Übernahmeregelung?

  • Hallo alle zusammen,


    mal wieder eine Frage:
    Weil ich nur Elternvertretung mache, habe ich einen 1 Jahres Vertrag bekommen. Die, deren Stelle ich bekommen habe, hängt noch weitere zwei Jahre Elternzeit dran. Ich bin ja jetzt selber schwanger. Mein Vertrag würde also im November ganz normal auslaufen. Trotz schwangerschaft, weil er ja von vornherein befristet war. Ich gehe im August in Mutterschutz. Mein Frage:
    Muss mein Chef mir nicht torzdem 3 Monate vorher kündigen? Wenn er mir erst zwei Monate vorher kündigt, was ist dann? Muss mich ja beim Arbeitsamt melden. Was passiert wenn er die Kündigungsfrist nicht einhält? Habe mit ihm schon wegen übernahme gespröchen. Ihr (ist ne Chefin) KOmmentar war: " ja da müssen sie auf ihre innere Stimme hören" Die sagt mir blos gar nix. Weiß jemand wie das ist?
    Hier noch ein paar :sonne strahlen für alle, weil die bei mir grad so schön ins Fenster scheinen.....vielen Dank...

  • Befristete Arbeitsverträge laufen automatisch ohne Kündigung aus, leider auch im Falle einer Schwangerschaft. Der Kündigungsschutz, den Schwangere sonst haben, greift da nicht.

  • @ louvler


    da bin ich mir eben nicht sicher! denn ganz regulär, (wenn ich nicht schwänger wäre) würde der Vertrag verlängert werden. Und wärend der Ausbildung wurde uns auch vorher gekündigt, obwohl ja klar war das die ausbildung zu ende ist.


    Muss mein chef, mir in irgend einer weiße kündigen? oder läuft das automatisch? was ist wenn er zwei wochen vor vertragende verlängern will? wie lange vorher muss er mir sagen, ob der Vertrag weiter läuft oder nicht? das ist meine eigentliche frage :lach

  • Ich glaube es reicht wenn er Dir an dem Tag, an dem der Vertrag endet eine Verlängerung anbietet. Du hast also leider keinerlei Recht auf eine Verlängerung.


    Dass Du bei der Ausbildung eine Kündigung erhalten hast war vermutlich einfach nur Nettigkeit.

  • Hallo,


    ist nicht die feine englische.... aber, Lovrel hat Recht!


    Wenn der Vertrag bis zu einem bestimmten Termin und/oder zu einem bestimmten Zweck befristet ist, dann läuft er automatisch zu diesem Termin aus (Wichtig!!! Du musst 3 Monate vor Ablauf zum Arbeitsamt, sonst kann Dir eine Sperre drohen!).


    Wenn der Chef verlängern will, dann kann er das auch erst am letzten Arbeitstag machen.... er muss das nicht vorher ankündigen.

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das war bei mir auch so. ET Ende Juni, Vertrag bis 1.12., der lief automatisch während der Elternzeit aus. Wäre ich nach dem Mutterschutz (also nach den acht Wochen nach der Geburt) wiedergekommen, hätte ich ab 1.12. eine Verlängerung bekommen. Das war aber betreuungstechnisch nicht möglich, also habe ich mir eine Teilzeitstelle gesucht. Pünktlich zum dritten Geburtstag meiner Tochter ging die nächste Kollegin in Mutterschutz, deren Stelle habe ich jetzt inne, bis August nächsten Jahres. Unbefristet Verträge gibt es bei uns quasi gar nicht mehr, aber schwanger wird immer irgendwer ;)