Lottogewinn

  • Ihr Lieben, ich hab mal wieder ein Frage....


    Diesmal rein hypothetisch :rauchen



    Mann und Frau trennen sich.
    Der Mann zahlt keinen Unterhalt. Er arbeitet nicht, bezieht weder Arbeitslosengeld noch Hartz 4. Die Frau weiß nicht was er offiziell angibt, wovon er lebt.
    Er ist noch auf der ehelichen Anschrift gemeldet, lebt aber bei seiner neuen Lebensgefärtin.
    Dies streitet er allerdings ab, obwohl er seine Umgangswochenenden mit den gemeinsamen Kindern stets in der Wohnung seiner LG verbringt.
    Auf der Meldeadresse gibt es nicht einmal mehr ein Bett.


    Die Frau weiß, das der Mann Geld hat, kann dies aber nicht beweisen, da sie nicht weiß, wo er dies deponiert hat.


    Der Mann gibt offiziell vor Gericht an, das er 2 Monate im Ausland verbringen will
    (in seinem Heimatland) und streitet auch mit der Frau daürber, das er mit einem der Kinder die gesamten Sommerferien im Ausland verbringen will.


    Nun erzählt eines der Kinder nach einem Umgangswochenende, Papas Lebensgefährtin habe viel Geld im Lotto gewonnen. Sie habe bis auf eine Zahl alle Zahlen richtig gehabt.


    Die Frau kann nun schlecht mit der Information umgehen und da die Kommunikation zwischen ihr und dem Mann nicht funktioniert muss sie spekulieren.


    A:
    Sie hält es für möglich, das auf diese Weise Geld des Mannes "gewaschen" wird.


    Könnte Sie dies irgendwie nachweisen?


    B:
    Sie hält es ebenso für wahrscheinlich , das dem Kind eine falsche Information gegeben wurde, damit sie bei ihr ankommt........


    Schwamm drüber?



    Wäre es in einem solchen Falle nicht so, das falls die neue Lebensgefährtin mit ihrem Lottogewinn den Urlaub und das tägliche Leben des Mannes finanziert, von diesem Geld auch Unterhalt gezahlt werden müsste?


    Das ging mir gerade so durch den Kopf und würde mich mal interessieren :Hm

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()

  • Schlicht: Nein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Rein hypothetisch ist der Fall dem deinen doch sehr ähnlich... :hm...


    Lottogewinne sind steuerfrei.
    Allerdings müssen Zinsen aus Geldanlagen mit Lottogewinnen wiederum versteuert werden und würden dann zum Einkommen zählen, welches der Berechnung von KU zugrunde gelegt wird.


    Aber: Papas LAG ist nicht für Papas Kinder unterhaltspflichtig, also besteht hier kein Anspruch.
    Dass Papa von seiner LAG ein schönes Taschengeld zugesteckt bekommt und sie ihn finanziert, muss erstmal nachgewiesen werden.


    Wenn Papa nicht mehr in der ehelichen Wohnung wohnt und das Trennungsjahr gelebt wird, kann man zur Meldebehörde gehen und dies kundtun. Sich nicht umzumelden ist übrigens eine Ordnungswidrigkeit und kann richtig böse viel Geld kosten. :brille

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • sich nicht rechtzeitig umzumelden und dann dafür bezahlen zu müssen hat mich zu DM-zeiten mal 50 DM gekostet, also eigentlich nicht so richtig vieeeel geld ;-)


    ich hatte mich irgendwie erst ein oder eineinhalb jahre später umgemeldet :rotwerd

  • Zitat

    Original von Kaj
    Rein hypothetisch ist der Fall dem deinen doch sehr ähnlich... :hm...


    :D


    Ähnlichkeiten mit tatsächlich existierenden Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt :brille


    Nicht das man mir noch üble Nachrede unterstellt :nanana


    Sicher hat die Frau garkein Interesse daran sich an irgendeine Meldestelle zu richten und anzuklagen.
    Dahingegen könnte ich mir vorstellen, das sie schon Interesse daran hätte Geld, das evtl. ihren Kindern zusteht, auch ihren Kindern zu zu führen.

  • Tilla,


    wie willst du ohne Ummeldung nachweisen, dass ihr Bett und Tisch getrennt habt?


    Ich stell mir das bei der Scheidung dann schwierig vor.
    Und lass mal irgendein Amt ins Melderegister schauen und behaupten, dein Mann lebt noch bei dir....nee, auf solchen Trouble könnte ich verzichten.

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  • Wir haben am Anfang der Trennung in der gemeinsamen Wohnung getrennt gelebt. Dazu reicht eine einfache Erklärung von beiden und ist auch angesichts bezahlbarer Wohnungen glaubhaft. Wenn ich nicht auf Kündigung des gemeinsam unterschriebenen Mietvertrages bestanden hätte, würden wir da noch immer zusammen leben. *schauder*

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Zitat

    Original von Kaj
    Tilla,


    wie willst du ohne Ummeldung nachweisen, dass ihr Bett und Tisch getrennt habt?


    Sorry, ich hab mich da wohl missverständlich ausgedrückt, natürlich ist das
    öffentlich dokumentiert, das wir von Tisch und Bett getrennt sind....


    Könnte aber kompliziert werden....



    Als mein Mann ausgezogen ist, war ich in der ehelichen (Eigentums-) wohnung.
    Damals war bereits die Zwangsversteigerung angeordnet.
    Mein Mann ist zu seiner Freundin gezogen und hat sich nicht abgemeldet.
    Das habe ich dann ca. 4 Wochen später gemacht, weil man mir auf dem Einwohnermeldeamt sagte, das ich eine gewisse Frist wahren sollte. Habe dort dann auch gleich eine Getrenntlebendirgendwas unterschrieben.
    Mein Mann hat sich dann bei seinen Eltern angemeldet.


    Als ich aus der Wohnung ausgezogen bin, hat er sich dann da (eheliche Wohnung) wieder angemeldet.
    Tierischer Kuddelmuddel, dabei lebt er seit 10 Monaten ununterbrochen bei seiner LG.
    Wenn die Wohnung im August unter den Hammer kommt, muss er sich wieder ummelden und hat dann nicht mal mehr eine eigene Wohnung.


    Na, mir soll's egal sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()

  • Um die Nerven zu schonen....


    Pech gehabt- :frag


    Selbst wenn es so wäre, es wäre niemals irgendetwas irgendwie nachzuweisen, und würde viel zu viele Nerven kosten.....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)