verlangt seine Einkommensbescheide, errechnet die den KU und stellt auch gleich einen Titel aus.


    Die Höhe des Mindestunterhaltes findest du in der Düsseldorfer Tabelle in der jeweiligen Altersspalte.


    Ohne genaue Zahlen kann man nicht mehr dazu sagen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Danke schon mal!!


    Das mit der Düsseldorfer Tabelle ist wohl nicht so einfach!


    gehen wir vom Minimum aus- wäre es laut Tabelle 377 Euro pro Kind -(bei geringstem Einkommen) aber da es ja mit dem Kindergeld verrechnet wird- kann es ja nur weniger sein!


    Da wir ja am Donnerstag zu einem Anwalt gehen, wird das JA nun auch nicht schneller sein!


    Würde es dann eigenltich bedeuten, daß diese Berechnungen, die das JA macht- den Anwalt dann unnötig machen?? es laufen doch dieselben Berechnungen- oder??


    Danke Kitty

  • Ja, es laufen dieselben Berechnungen. Der Anwalt rechnet ggf. sogar genauer, weil er auch Steuerbescheide usw. mit einbezieht. Da habe ich beim JA schlechte Erfahrungen gemacht.


    377,- sind nicht wenig pro Kind. Der Unterhaltsvorschuss würde gerademal ca. ein Drittel davon betragen. Die meisten bekommen wohl zwischen 200,- und 300,- KU. Mit über 300,- ist man schon sehr gut bedient.

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  • Lt Düdo Tabelle 377 pro Kind = 754,-
    KG 154 pro Kind = 308,-


    Das KG wird pro Kind um die Hälfte gekürzt, somit hast Du 908,- mit denen Du rechnen kannst.


    Ein Anwalt macht bei KU keinen Sinn, denn den mußt Du zahlen, wenn Du Dir nicht einen Beratungshilfeschein holst.
    Der Anwalt läßt sich Zeit, Du kommst infinanziellen Engpass.


    Besser: Beistandschaft beim JA. Für Dich keine Rennerei und keine Kosten. Zahlt KV nicht, erhälst Du Unterhaltsvorschuß vom JA.

  • Hallo!


    nach folgender tabelle, hab ich mich nun vertan:
    http://www.ra-cunningham.de/re…duesseldorfer-tabelle.htm


    kinder sind 7+9- wäre als vollsatz kindsunerhalt damit 322,--- da ich das kindergeld ganz bekomme-- der "nettosatz"- bedeutet dann 245 Euro!!


    weiss nicht, ob das nun so stimmt........richtig liegt.......würde sich aber mit euren zahlen ungefähr decken-- oder??


    muss das grad mal verdauen.......denn damit wird nun alles ganz schön........eng...... :(


    danke euch
    kitty

  • Ja aber es sind doch 322 Pro Kind ergo 644 abzüglich 154, dann noch 308 drauf und das, was Du verdienst.


    Also ich wäre glücklich mit "soviel" Geld.


    Hast Du mal gefragt, ob Du Wohngeld bewilligt bekommst?


    Du arbeitest Teilzeit oder nicht? Dann könnte es von Deinem Verdienst her klappen, daß Dir das bewilligt wird. Wie hoch dies ist, weiß ich jetzt aber echt nicht.

  • Hallo Laternchen!


    Nein- ich sprach mal am Telefon mit der Caritas- einer Extraeinrichtung für Alleinerziehende, die meinte, erst wenn alles mal berechnet ist, könnte man mir sagen, wie es mit Unterstützung aussieht!!


    Ich werde das also wirklich abwarten müssen!!


    Mich macht diese Unklarheit jedenfalls gerade wahnsinnig-- sowas macht nur Angst-- und mir schon klar- mir bleibt nun nix als zu warten.....aber das kostet sehr viel Kraft!!


    Danke
    Kitty