Kündigung nach Elternzeit

  • Hi,


    ich habe eine Frage:


    Wenn man nach der Elternzeit, so kurz nach Wiedereintritt (Rückkehr mein ich) in die Firma, gekündigt würde, nach welchem Gehalt rechnete sich dann rein theoretisch das ALG?

  • Hallo Claudi,


    um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben (vermute, Du meinst nicht ALG 2), muß man mindestens 12 Monate vor arbeitslosigkeit versicherungspflichtig tätig gewesen sein.


    Also aus Elternzeit kommen, 3 Monate arbeiten, dann gekündigt, dann hat man keinen Anspruch ( http://www.sozialgesetzbuch-bu…setz.de/_buch/sgb_iii.htm)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Das Elterngeld zählt dann nicht oder? Was für Leistungen bekäme man denn dann?

  • Hallo Claudi,


    ALG 2 , und vor allem auch aufpassen. Auch da kann sanktioniert werden, wenn Du die Kündigung "mutwillig" herbei geführt hast.


    Elterngeld wird wohl nicht als versicherungspflichtige erwerbstätigkeit gelten, aber so ganz sicher bin ich da nicht. Ich erhielt immer nur das alte Elterngeld.


    Aber dazu weiß dann wohl jemand anderes hier näheres.

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  • Hallo Claudi'Merlin,


    Elterngeld (laufender wie auch beendeter Bezug) würde bei Alg II als Einkommen nicht angerechnet werden (siehe hier)


    Als Leistungen bei ALG II würdest Du den Regelsatz für Dich und den für Sohni bekommen, dazu Mehrbedarf wg. Alleinerziehung & angemessene Kosten für Unterkunft (Kaltmiete, Betriebskosten & Heizung). KdU (=Kosten der Unterkunft richten sich nach den Gegebenheiten in der Stadt / im Landkreis). Evtl. Unterhalt für Sohni (ersatzw. UVG), Betreuungsunterhalt für Dich und anderes Einkommen wird dabei berücksichtigt (außer eben Erziehungs-/Elterngeld).


    Es könnten noch weitere Mehrbedarfe hinzu kommen, wenn z.B. kostenaufwändige Ernährung oder anderes vorliegen.


    LG Conny

  • :Hm
    Also wenn Du direkt nach der Elternzeit gekündigt worden wärst, ohne je an den Arbeitsplatz zurück gekehrt zu sein, dann hättest Du Anspruch auf ALGI.

    Aber so hast Du ja wieder eine Zeit gearbeitet.


    Da Elternzeit auch eine versicherungspflichtige Zeit ist, weiß ich nicht ob dies auch angerechnet wird.
    Oder ob man erst wieder ein Jahr arbeiten muss um den Anspruch auf ALGI zu erwerben. :frag

  • hm, wäre schön, wenn dazu jemand genaueres weiß, denn das thema steht mir anfang nächsten jahres auch bevor. ich werde wohl auch die kündigung bekommen, wenn ich aus der elternzeit zurückkomme.


    aber ich meine auch, es würde alg1 geben, weil die elternzeit ja nur "erziehungsURLAUB" ist und kein abbruch oder aufhebung der arbeit. ich hab auch mal irgendwo ein gerichtsurteil gelesen, wonach mütter eben im fall von kündigung nach erziehungsurlaub mehr alg1 erhalten sollen, als normal. hab aber leider den zettel verbummelt und bisher noch nix aktuelles darüber gefunden. ich weiss es aber halt alles net genau...


    vielleicht weiss ja jemand was genaues?

  • Das ist alles echt schwierig. NOCH bin ich ja da....aber mein Job fällt weg und man weiß nicht, was mit mir zu tun ist, klar, die bauen Leute ab, wenn ich mich jetzt nicht "wehre" steh ich da.
    Ich muss mal abwarten jetzt.

  • ähm.. Aber wenn die Leute vor die Tür setzen, müssen die nicht einen Sozialplan erstellen?


    Als AE (also Alleinverdiener mit Kind) dürften die dich doch gar nicht einfach so rauswerfen dürfen.....

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Jaein. Noch läuft alles auf der "Angebotsschiene" sprich, die sagen, können sie sich ein leben ohne die firma vorstellen. da kannste zustimmen oder ablehnen.
    sozialplan kommt dann, wenn zuviele nicht mitmachen. mal sehen.
    und die bieten ja so tolle sachen (kenn ich alles schon *gähn*) sie helfen bei der jobsuche usw.
    mir egal, ich muss und will da bleiben, sollen sie doch mal andere suchen, die ohne kind da stehen, das ging mir auch schon so. ich hab unverheiratet und ohne kind damals auch (weil flexibel) schnell weider was gefundne. jetzt sieht das aber anders aus.

  • Dann wünsche ich Dir auf jeden Fall erst mal ganz ganz viel Glück!

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Oh danke!!! :) Super, weil seht mal hier:


    Zitat:
    Erziehungszeiten
    Zeiten wegen der Betreuung oder Erziehung eines Kindes während eines Bezugs von Erziehungsgeld (oder Nichtbezuges wegen der Berücksichtigung von Einkommen) bleiben bei der Bildung des Bemessungszeitraumes außer Betracht. Es wird in der Regel auf das Arbeitsentgelt davor zurückgegriffen, soweit innerhalb des gegebenenfalls auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens mindestens ein Bemessungszeitraum von 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt gebildet werden kann. Anderenfalls muss eine fiktive Bemessung vorgenommen werden (siehe Höhe der Leistung; Nummer 7, Kein Bemessungszeitraum).


    Quelle: http://www.arbeitsagentur.de


    Das ist zwar ein Trost, aber dennoch - ich kämpfe weiter.