durch ein gespräch mit einem notar, in dem es eigentlich um etwas ganz anderes ging, ist mir folgendes klar geworden: sollte ich unerwartet sterben, bekommen meine kinder mein vermögen. da die beiden kleinen aber noch klein sind, können die mütter über das vermögen verfügen. das will ich aber nicht. ich möchte sicherstellen, dass alles meinen kindern zugute kommt. dafür gibt es das sog. geschiedenentestament, das ich jetzt gerne machen möchte. der notar möchte das natürlich für mich übernehmen, aber warum soll ich es nicht selbst erledigen und dabei einige hundert euro sparen.
falls jemand damit erfahrung hat und noch besser eine vorlage hat, die er oder sie hier mal einstellen könne - - das wäre toll. dürfte ja auch von allgemeinem interesse sein.
danke und gruss
doktore
Geschiedenentestament
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ich denke das, das für viele Interessant ist!!!
Was ich weiß ist nur das man das festlegen kann wie du schon sagst und was wohl am wichtigsten ist das mein ein Testament immer mit der Hand schreiben muss ansonsten ist das nicht rechtskräftig
Frank -
Zitat
Original von doktore
bekommen meine kinder mein vermögen. da die beiden kleinen aber noch klein sind, können die mütter über das vermögen verfügen.Etwas genauer: sie dürfen nicht frei darüber verfügen, sondern es im Namen der Kinder verwalten und zu Gunsten der Kinder angemessen verwenden.
Grüße,
Grünschnabel -
aber stell dir z.b. vor, die mutter wäre auf arbeitslosengeld II angewiesen. sie würde keins bekommen, sondern müsste - abgesehen von einem gewissen, nicht so hohen betrag, erstmal das erbe der kinder aufbrauchen. auch für so einen fall will ich vorsorgen.
gruss - doktore -
Ne, ne, das ist und bleibt das Geld der Kinder, was sie nicht für sich selbst aufbrauchen dürfen. Da gibt es sogar Straftatbestände.
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Und was wäre z.B. für den Fall, dass ein Kind eine besonders teure Zahnspange braucht und der hinterbliebene Elternteil sich hoch verschulden müsste dafür? Oder wenn ein Kind eine besondere Begabung hat und mit dem Geld auf ein spezielles Internat gehen oder ein Klavier bekommen könnte?
Je nach Ex-Partner/in kann ich ja verstehen, dass man ihm/ihr diese Entscheidungsfähigkeit nicht zutraut, aber irgendwer sollte solche o.g. Sachen entscheiden können, finde ich, da wäre es schade, wenn das Geld dann aus Prinzip bis 18/21 liegen bleibt.
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Vielleicht kann man in dem Testament ja auch festlegen, dass das Geld genommen werden darf, wenn es für das Kind benutzt wird.
Also Brille, Zahnspange..etc.
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Zitat
Original von Lovrel
Vielleicht kann man in dem Testament ja auch festlegen, dass das Geld genommen werden darf, wenn es für das Kind benutzt wird.Also Brille, Zahnspange..etc.
So ich das richtig im Kopf habe ist genau das Gesetzeslage. Derjenige der ein Erbe verwaltet darf es zum Nutzen der Erben verwenden und sich aber nicht bereichern.
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kennt ihr euch auch mit den folgen des ablebens des ae-elternteils aus?
wie ist es gesetzlich geregelt, wer das kind bekommt? zb verwandte
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also es sind immer die Anderen Eltern Teil zuerst dran und dann die Verwandten.
Und wenn da keiner ist Pflege Familie oder Heim -
Zitat von Kaj aus einem anderen Thread...
ZitatZum Sorgerechtstestament:
Man kann es einfach so niederschreiben wie ein anderes Testament, handschriftlich, Datum, Unterschrift mit Vor- und Zunamen.
Sinnvoll ist es, es so zu hinterlegen, dass es sofort gefunden wird bzw. es demjenigen zu geben, den man sich für seine Kids ausgesucht hat.
Eine Kopie kann man immernoch für alle Fälle irgendwo deponieren.Sollte einem wirklich etwas passieren, schaut das JA auf jeden Fall, ob die bestimmte Person geeignet ist, die Kinder zu betreuen.
Vor allem beim Lebenspartner, zu dem die Kinder ja oft einen guten Kontakt und bei dem sie ihr gewohntes Umfeld haben, gibt es da selten Probleme.
Eine Unterbringung im Heim würde den Staat auch eine Menge kosten.Schwieriger wird es, wenn der andere leibliche ET Sorgerecht hat. Dann wird bei ihm sicherlich erstmal angefragt.
Hat ein neuer Ehegatte die Kinder adoptiert, ist er verantwortlich. Da stellt sich die Frage nach dem Verbleib der Kinder nicht wirklich.
Jeder Fall wird als Einzelfall bewertet.
LG minimotte
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vielen dank für die infos
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Zitat
Original von doktore
aber warum soll ich es nicht selbst erledigen und dabei einige hundert euro sparen.
falls jemand damit erfahrung hat doktoreDa ich selbst ein solches kürzlich gefertigt habe kann ich nur den Weg über einen Notar empfehlen, da es dann auch (übers Amtsgericht) bombensicher ist. Mehr als 200 Euro kostet es auch nicht (abhängig von der geschätzten Summe die vererbt wird). Das Thema ist recht komplex und beinhaltet Testamentsvollstrecker, Vor- und Nacherben und sollte individuell gefertigt sein. Mir ging es häuptsächlich dabei darum, das mein Kind nicht alles verliert (durch ihre rechtlichen Vertreter) bevor es mindestens 22 Jahre alt ist.
Gruß Genesis