Unterhalt für mich?

  • Mein Noch-Mann ist Student und ich bin im Erziehungsurlaub.
    Wir haben ein Vermögen was jetzt durch beide geteilt wird mein Mann verdient nur 400 Euro und bekommt Geld von seinem Vater ( was er aber seit der Trennung nur noch in Bar bekommt) jetzt würde ich gerne wissen, steht mir unterhalt zu?
    Wird das Vermögen was er hat dabei berücksichtigt? Müßte er mir vom Vermögen unterhalt bezahlen weil er ausßer die 400 Euro kein nachweißliches Einkommen hat?


    Gruß Melli die nicht mehr weiter weiß

  • Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt, du vermutlich nicht.


    edit:
    Ich habe gerade gesehen, du kommst aus NRW. Wenn du dich beeilst, dann bekommst du vielleicht über´s Jugendamt noch einen Tagesmutter-Platz für dein Kind zum Sommer, dann kannst du wieder anfangen zu arbeiten und bist ein bisschen aus der finanziellen Not raus. Ansonsten bleibt dir nur der Gang zur Arge/Sozialamt und ALG-II beantragen, aber da musst du zuerst den Großteil deines Vermögens verleben.

  • erstmal ist der Vater unterhaltspflichtig fürs Kind. Dann darf er 890,- Euronen selbst "verjubeln". Seines Einkommens, versteht sich.
    So, und dann kommst Du...


    Bei mir sieht es so aus: Ex (nicht verheiratet gewesen) ist selbständig, zahlt inzwischen (nach Anwalt und Gerichtsbeschluss) Mindestunterhalt für das Kind, ich bekomme nichts. Er lebt im Eigenheim (400 m2 Wohnfläche, 20.000 m2 Grundstück), verdient angeblich nichts...


    Noch Fragen?


    Sorry, so sieht es leider aus.


    LG
    K.

  • Zitat

    Original von Lilja
    erstmal ist der Vater unterhaltspflichtig fürs Kind. Dann darf er 890,- Euronen selbst "verjubeln". Seines Einkommens, versteht sich.
    So, und dann kommst Du...
    LG
    K.


    Sorry, aber die Formulierung ist etwas daneben. Der Selbstbehalt wurde geschaffen damit Unterhaltszahler selbst auch überleben können!


    Gruß Genesis

  • Zitat

    Original von Lilja
    @ Genesis: daher in Anführungsstrichen.


    ALG II ist ein Witz gegen den Selbstbehalt, wirst Du aber wohl zugeben...


    Jetzt bist du aber besonders witzig. Ich lese hier immer von Beträgen von 900 bis 1500 Euro und mehr von der ARGE für eine AE-Mutter samt Kind, während ein Unterhaltszahler gut leben können soll mit 900 Euro?


    Gruß Genesis

  • 1500 Euro und mehr für ein/e AE mit Kind halte ich für ein Gerücht, Genesis ;)


    900 Euro sind nicht viel zum Leben, Lilja. Wenn man arbeitet und entsprechende Ausgaben hat, dann braucht man 900 Euro zum Leben. Und damit kann man keine Sprünge oder sowas machen, sondern muss schon gucken, dass man es sich einteilt. Ich weiß das ganz gut, denn ich verdiene soviel (so wenig). Mit ALG-II und ohne Job stünde ich finanziell nicht schlechter da.

  • Hi,


    @te ich wäre seeehr vorsichtig, mit den Worten "was mir zusteht.
    Vorausgesetzt ihr seid verheiratet gewesen steht deinem EX evtl. Unterhalt zu :D
    Außerdem der Selbstbehalt gegenüber dem EX ist 1000 Mücken, beim KU sinds 900.
    Ehrlich, als dein EX würde ich EU für mich einklagen :D :D :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • babbedeckel,
    die Eröffnerin hat (glaube ich) zwei Kleinkinder unter 3 Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie soviel verdienen kann, dass sie noch Ehegattenunterhalt abdrücken kann, dürfte ziemlich gering sein, sie ist ja in Elternzeit.


    Möglich wäre vielleicht:
    Er beantragt ein Urlaubssemester und betreut tagsüber die Kinder, sie geht arbeiten. Im Laufe dieses halben Jahres suchen die beiden eine Betreuungseinrichtung für die beiden Kinder. Er kann weiter studieren, sie kann arbeiten gehen, man einigt sich auf einen gangbaren Unterhalt, fertig. Denn dass er sein Studium vernünftig abschließt, sollte ja auch in ihrem Interesse liegen, schließlich ist das die Voraussetzung, um einen vernünftig bezahlten Job zu finden.

  • Zitat

    Original von Mazil
    Denn dass er sein Studium vernünftig abschließt, sollte ja auch in ihrem Interesse liegen, schließlich ist das die Voraussetzung, um einen vernünftig bezahlten Job zu finden.


    Ich denke auch, das sie erstmal den Unterhaltsvorschuß in Anspruch nehmen sollte, da er unterm Selbstbehalt lebt. Diese Schulden kann er später - jeh nach Einkommen - wieder abstottern und ein Studium dauert auch nicht ewig...


    leben und leben lassen...


    Gruß Genesis

  • Aber schöner wäre doch, wenn er diese Schulden gar nicht machen müsste, daher find ich "mein Modell" (s.o.) eigentlich ganz schick 8) (mal außen vor, ob es überhaupt auf die Situation der Eröffnerin passt, das weiß ich natürlich nicht, aber ich finde, man sollte sich ruhig mal trauen, unkonventionelle Möglichkeiten durchzuspielen)

  • Zitat

    Original von Mazil
    Aber schöner wäre doch, wenn er diese Schulden gar nicht machen müsste, daher find ich "mein Modell" (s.o.) eigentlich ganz schick 8) (mal außen vor, ob es überhaupt auf die Situation der Eröffnerin passt, das weiß ich natürlich nicht, aber ich finde, man sollte sich ruhig mal trauen, unkonventionelle Möglichkeiten durchzuspielen)


    Völlig richtig was du schreibst. Ich vergaß nur das es auch andere Varianten gibt, als die, die ich seit 10 Jahren erleben muß...wenig Kind aber viel Geld was fließt..


    Gruß Genesis

  • Zitat

    Original von Genesis
    [Ich vergaß nur das es auch andere Varianten gibt, als die, die ich seit 10 Jahren erleben muß...wenig Kind aber viel Geld was fließt..


    Es ist schon lange überfällig, dass diese traditionellen Rollenverteilungen mal über Bord geworfen werden, damit gibt es ja selbst nach der Trennung deutlich mehr VerliererInnen als GewinnerInnen- auf beiden Seiten: Die vielen Mütter, die viel zu lange aus dem Job raus sind, um je wieder was Vernünftiges zu finden und die Väter, die mit hohen Zahlungen belastet sind. Und wenn er dann arbeitslos wird, kommt sie nicht mehr über die Runden, wenn sie krank wird, kann keiner auf die Kinder aufpassen etc. Kurzum: Gequirlte Kacke.


    Wenn beide Elternteile von Beginn an Kinderbetreuung und Berufstätigkeit vereinen, dann kann sich jeder nach einer Trennung selbst über Wasser halten und die Kinder sind nicht so schnell entfremdet, wenn ein Elternteil auszieht, weil die Bindung von Beginn an viel enger ist.


    Mein Ex-Freund gibt sich übrigens mit der von dir erlebten Variante (Sonntagsnachmittags- und Zahlpapa zu sein) zufrieden. Er empfindet es sozusagen als Optimum :frag


    Falls jetzt jemand findet, dass ich off topic bin. Stimmt wohl :rolleyes: Sorry.


  • Wohlwissend das wir etwas abschweifen, erlebe ich diesen Besitzanspruch auf das Kind eben nur bei der KM, die mit ihrem Wegzug auch alle anderen Variationen kippen konnte. Die Retourkutsche folgt aber bald und dann gibt es einen "neuen" AE-Vater hier, mich.


    Gruß Genesis

  • Zitat

    Original von Pierre
    Mazil,dein Ideal in Bezug auf beide Elterteile setzt Elternteile voraus die es in der Realität kaum gibt


    Find ich gar nicht. In meinem Freundeskreis kann ich die Hausfrauen an einer Hand abzählen, länger als ein Jahr bleibt kaum eine komplett zuhause. Die meisten haben studiert, gehen in ihren Jobs auf, da kann man nicht zehn Jahre zuhause bleiben und sich ausschließlich in Tupperware und Pampers fortbilden, da will einen doch niemand mehr. Und mit dem neuen Elterngeld bleiben mehrere Väter z.B. die ersten zwei Monate zuhause. Das bedeutet kaum finanziellen Verlust und die Bindung zum Kind ist von Anfang an sicherer.