Beiträge von iffigenie

    Hallo beccy,


    ich kann zum Teil nachempfinden, wie es Dir gerade geht. Laß' Dich mal :troest


    Schalte das JA ein! Je mehr Verantwortung Du "abgeben" kannst, desto leichter läßt sich die Sache ertragen. Das JA kann Dir zum weiteren Vorgehen bzgl. Rückführung vielleicht zur Seite stehen. Auf jeden Fall ist es dazu da, um vermittelnd Gespräche zw. Dir und dem KV zu führen, notfalls einfach Informationen an den anderen weiterzuleiten (wenn keine Gespräche zustande kommen sollten).


    Versuch, vorerst jeden Kontakt zum KV zu vermeiden. Kontakte seitens des KV mit dem Hinweis, er solle sich an JA wenden, unterbinden.


    Fühlst Du Dich bei Deinem Anwalt und dem, was er tut, wohl? Wenn nicht, wechsle ihn! Gerade, wenn es um Kinder in Trennungssituationen geht, sollte frau (mann) das Gefühl haben, gut beraten zu sein. Denn wenn jetzt etwas verbockt wird, kann es Dir und Deinen Kindern zu Nachteil gereichen, was sich nicht wieder ausbügeln läßt.


    Liebe beccy, dass Dein Mann Dir vorwirft, Du seiest eine schlechte Mutter (wg. Ausbildung, Arbeit, 2 Tage Urlaub, etc) - steht drüber :pfeif
    Wäre es anders (Du hättest Dich z.B. nicht um Ausbildung & Arbeit gekümmert), hätte er Dir das auch vorgeworfen, oder?? Ich finde, Du kannst stolz auf Dich sein, dass Du trotz Kinder die Ausbildung gemacht hast und arbeiten gehst, um allein Deine Familie zu versorgen!! :respekt Da sind doch 2 Tage Ausspannen erlaubt und kein Fehler!


    Wußte Dein Anwalt, dass der KV damit gedroht hat, die Kinder nach Italien zu bringen? Wußte es sein Anwalt, das JA?? Manchmal weiß man als Mutter intuitiv um eine Gefahr. Dann möchte man natürlich diese vermeiden. In Deinem Fall wäre es wohl gewesen, ihm die Kinder nicht zu geben. Allerdings, sofern JA, Anwalt und Gericht nicht dasselbe wie Du annehmen (KV könnte Kinder nach Italien bringen), würde eine Verweigerung "Kinder das WE beim KV" Dir ganz gewiß negativ ausgelegt werden. Du konntest wohl eher nicht anders handeln. :kopf


    LG Conny

    Hallo Claudi'Merlin,


    Elterngeld (laufender wie auch beendeter Bezug) würde bei Alg II als Einkommen nicht angerechnet werden (siehe hier)


    Als Leistungen bei ALG II würdest Du den Regelsatz für Dich und den für Sohni bekommen, dazu Mehrbedarf wg. Alleinerziehung & angemessene Kosten für Unterkunft (Kaltmiete, Betriebskosten & Heizung). KdU (=Kosten der Unterkunft richten sich nach den Gegebenheiten in der Stadt / im Landkreis). Evtl. Unterhalt für Sohni (ersatzw. UVG), Betreuungsunterhalt für Dich und anderes Einkommen wird dabei berücksichtigt (außer eben Erziehungs-/Elterngeld).


    Es könnten noch weitere Mehrbedarfe hinzu kommen, wenn z.B. kostenaufwändige Ernährung oder anderes vorliegen.


    LG Conny

    @pritzi


    Hab' mich da wohl etwas "verquer" ausgedrückt: Ich meinte, wenn sich die Berechnung des Unterhaltes (hier vom KV) hinzieht, könnte u.U. Unterhaltsvorschuss vom JA gezahlt werden. Genau dieses weiß ich aber nicht sicher?


    Ansonsten hast Du vollkommen Recht: Wenn ein Antrag auf Leistung gestellt wird, wird ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt.


    LG Conny

    Hallo MelB86,


    Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leisten kann. Ob der Vorschuss auch gezahlt wird, wenn der Unterhalt nicht sofort einsetzt (z.B. weil die Berechnung sich so lange hinzieht), weiß ich nicht. Könnte ich mir aber vorstellen, da es hier ja um Geld fürs Kind geht und dieses sich ja nicht selbst versorgen kann.


    Der Vorteil von Unterhaltsvorschuss für Euch ist der, dass Geld vom JA bekommt (125,00 Euro pro KInd) und dieses sich es sich später von KV zurück holt. Damit hast Du dann nichts zu tun.


    Wichtig ist aber, dass der Alg II Antrag abgegeben wird, damit Dir keine Zahltage verloren gehen. Die ARGE wird Dir in jedem Fall sagen, ob Du Unterhaltsvorschuss und anderes noch beantragen sollst. Die ARGE tritt aber erst einmal in Vorleistung. Sobald Du dann Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss erhälst, fordert die ARGE die Überzahlung von Dir zurück.


    Du kannst ja auch unabhängig von der ARGE beim JA wg. Unterhaltsvorschuss vorsprechen.


    LG Conny

    Hallo MelB86,


    Zitat

    Original von MelB86


    muss mit dem Ausfüllen und abgeben aber noch solange warten,bis ermittelt ist wieviel mein Ex unserer Tochter und mir zahlen kann.


    Damit solltest Du auf gar keinen Fall warten!! Eine mögliche Zahlung von Alg II erfolgt immer mit den Tag der Antragstellung, d.h., Antrag so weit wie möglich ausfüllen und den umgehend beim Amt einreichen! Wenn Unterlagen fehlen oder du anderweitig noch Geld beantragen könntest z.B. Unterhaltsvorschuss, so lange du keinen Unterhalt vom Ex erhältst, MUSS dir das die SBin der ARGE (Jobcenter o.ä.) mitteilen.


    Wie Iceshine bereits anmerkte, solltest Du unbedingt mit der zuständigen ARGE abklären, ob du die Wohnung beziehen darfst (evlt. kann es sogar Schwierigkeiten beim Umzug in den anderen Landkreis geben.)


    Schau doch auch mal hier: http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/


    LG Conny

    Hallo Jappi,


    wieso könnt ihr das Umgangsrecht nicht regeln? Findet ihr keine gemeinsame Basis? Weil es "inoffiziell" ist? Ich weiß nicht, ob es überhaupt eine solche Musteranforderung gibt. Was sollte denn da drin stehen? Und wäre solch ein Formular nicht auch etwas "inoffizielles", da zw. Dir und dem KV ausgehandelt?


    Umgang zw. den Kind / den Kindern und dem umgangsberechtigten Elternteil bedeutet immer ein Verständnis für die Bedürfnisse jedes Beteiligten, die Möglichkeiten zum Umgang (mehrmals wöchentlich oder nur 14 tägig möglich?) und ggf. Kompromissbereitschaft auf allen Seiten. Daher ist der Umgang so individuell wie jeder Mensch.


    Das JA finde ich eine gute Anlaufstelle, wenn die Eltern sich in Fragen des Umganges nicht einigen können / wollen, da hier ein Dritter vermitteltelnd zw. den Parteien agiert.


    LG Conny

    Hallo mausimaus2,


    die Idee mit dem Indoorspielplatz ist doch prima!


    Das deine Tochter "Papa" zum Vater deines Sohnes sagt, find' ich in diesem Alter nicht schlimm. Sie kann halt noch nicht zw. ihrem Papa und dem deines Sohnes unterscheiden. Es kommt die Zeit, da wird sie's verstehen.


    LG Conny

    @ Loewenherz


    :daumen:daumen



    @ phalaenopsis


    Meine Kleine kam nach der Trennung ihrer Eltern auf die Welt. Ich bat den KV, sich zu überlegen, wie er sich den Umgang mit der Kleinen vorstellen könne. Weiterhin erinnerte ich ihn an die Vaterschaftsanerkennung. Was von seiner Seite kam war - NICHTS!!!


    Dann mußte die Vaterschaft anerkannt werden. Wir trafen uns beim JA. Und das erste, bevor die Sache mit der Anerkennung konkret wurde, beklagte sich der arme, dass er nur die Pflicht hätte zu zahlen (ER zahlt ja nicht mal, bekomme UV!!), sie aber nicht sehen dürfe!!?? :radab



    Sorry, passte jetzt unbedingt zum Thread... musste aber raus!


    LG Conny

    Hallo Luchsie,


    da hast Du etwas falsch verstanden. Es sind hier im Forum einige Antworten gewesen, dass ich den Eindruck "Rabenmutter" gewonnen habe. Jeder hier hat seine Geschichte, in der es in irgend einer Art und Weise um Trennung, Kind(er), Umgang und, und, und geht.


    Warum ich hier in diesem Forum bin? Ich dachte, ich finde hier Anregungen, Tipps, Hinweise, vielleicht auch einfach mal ein "tut mir leid" oder :knuddel ,um meinen Alltag als Alleinerziehende mit 2 kleinen KInder besser zu meistern, jedoch keine rigorose Abwertung darüber, dass ich meine beiden großen Kinder nicht sehe! Sorry, aber die Geschichte habe ich nicht mal annähernd wiedergegeben. Da ist eine solche krasse Bewertung unangebracht.


    LG Conny

    Mazil


    Ich sehe meine beiden großen Kinder nicht eine Stunde im Jahr, weil ich die Fahrtkosten zu ihnen nicht aufbringen kann, sondern weil ein Gericht dies so festgelegt hat! Fakt ist, ich würde die Großen regelmäßig alle 14 Tage sehen, wenn der KV nicht kurz vor dem Urteil von Sachsen-Anhalt nach Schleswig-Holstein verzogen wäre.


    Ich habe den Eindruck, dass ich hier als Rabenmutter angesehen werde, weil ich meine Kinder nicht sehe. Es gibt aber eine Vorgeschichte und unter den Gegebenheiten zeichnet man sich eben dadurch als Mutter aus, wenn Mutter den Kontakt ruhen lässt, weil sonst der Krieg über Anwälte, Gutachter, Verfahrenspfleger, JA und Gerichte nicht enden würde. Ich kenne Deine Geschichte nicht, habe aber den Eindruck, dass Du meine nicht im Geringsten nachvollziehen kannst. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH, dass Du und Dein Kind / Deine Kinder diese Erfahrungen nicht gemacht habt!!!



    Was die Sache mit dem KV meiner beiden Kleinen anbetrift, so ist es richtig, dass es hier auch meine Entlastung geht (habe ich kein Recht darauf oder habe ich die PFLICHT, egoistisch zu sein, um den Alltag mit und für meine Kinder zu meistern?). Ich habe aber auch schon 6 (!) Wochen einen sehr lebhaften, selbständigen Jungen und ein 7 Monate altes Kind rund um die Uhr zu betreuen. JAAA, normalerweise geht mein Sohn halbtags in den Kindergarten, aber eben nicht, wenn er 39 oder 40 °C Fieber hat!! Und NEIN, ich habe keine Betreuung für mein krankes Kind.


    Und immer dann, wenn mein Sohn zu Hause ist, fordert er meine ganze Aufmerksamkeit (haben auch andere festgestellt...), so dass meine Kleine stets zu kurz kommt! (Von meiner Erholung rede ich hier mal nicht)


    Ich freue mich für Dich, wenn Du es schaffst, ein Kind von 2 Jahren und ein 7 Monate altes Kind über 6 Wochen allein zu betreuen, ohne Deine Familie, ohne Freunde oder wenn Du das geregelt bekommst, einkaufen zu gehen, Deine dringendst notwendigen Einkäufe zu erledigen - mit krankem Kind zu Hause! NEIN, meine Nachbarn können nicht aufpassen.


    Worum es jedoch bei dem KV meiner beiden Kleinen geht, ist, dass er mir vorwirft, ich würde über seine Zeit verfügen (wenn ich ihn BITTE, mir zu sagen, wie er sich den Umgang mit der Kleinen vorstellen könnte)!! Andererseits haben wir eine klare Absprache bezüglich des Umgangs mit meinem Sohn. Wenn er dann immer wieder EINEN Tag vorher sagt, er holt ihn erst 2 Stunden später und ich muss (wieder mal) einen Termin absagen, dann akzeptiere ich das nicht! Es geht dann nämlich Zeit, wo ich Termine, welche sich mit 2 Kindern schlechter erledigen lassen als mit einem, erledigen könnte oder eben, um mich um mein soziales Umfeld, meine Stärkung u.ä. m. zu kümmern!!


    Der Tipp mit dem Betreuungsnetz ist sehr hilfreich, doch leider nicht von heute auf morgen in die Tat umgesetzt.


    Und der KV würde die Kinder ganz zu sich nehmen. Wenn er aber schon von 4,5 Tagen Umgang im Monat Zeit zugunsten seines Unternehmens einschränkt, widerspricht er sich da in meinen Augen ganz gewaltig!


    LG Conny



    PS: Sorry, wenn ich evtl. ein bißchen wirr geschrieben habe. Danke.

    Hallo,


    ich gebe es zu, ich denke eher nicht an solche Sachen. Aber sich Gedanken zu machen, wer die Kids versorgt, falls ich das mal nicht mehr kann, wäre wohl seeehr sinnvoll!


    Habt Ihr da schon etwas geregelt? Wie sieht die Sache vom Gesetz her aus? Spielt da der KV bei unverheirateten Eltern eine Rolle, wenn die KM das alleinige Sorgerecht hat? Welche Möglichkeiten gibt es, als sorgeberechtigter Elternteil Einfluß auf die Zukunft der Kinder hinsichtlich betreuender Person u.ä. zu nehmen? Reicht die Festlegung in einem Testament oder doch lieber zum JA?


    Ich bin mal gespannt auf Eure Antworten...


    LG Conny

    Hallo Wondi,


    es ist nun schon einige Zeit seit dem Beitrag vergangen, ich hoffe, dass Du die MuKi-Kur für Dich und Deine Kleine inzwischen auf den Weg bringen konntest. Falls nicht oder wenn Du jemanden zum Reden oder Hilfe im Umgang mit der Kleinen suchst - Diakonie, Caritas oder ähnliche Einrichtungen sind gute Anlaufstellen!


    Ich glaube übrigens nicht, dass Du Deine Tochter nicht lieben kannst. Sonst wäre da nicht Dein schlechtes Gewissen und die Einsicht, dass Du ihr einige Dinge zuschreibst, für die sie nichts kann! Du brauchst Zeit für Dich, um mit dem, was hinter Dir/Euch liegt, klar zu kommen. Und Du bist nicht nur Mutter, sondern auch Mensch, soll heißen, dass Du egoistisch sein mußt, damit es Dir und Deiner Tochter gut geht!!


    Alles Liebe und viel Kraft wünsche ich Dir!


    LG Conny

    Hallo susayk,


    Herzlichen Dank für Deine Antwort.


    Leider ist es die Zeit am WE bzw. donnerstags, welche er zugunsten seiner Arbeit einschränkt. Vereinbarungen zu Betreuungen außerhalb des WE bzw. donnerstags gibt es ja praktisch nicht. Ich frage ihn nur zusätzlich, wenn ich absolut am Ende meiner Kräfte bin. Ich muss die Betreuung meiner beiden seit der Trennung gänzlich allein abdecken, da ich keine Familie oder Freunde habe.


    Es ist vor allem der Aspekt, dass mein Sohn immer wieder längere Zeit krank ist und ich ihn dann zu Hause betreuen muss. Meine kleine Tochter (7 Monate) kommt dann immer zu kurz. Z. Zt. betreue ich ihn und seine kl. Schwester seit 4 Wochen rund um die Uhr (und eine weitere Woche kommt hinzu), so dass ich keine pers. Termine wahrnehmen kann. Und wenn ich dann immer noch auf IHN Rücksicht nehmen soll (dass er die Kids halt holt, wie's ihm in den Kram paßt), dann ist das Ende der Fahnenstange erreicht.


    In Nachhinein betrachtet, hat mich der KV zur Pflege seiner Mutter (Pflegestufe III) mißbraucht, obwohl ich auch noch ein Neugeborenes hatte... Und als die Mutter in ein Heim kam, weil ich die Pflege so nicht weiter fortführen wollte, da trennte er sich von mir ohne jegliche Aussprache, ohne den geringsten Versuch, über die Beziehung zu reden.


    Deshalb fühle ich mich einfach nur ausgenutzt, wenn er auch jetzt über mich und meine Zeit trotz eindeutiger Absagen nach Belieben verfügt!

    Hallo,


    Ich hätte gern mal gewußt, wie Ihr Euch verhalten würdet:


    Der KV und ich haben uns auf den Umgang für beide Kids geeinigt. Den Großen holt er jedes 2. WE von Freitag 16:00 Uhr bis Sonntag 20:00 Uhr, die Kleine jeden Donnerstag für 2 - 3 Stunden.
    Außerdem hatte ich ihn ein-, zweimal gefragt, ob er beide Kids mal außer der Reihe nehmen würde. Er sagte zu; wir einigten uns auf Uhrzeit und Übergabeort.


    Doch in der letzten Zeit verschob er die Zeiten, zu denen er die Kids übernehmen sollte, stets nach hinten (oder sagte ganz ab). Er informierte mich zwar manchmal, stellte mich dann immer vor "vollendete" Tatsachen. Sprich, er kann nicht und ich soll's akzeptieren! Da kommt keine Frage, ob es mir recht noch, ob ich da überhaupt kann (ich musste so schon mehrere Termine absagen bzw. unbestimmte Zeit verschieben)!
    Gespräche brachten (natürlich?) nichts.


    Ich muss erwähnen, dass er selbständig ist und seine Aufträge kurzfristig herein bekommt. Und er meint, Arbeit gehe in jedem Fall vor, also auch vor dem Umgang! (sagte er auch so beim JA!)


    Sehe ich dass zu eng, wenn er - immer wieder und häufiger - die Umgangszeiten kürzt. Ich bin jedenfalls sehr verunsichert, wie ich mich da verhalten soll.


    Was habt ihr für Erfahrungen mit dem Umgang?


    Danke für Eure Antworten!
    Conny