alleiniges Sorgerecht des Vaters

  • Hallo,
    ich brauche Rat.Ich lebe seit 2 Jahren von meinen Mann getrennt und seit Anfang Mai wohnt mein neuer Lebensgefährte bei mir. Mein Nochmann will jetzt bei der Scheidung das alleinige Sorgerecht für unsere Söhne( 5 und 10 Jahre) einfordern. Er ist der Meinung das bei mit Verwahrlosung herrscht.


    Er selbst kümmert sich kaum um die Jungs. Wenn sie am Wochenende bei ihm sind und er seine Kumpels bei sich hat wird getrunken..... sind die Kids verletzt wartet er bis ich ach Hause komme, anstatt sie zu versorgen.


    Vor kurzem hat er sie allein in seiner Wohnung gelassen und mein großer Sohn stand weinen bei mir vor der Tür und hat seinen Vater gesucht.


    Ich habe 2 Jahre eine Familienhilfe gehabt und werde ab und zu nach vom Jugendamt besucht.


    Wie stehen seine Chancen damit durch zu kommen??

  • Die Kinder leben derzeit bei Dir.
    Das Kindeswohl müsste sowohl bei ihm als auch bei Dir gesichert sein. Dein Zehnjähriger wird vermutlich bereits vor Gericht angehört. Vielleicht auch der Kleine.
    Danach wird sich viel entscheiden.


    Für Dich stehen die Chancen sehr hoch, wenn alles so ist, wie beschrieben.


    Gruß


    bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da Du ja bereits Kontakt zum Jugendamt hast, würde ich an Deiner Stelle meine Sorge diesbezüglich dort kundtun. Die hören sich auch die Kinder - ohne Beisein der Eltern - an.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo Ladyspeed,
    ist wohl wieder das gleiche Lied wie immer.
    Da hat wohl jemand weniger Angst das die Kinder "verwahrlosen" als das seine Eitelkeit in Bedrängnis gerät( Einzug eines neuen Mannes und vermeintlicher Vaterersatz usw. ).


    Ich rate wie immer in diesen Fällen: Schreib dir alles auf was vorfällt.Das ist vor Gericht immer gut.


    Wenn du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen und alles soweit okay ist sollte er keine Chancen haben.


    Das alleinige Sorgerecht sollte auch nur in absolut krassen Ausnahmefällen erteilt werden.
    ( Ich weiß-da haben andere schon miese Erfahrungen gemacht) :Hm



    Also Kopf hoch-das wird ein Schuß ins Blaue für ihn.


    Gruß
    frs_beetle

    Jeder ist seines Glückes Schmied-aber nicht jeder Schmied hat Glück

  • Danke für die guten Ratschläge....hatte heute nachmittag ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes (sie kommt ab und an her zum gucken). Auch sie meinte das er unrecht hat mit der Verwahrlosung.....auch sie meint meine Chancen stehen net schlecht.

  • Ich werde nie kapieren, warum der/die Ex einem derart das Leben schwer machen müssen.


    Gut, es gibt es auch von der Seite, die "eigentlich alles" hat......


    Meiner stellte auch Antrag auf alleiniges SR.....O-ton von mehreren Stellen: Anträge darf jeder vor Gericht stellen, soviel er möchte (und den Anwalt bezahlen kann/will)