ZitatOriginal von Volleybap
Juristisch gesehen ist das keine Frage des Sorgerechts, sondern des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Hält sich das Kind bei Dir auf bzw. liegt das ABR bei Dir, obliegt es Dir ganz allein, wer das Kind abholen darf oder nicht.
Bist du dir da sicher? Ich hab in meinem Kindergartenvertrag extra nochmal nachgeschaut, da steht, dass jeder Sorgeberechtigte Vollmachten ausstellen darf. Ans ABR ist das dort nichts gekoppelt.