Er Zahlt die Kosten für die Krankenversicherung nicht.

  • Müsste er für das gemeinsame Kind weil er mehr verdient. Ich habe sogar ein Titel erwirkt und da steht „er muss“, tut er aber nicht. Er ist Privat Versichert.
    Da er mir seit der Gerichtsverhandlung keinen Unterhalt mehr Zahlt bin ich im Minus.
    Ich Arbeite Teilzeit und befinde mich mit €200,- Unterhalt für Juli €60,- über der Harz 4 Grenze. Da der Unterhalt aber unangekündigt wegbricht es waren mal €900,- und ich noch Verpflichtungen aus besseren Zeiten bedienen muss kann ich nun die Krankenkasse nicht mehr Bezahlen. Auch das Jugendamt lässt mich hängen denn letzten Monat gab es ja noch ein wenig Unterhalt und somit vorerst kein Geld.
    Wohngeld: Fehlanzeige da ich ja nicht zur Zahlung der Krankenkasse des Kindes verpflichtet bin sehen die das als mein Privatvergnügen. Einhundert Euro über der Leistungsgrenze.
    Übrigens die Krankenkasse Kostet mich €127,- im Monat.


    Ich habe das Problem das der Kühlschrank leer ist und der Monat gerade erst angefangen hat. Ohne Unterhalt nichts zum Essen.
    Zusätzlich müsste das Auto durch den Tüv um weiter zur Arbeit zu kommen.


    Ich habe jetzt eine dreiwöchige Betteltour bei Ämtern und Behörden hinter mir und habe außer einem Nervenschaden nichts bekommen.


    Der Anwalt sagt bis der Titel eingefordert ist, das dauert etwas und weil mein Mann ( „Ja wir sind noch Verheiratet“) nur Bargeld einnimmt ist auch nichts auf seinem Konto.


    Jetzt wollte ich euch bitten mit mir Nachzudenken wie ich an etwas Geld komme in der Hoffnung ich habe etwas Übersehen.


    Zum zweiten denke ich Darüber nach wegen unterlassener Krankenversicherung das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Obwohl ich nicht herausfinden konnte, ob daraufhin das Kind dann mit in meine gesetzliche Krankenversicherung hinein darf. Aber sieht jemand da eine Möglichkeit wegen dem Sorgerecht?


    Danke fürs Köpfchenmachen

  • Puh, schwierig, schwierig.


    Auf die Schnelle fällt mir nur ALGII ein.


    Normalerweise, zumindest bei mir bei der DAK, äh Moderatoren, darf ich das schreiben??? Grübel......
    ist der Kleine mit bei mir versichert. Nennt sich Familienversicherung und kostet mich nichts extra.


    Gut, ich habe noch Elterngeld und ALG II aber das war NACHDEM mich die Krankenkasse auf dieses Vers. ansprach. Nämlich noch während der Mutterschaftsgeldzeit.


    Es geht aber nicht, daß ein Mensch in Deutschland nicht krankenversichert ist, zumindest nach meinem Wissensstand!

  • hallo tanja,
    das hört sich ja echt fies an, was dein ex da mit euch treibt.
    warst du schon bei einer beratungsstelle (caritas oder so) die können dir bestimmt sagen, was du machen kannst.


    ist dein anwalt einer mit der fachrichtung familienrecht? dann müßte er dir doch alle deine fragen beantworten können.


    wie sieht es denn mit dem Kindergeld aus? bekommst du das oder dein ex? wenn das Kind bei dir im haushalt lebt, dann kannst du das geld auch auf dein konto überweisen lassen.

  • ... die ARGE, oder das Sozialamt sind verpflichtet zu helfen. Da gibts nen Paragraphen dafür. Du bist in einer für dich und das Kind präkären Notlage, hast offensichtlich alles veranlasst, um an dein Geld zu kommen und kommst im Mom nicht voran. Die müssen helfen.
    Wissen tun das i.d.R. Arbeitslosenverbände, Caritas, Diakonie, ProFamilia usw. Ich weiss, diese Stellen machen einen unheimlichen Wirbel, und weigern sich oft ewig. Aber das dürfen die nicht!
    Dein Anwalt, kann der da nix tun? Ausserdem wäre es vielleicht gut, dem JA mal zu sagen, wie es dir geht. Vielleicht können die den andern auf die Sprünge helfen. Ansonsten, wenn der Zustand andauert, geh zum Sozialgericht.
    Ich musste während meiner Schwangerschaft mit den Medien drohen, dass ich Geld zum Überleben bekam...
    Lass dich nicht abwimmeln, auch wenns schwer ist. :troest

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Zitat

    Original von Loewenherz
    ... die ARGE, oder das Sozialamt sind verpflichtet zu helfen. Da gibts nen Paragraphen dafür....


    Hallo :wink,


    genau so weiß ich das auch. Du hast Kinder und ihr alle müßt auch essen etc. Ich weiß wie sch.... das ist. Anfang des Monats und Geld schon alle. Ich gehe mittlerweile zu "APPEL und EI" meine Lebensmittel einkaufen. Vielleicht kennt das jemand und ich muß sagen, ich komme seither so besser mit meinen paar Kröten über die Runden. (Reichen zumindest fürs Essen. Da dort alles so wenig kostet z.B. Joghurt € 0,10, Babynahrung € 0,20 usw. entlastet mich das enorm). Möglicherweise gibt es sowas auch in eurer Nähe. Naja es kostet schon den einen oder anderen Überwindung hinzugehen, aber mir war das egal. Und du kriegst den Ausweis nur wenn Du bedürftig bist. Zur Überbrükung einer Notlage allemal zu empfehlen.


    Viele Grüße
    Melanie

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


    Von allen traurigen Worten, die je gesprochen oder geschrieben wurden, sind die wohl traurigsten: "ES HÄTTE SEIN KÖNNEN!"

  • Nun habe ich den EX direkt angesprochen wann es mal wider Unterhalt gibt.
    Und da hat er mir eröffnet das er Insolvenz angemeldet hat. Und das es deshalb keinen Unterhalt mehr gibt.
    Ich wollte das von Ihm Schriftlich haben damit ich den Ämtern was vorzeigen kann aber das hat er verweigert. Die Nr. vom Insolvenzverwalter hat er mir dann auf nachfrage gegeben, aber der ist gerade im Uhrlaub. :angry

  • .. trotzdem... die ämter MÜSSEN helfen. die gehen sowieso an deinen ex und der muss da die hosen runter lassen. das wird sehr heftig für ihn.
    ausserdem kommen unterhaltszahlungen immer vor allem andern, soweit ich weiss, sogar vor den gläubigern in einem insolvenzverfahren.
    lass dich nicht verrückt machen und fordere!!! :daumen

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Zuerst einmal zur KV: Dein Kind ist versichert. Wenn er die Prämie nicht zahlt, hat er die Krankenkasse an der Backe. Aber versichert ist Dein Kind.
    Geh zum Arzt, lass es behandeln, Rechnung auf den Vater ausstellen und zuschicken lassen. Fertig. Irgendwann wird die KV kündigen, klar. Bis Du dann eine neue Versicherung für das Kind hast, ist es trotzdem noch versichert in der alten Verischerung. Nach dem neuen KV-Gesetz kann und darf es keine unversicherten Personen mehr geben. Also ruhig Blut.


    Zum 2. Punkt, Unterhalt: Du hast einen Titel. Der muss jetzt durchgesetzt werden vom Gerichtsvollzieher. Sprich: Du musst den Anwalt beschleunigen, dass der den GV antreibt. Anders geht es nicht. Zwischenzeitlich kannst Du übers Sozialamt einen (rückzahlbaren) Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten fürs Kind beantragen und kriegen...



    Gruß



    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Original von Mela
    Soweit ich informiert bin, kann das Kind erst nach der Scheidung zu dir in die gesetzliche Versicherung wechseln :Hm


    Habe ich anders erlebt: meine drei Kids sind seit neuestem bei mir in der gesetzlichen KV als Familienangehörige versichert, ich muss keinen Cent mehr zahlen.
    Dies habe ich daher veranlaßt, da ansonsten der Vater die wichtigen Rechnungen und Schreiben der Ärzte an seine neue Adresse bekäme, und da ich mich um diese Angelegenheiten kümmere, ist das höchst unpraktikabel!
    Wir sind noch nicht geschieden!


    LG, und mach deinem Anwalt mal Beine, das geht gar nicht!
    Sola