wovon werden kindergeld und unterhaltsvorschuss abgezogen?

  • :kopf heute ist irgendwie nicht mein tag... :D:kopf



    wie ja schon in meiner anderen frage erwähnt, war ich heute beim amt... :)


    er hat mir eine rechnung aufgestellt, mit der ich gerade nicht so klar komme...


    351
    + 208
    + 125 ( mehrbedarf für alleinerziehende)
    ---------------
    684,- euro...


    das ist das, was ich wohl bekomme...


    werden davon jetzt noch kindergeld und unterhaltsvorschuss abgezogen nicht? :Hm

  • Diese Rechnung dürfte stimmen, bekomme ein paar Euro weniger als du + Kindergeld + UV + Wohngeld.


    Frag mich, was du für einen SB hast, der dir das noch nichtmal verständlich erklären kann :radab


    LG
    Nicole

  • ja, die rechnung gilt auch erst ab dem 01.07.
    da wird der bedarf was erhöht...
    aber werden davon noch kindergeld und unterhaltsvorschuss abgezogen?


    wenn das so ist, dann frage ich mich, wie ihr das so toll meistert...
    ich habe mir gerade eine rechnung aufgestellt und musste feststellen, wenn von den sachen oben auch noch kindergeld und unterhalt abgezogen wird, ( und zudem natürlich noch die anderen fixen kosten) bleiben mir im monat zum leben 200 euro...

  • Hallo,


    ja das ist immer eine schwierige Frage.


    Das Kind hat einen Anspruch von 208 Euro. Kindergeld und Unterhalt wird dem Gegengerechnet, bekommst du also mehr als 208 an KG und Unterhalt dann wird der Rest von deinem BG abgezogen.


    Verständlich???


    Du wirst auf jeden Fall 684 Euro bekommen, nur halt dementsprechend Kindergeld und Unterhalt verrechnet. Bekommst du 300 Euro Kindergeld plus Unterhalt, dann zahlt dir das Amt noch 384 Euro aus.


    Falls noch Fragen sind einfach her damit, hab mich ausgibig mit dem Thema beschäftigt, ist manchmal nur schwer zu erklären.


    Gruß Hep

  • Das Kind darf aber nur solange in die BG reingerechnet werden, wie es seinen Bedarf von 208,- plus anteilige Kosten der Unterkunft nicht selbst durch den KU decken kann.


    Ist der KU so hoch, dass damit der Bedarf des Kindes gedeckt ist, darf der eventuelle Überschuss aus KU nicht der Mutter angerechnet werden, da ein minderjähriges Kind niemandem unterhaltspflichtig ist.


    Das (überschüssige) Kindergeld wird dir auf jeden Fall angerechnet.


    Zu den von dir genannten Zahlen kommt aber auf jeden Fall noch geld für die Miete plus NK.


    Da hilft nur: Kosten senken und eisern sparen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ist natürlich die Frage, wie eure Lebensverhältnisse sind.
    Bin AE mit einem Kind, bekomme wie gesagt ein paar € weniger (ca. 675,-) als du + KG + UV + Wohngeld f.den Kleinen, weil sein Einkommen, seinen Bedarf überschreitet.


    Deine Rechnung sieht für mich also nicht danach aus, als würden von den 684,-€ noch KG + UV abgezogen werden.

  • hm... jetzt bin ich noch verwirrter... :)
    wer hat denn jetzt recht? hep oder summerbreeze?


    ich glaube aber leider wirklich, dass von den 684,- euro noch kg und uv abgezogen wird und demnach hep recht hat... :flenn

  • Hallo,


    ich vermute das in dem Geld von Summerbreeze die Kosten der Unterkunft mit einberechnet sind.


    Hier mal die Rechnung:


    Bedarf du: 351 Euro
    Bedarf Kind: 208 Euro
    Mehrbedarf: 125 Euro
    __________________
    684 Euro
    abzüglich
    Kindergeld 154 Euro
    UV 125 Euro
    ____________________
    macht 405 Euro die du vom Amt ausgezahlt bekommst.


    Zusätzlich erhälst du noch angemessene Miet-und Nebenkosten, die sogenannten Kosten der Unterkunft.



    Gruß

  • darf ich dazu auch mal eine frage stellen?
    also,meine tochter wird nun6,also wurde der uvg auf 159 statt 125 erhöht.steht mir das zu oder zieht die aha die erhöhung auch wieder ab??

  • die 125 werden ja angerechnet aber ich dachte ich bekomme einen mehrbedarf weil sie ja auch älter wird und mehr sachen braucht,wie zb.schulzeug.ist ja doof,wenn alles wieder abgezogen wird!

  • Hi,


    der Regelsatz für Kinder steigt ab dem vollendeten 13 Lebensjahr (also mit dem 14. Geburtstag) auf 80 % vom Regelsatz. Unter 13 sinds halt 60 % vom Regelsatz.


    Kannst gerne Fragen per PN stellen.


    Gruß


    PS Das ist übrigens mein Wissensstand, ich übernehme da keine Gewähr für


  • Das ist sehr interessant!


    Meine beiden Jüngsten bekommen Kindergeld, UVG und Wohngeld und fallen somit aus den Leistungen der ARGE.
    Sie stehen immer noch mit 0 Euro auf meinem Leistungsbescheid.
    Der Überschuss von ca. 100 Euro wird mir aber in Form von Einkommen wieder angerechnet.
    Sprich das "Einkommen der Kinder" wird mir angerechnet.
    Da ich noch einen Minijob habe und dort ca. 140 Euro verdiene, habe ich mtl.
    jetzt 54 Euro (Allg2) weniger als vor dem Job - mit Job natürlich dann ca. 90 Euro mehr.


    Das ist dann nicht korrekt?



    (Das ist nur einer Frage. Ich weiß das ich für das bischen Arbeit immer noch sehr viel Geld bekomme.Also keine Vorwürfe in die Richtung, bitte)

    Einmal editiert, zuletzt von Tilla ()

  • Tilla,


    nur der Überschuss aus Unterhalt darf nicht angerechnet werden.


    Kindergeld und UV sind staatliche Leistungen und werden angerechnet.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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