Einstweilige Verfügung Unterhalt

  • Hallo Ihr Lieben,
    vielleicht kann mir Jemand aus eigener Erfahrung einen Rat geben...
    Folgende Situation:
    Noch-Mann zahlt an Noch-Ehefrau und ihre zwei Kinder Unterhalt, aber viel zu wenig als er eigentlich laut seines Einkommens müsste....
    Er weiß dies auch und möchte sich (angeblich) auch mit Noch-Ehefrau darüber außergerichtlich einigen. Noch-Ehefrau ist einverstanden und somit ziehen die Wochen und Monate ins Land, ohne das von Noch-Ehemann ein wirklicher Schritt zur außergerichtlichen Einigung kommt....Alle wichtigen Fragen, die beantwortet werden müßten, alle wichtigen Unterlagen, die benötigt werden zur außergerichtlichen Einigung.....all das bleibt aus und Noch-Mann stellt sich stumm und taub.
    Nun möchte Anwalt der Noch-Frau eine einstweilige Verfügung wegen dem Unterhalt stellen....Kann mir jemand mal ganz genau erklären wie das von statten geht und was dann genau passiert? Vielen Dank schon mal im Voraus....
    Liebe Grüße
    Dori

  • hm, so ganz sicher bin ich mir nicht, aber so wie ich das lese wird dann wohl ein Unterhaltstitel erwirkt (also vom Gericht fest gelegt was genau er an Unterhalt zahlen muss, falls das noch nicht passiert ist), anschließend wird er wohl noch ein paar Mal aufgefordert den vollen Unterhalt zu zahlen und wenn da nichts nutzt wird er gepfändet.

  • Das bedeutet,dass er Zahlen muss! Und zwar nach der Düsseldorfer Tabelle! Da es sich zu lange hingezogen hatt,denke ich,dass es auch (gerade wegen den Kids) endlich zu einer Humanen Einigung kommen muss! Er zahlte bis dato zu wenig,dies kann die Noch-Frau einklagen (sprich das versäumte von den vergangenen Monaten) Dies wird er Nachzahlen müssen...so lief es einst auch bei mir! Meistens erfolgt aber nicht die genaue Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle,sondern so,wie es meine Vorposterin schon schrieb! Es wird bei Gericht festgelegt!

  • Meines ist noch bei Gericht. Laut der Anwältin wird von der eigenen Seite ein zu zahlender Betrag "aufgelistet", der sich meist nach der DÜDO Tabelle errechnet.
    Das Gericht entscheidet letztendlich, welcher Betrag zu zahlen ist, da der gegnerisch Anwalt natürlich die Interessen seines Mandanten vertritt, nicht zuviel zahlen zu müssen, da er ja ach so arm ist.


    Sicher bin ich mir erst, wenn ich es hinter mir habe.


    Um die Höhe für die Kinder kann er sich meines Wissens nach nicht "außergerichtlich" einigen. Das hat nämlich nicht die Noch-Frau zu entscheiden. Das ist festgelegt.

  • :wink Hallo Doris,


    also ich schließe mich den Vorredner an. Eine einstweilige Verfügung bewirkt, daß der KV eine Auskunft über seine Einkommensverhältnisse gibt und aufgrund dessen der Unterhalt für Noch-Frau und Kinder festgelegt wird. Der Beschluß, der ergeht ist dann ein Titel, den man vollstrecken kann, sollte er nicht zahlen.


    Hier habe ich mal einen Link über die Einstweilige Verfügung rausgesucht, den ich kürzlich gelesen habe:
    http://www.scheidung-aktuell.d…rhalt-geltend-machen.php.


    Liebe Grüße und toi, toi, toi. :daumen


    Melanie

    Freunde sind wie Laternen auf einem langen, dunklem Weg. Sie machen ihn nicht kürzer, nur ein wenig heller.


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