verfällt Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zum Betreuungsunterhalt.


    Wenn mein Ex-Freund den momentan nicht leisten kann, weil er noch anderweitig Schulden hat, ist er dann dazu verpflichtet, den Betreuungsunterhalt "später" nachzuzahlen (so wie Kindsunterhalt) oder verfällt er?


    Liebe Grüsse!

  • Zitat

    Original von Gern
    Wenn mein Ex-Freund den momentan nicht leisten kann, weil er noch anderweitig Schulden hat, ist er dann dazu verpflichtet, den Betreuungsunterhalt "später" nachzuzahlen (so wie Kindsunterhalt) oder verfällt er?


    :kopf

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Tut mir Leid, aber find es das allerletzte. Du kannst ja selber arbeiten gehen!
    Ich habe von beiden Vätern nie BU gefordert. Der KU für das Kind ist kein Thema, aber für mich selbst schafft man das selber.

  • Habe ich die tatsächliche Antwort überlesen?


    Meine Frage ist berechtigt, weil mein Ex-Freund meint seine Schulden wären vorrangig.
    Ich möchte ihm also gern die Gelegenheit geben erst die "zu bedienen" bevor ich mich mit ihm vor Gericht weiter rumstreite.



    @ Raline:


    Entschuldigung, hatte vergessen "aufgestockten Betreuungsunterhalt" zu schreiben.


    Ich gehe arbeiten, aber noch nicht wieder Vollzeit! (bekomme keinerlei staatl Unterstützung)
    Und ich würde liebend gern auf das Geld von ihm verzichten, wenn ich könnte.
    Heißt für mich bei seinem Verhalten nämlich, dass ich mir selbst Geld leihen muß, um mit allem über die Runden zu kommen.
    Wenn ich staatl Unterstützung fordere, holen die sich das Geld eh von ihm zurück.


    Kann mir bitte jemand meine Frage beantworten statt mich hier als geldgierige Kuh hinzustellen?

  • Gern tut mir Leid, dass meinte ich nicht so.....dachte du arbeitest nicht.......
    Wenn du zusätzlich auf Geld vom Amt angewiesen bist, werden die dss Geld vom KV wieder holen sobald er Zahlungsfähig ist. Hängt aber auch mit dem Alter deines Kindes zusammen.

  • Auch wenn ich als Zahler da geschädigt bin.... :rotwerd



    Du musst den Unterhalt gerichtlich einfordern. Ist er beziffert, kannst Du ja quasi auf Kulanz Ratenzahlung oder Stundung vereinbaren.


    Wenn Du keine Forderung stellst verfällt dies, soweit ich da im Bilde bin....

  • Zitat

    Original von Mela
    Im Übrigen finde ich es reichlich unhöflich, wie manche hier (neuen) Fragestellern begegnen, ohne irgendwelche Hintergründe zu wissen.
    Ich würde mir wünschen, dass entweder geholfen wird, ergo die Frage beantwortet wird oder dass man einfach "die Klappe" hält.


    Dann kläre "die Klappe" per PN ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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  • Danke schon mal für die ordentlichen Antworten!



    Werde mich wohl um einen Anwalt bemühen müssen.


    Ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt und deshalb die Antworten "verdient".
    Mir liegt es mehr als fern meinen Ex-Freund abzuziehen, allerdings sehe ich auch nicht ein, dass er sich weiter ein schönes Leben macht (hat auch was mit den Schulden zu tun) und seine (ehemalige) Familie gucken kann wie sie über die Runden kommt.
    Sobald ich alles allein regeln kann, werde ich das jederzeit und gerne tun und werde mehr als froh sein nicht von ihm abhängig zu sein!

  • ... nix hast du "verdient" Gern, schon gar nicht so eine unglaubliche Antwort.
    Ralines Abtwort ist wirklich mehr als daneben!!!


    Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund den BU eingerichtet. Eben weil der alleinerziehende Elternteil sonst wirklich ins Hintertreffen gerät. Und es ist sehr richtig, das einzufordern. Oder brauchst du Nachhilfe, @ Raline? Und diese Dinge, die der Staat regeln muss sind nie so geregelt, dass es dem "Nutzniesser" dabei sonderlich gut gehen könnte.
    Ausserdem müsste die Allgemeinheit Millionen weniger Euros bezahlen, wenn sich beide Elternteile ihrer GEMEINSAMEN Verantwortung bewusst wären und für die Versorgung, Hege und Pflege eines Kindes aufkämen und sich nicht so viele um ihren Teil herumdrücken würden. Ausserdem wäre ein grosser Teil Kinder Alleinerziehender nicht arm, kämen da so manche Herrschaften ihren Zahlungspflichten nach.
    Den Elternteil bei dem das Kind lebt zu unterstützen ist wirklich keine übermässige Forderung. Es sei denn, man wäre in unserer Gesellschaft ausreichend in der Lage sich selbst und ein Kind optimal zu versorgen. Dazu gehört auch eine gute und gesicherte Betreuung. Und das weiß hier ja wohl jeder, was da in unserem Land los ist.
    Es ist wenig hilfreich Menschen, die auf die Unterstützung ihres (Ex- )Partners angewiesen sind derartig zu difamieren und als Schnorrer, schwach oder sonstwie nicht hinlänglich darzustellen. Wieso sollte sich nur das Leben, in dem Fall das der Mutter, völlig umstellen?
    Es ist ein RECHT, seinen Lebensunterhalt hinzubekommen, mit Kind und wenn der andere Teil dazu gebraucht wird, dann ist das ebenso richtig. Er war am "Machen ebsnso beteiligt, ist die zweite Hälfte der Wurzel des Kindes, die Nachteile im Erwerbsleben sind ja bei leibe nicht ausgewogen verteilt.
    Falscher Stolz... so seh ich das, den andern nicht in die Pflicht zu nehmen.
    Ich kanns nicht fassen...... :angry



    edit: zu deiner Frage: Meines Wissens nach kommt Unterhalt immer auch vor den Schulden. KU in jedem Fall. Dem betreuenden Elternteil soll m.E. das Schlamassel des anderen auch nicht zum Nachteil gereichen.


    Ich finde, dass auf solche Postings im offenen Thtread auch geantwortet werden muss, auch offen... man wird ja wohl zu dem stehen können, was man postuliert, oder?

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()

  • Hi,


    Zitat

    Original von Loewenherz
    edit: zu deiner Frage: Meines Wissens nach kommt Unterhalt immer auch vor den Schulden. KU in jedem Fall. Dem betreuenden Elternteil soll m.E. das Schlamassel des anderen auch nicht zum Nachteil gereichen.


    Vorrangig vor Schulden...grundsätzlich:
    KU = ja ... BU = Nein


    Es kommt aber auf die Schulden an.
    Für die Hütte auf jeden Fall, für bspw. den Ferrari nicht.
    Es ist eine Einzelfallentscheidung des Richters.
    Außerdem kommt´s auf das Alter der Kids an, für kleiner/gleich 3 Jahr auf jeden Fall BU, sofern der Pflichtige leistungsfähig ist.


    ...und Loewenherz es gibt sogar AEs die der EX noch EU blechen.


    Edit: Bei BU ist der Selbstbehalt 1000 € und bei KU 900


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • ... mit EU ist Ehegattenunterhalt gemeint?
    Ich weiss, dass es so Fälle gibt. Bitter, bitter... für alle Beteiligten.


    Danke auch für die Auskunft bezüglich BU und den Selbstbehaltsgrenzen (ich kannte die allerdings). Nach drei Jahren ist man ja sowieso gehalten wieder zu arbeiten (Ausnahme, besonderer Betreuungsbedarf...), was ich im Prinzip sehr richtig finde.

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Löwenherz.


    Ich sehe es auch so.


    Abzocke ist nicht ok. Ohne Frage.


    Aber Fakt ist, daß AEs (welchen Geschlechts auch immer) mit dem allergrößten Anteil allein sitzen, während der andere Teil "sich selbst verwirklichen kann". In welcher Form auch immer (neue Freundin, neues Kind, neues Auto).


    Es gibt leider nur wenige Ausnahmen, wo das Leben (ich rede nicht von einem überhöhten Lebensstandard) des AEs unterstützt oder gesichert wird von dem anderen Partner.


    Aber vielleicht wären hier ja manche AEs nicht so furchtbar unzufrieden und bissig, wenn sie ihren "Stolz" über Bord schmeissen würden und den anderen an seine Verpflichtung erinnern würden. Was nicht heisst, dass sie sich aushalten lassen sollen.

  • ja...@Allesistmöglich. M.M. hat das auch was mit Selbstachtung zu tun, sich nicht wie einen Bittsteller behandeln zu lassen und ALLE rechtlichen Mittel auszuschöpfen, incl. natürlich einer Arbeit, wenn man eine hat, oder findet, um mit Kind über die Runden zu kommen.
    Das ist schwer genug. Ich würde mich lieber zerreissen, bevor ich nicht ALLE mir möglichen Wege gegangen bin, um für das Kind und mich so gut es nur geht zu sorgen. Da gehört allerdings auch der KV in seiner Verantwortung dazu.


    Schätzli :schnuller is ja Made by Mama and Papa :D

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.