Abholung Kindergarten durch seine Neue

  • Zitat

    Original von Volleybap
    Juristisch gesehen ist das keine Frage des Sorgerechts, sondern des Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Hält sich das Kind bei Dir auf bzw. liegt das ABR bei Dir, obliegt es Dir ganz allein, wer das Kind abholen darf oder nicht.


    Bist du dir da sicher? Ich hab in meinem Kindergartenvertrag extra nochmal nachgeschaut, da steht, dass jeder Sorgeberechtigte Vollmachten ausstellen darf. Ans ABR ist das dort nichts gekoppelt.

  • Zitat

    Original von Mazil


    Bist du dir da sicher? Ich hab in meinem Kindergartenvertrag extra nochmal nachgeschaut, da steht, dass jeder Sorgeberechtigte Vollmachten ausstellen darf. Ans ABR ist das dort nichts gekoppelt.


    Viele solcher Verträge sind noch nicht an das neue Sorgerecht angepasst, weil solche Probleme eigentlich selten auftreten. Auf zahlreichen Vertragsformularen oder unter den Schulzeugnissen steht heute noch oft der/die Erziehungsberechtigte(n), wenn die Unterschrift der , tja, was denn nun, wohl Sorgeberechtigten verlangt wird.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich verstehe beide Seiten - irgendwie.



    Also die neue Lebensgefährtin meines Mannes wird mit Sicherheit nicht meine beste Freundin werden, aber ich bin sehr froh, das meine Tochter sich mit ihr gut versteht.
    Ich schätze es, wenn sie sich gut um mein Kind kümmert, wenn es bei ihr und meinem Mann ist.
    Würde mein Mann an den Umgangswochenende arbeiten müssen, kann ich ihm doch deshalb nicht gleich den ganzen Umgang verhageln und es wäre für mich dann selbstverständlich das sich die LG um das Kind kümmert.


    Ganz ehrlich, das tät mir auch nicht passen, aber das wär dann mein Problem.


    Was hätte der Kindergarten denn machen sollen?


    Wenn das Kind nun absolut nicht zum Papa will oder von Papa abgeholt werden will, so ist das immer noch kein Grund. Es ist sogar deine Sorge umgangsfördernd zu agieren.
    Klingt hart - ist hart - ich spreche aus Erfahrung.

  • Tilla:
    Im Allgemeinen stimme ich Dir zu. (Bei uns ist das Thema Next ein anderes, da wird sie sich den Umgang mit meinem einen Kind gerichtlich erstreiten müssen... *sturbin*)


    Hier ist es aber so, dass sich der Vater jedes Wochenende gerichtlich erstritten hat. Dass er nun - kurz nach der Gerichtsverhandlung samt Urteil - teilweise am Wochenende arbeitet, deutet für mich eher darauf hin, dass er nicht das Kindeswohl im Auge hatte, sondern eher die Mutter ärgern wollte.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern


  • :daumen


    Ich frag mich gerade, wie oft ich in den 7 Jahren in denen ich ein Kind im Kindergarten hatte, jemand im Notfall (der mal nicht auf der Liste stand- und meine Liste war schon ziemlich lang....) mein Kind abholen musste.... sogar manchmal welche, die mein Kind nicht mochte *g*.... es wird mindestens 6 Mal gewesen sein (Notfälle auf der Arbeit, Auto kaputt auf der BAB, ich im Krankenhaus....)-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Muß jetzt auch noch meinen Senf dazugeben...
    Ich leite eine Kindertagesstätte und bei uns ist es vorgeschrieben, daß es eine Abholerliste gibt. Jeder, der daß Kind abholen darf, braucht dazu eine Unterschrift der Sorgeberechtigten, in einem dafür vorgesehen Formblatt. Gerade bei Trennungen achten wir schon fast peinlich genau darauf, weil wir keine Lust haben uns bei Streitigkeiten "mißbrauchen" zu lassen.
    Aber das hatten wir ja schon.
    Ich persönlich finde es einfach ein bißchen unglücklich, daß die neue Lebensgefährtin und deine Ex-Freundin das Kind abholt. Da wäre Oma oder wer auch immer sicher die bessere Wahl gewesen. Einfach aus dem Grund, daß es für das Kind für noch mehr Verwirrung sorgt und der Kindergarten doch ein geschützer Raum sein sollte und nicht Grundlage für noch mehr Zoff.
    In diesem Sinne
    Alex

  • Zitat

    Original von friday72
    Ich persönlich finde es einfach ein bißchen unglücklich, daß die neue Lebensgefährtin und deine Ex-Freundin das Kind abholt.


    So ein Blödsinn, gerade durch solche "Ausgrenzungen" werden Spannungen geschaffen! Wo liegt bitteschön das Problem das die neue Lebensgefährtin das Kind abholt???
    Wenn alle mal versuchen erwachsen zu sein und entspannt und locker mit der Situation umgehen, wird das dem Kind am allerwenigsten schaden!


    Das Kinder immer die Konflikte der "Erwachsenen" austragen müssen... :kopf

    Neun von zehn Stimmen in meinen Kopf sagen


    ich bin nicht verrückt.




    Die andere summt die Melodie von


    ...........TETRIS..........
    :party

  • Die Spannungen sind längst da und haben einfach für mich einfach nichts in der KiTa zu suchen.
    Wenn alle Beteiligten sich erwachsenen benehmen....Prima...besser geht es nicht.
    Aber auch wenn das noch so wünschenswert wäre, entspricht das nur leider nicht immer der Realität.


    Liebe Grüße
    Alex