Erziehungsgeld

  • Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage.
    Als Alleinerziehende bekomme ich Erziehungsgeld für 2 Jahre
    sowie ergänzend ALG 2.
    Mein Sohn ist im Dezember 2006 geboren.
    Kann ich ihn jetzt schon in die KITA geben oder muss ich warten bis er 2 Jahre ist.
    Nicht das ich dann eine Leistung zu unrecht beziehe und diese zurückzahlen muss.
    In unserer KITA sind gerade Plätze frei und es kann passieren das diese bis Dezember belegt sind.
    Ich weiss nicht was ich machen soll. Und wie die Rechtslage ist.


    Mit freundlichen Grüßen
    Simone4

  • Das Erziehungsgeld bekommst Du trotz Kitaplatz weiterhin. Keine Angst.


    Gehst Du arbeiten musst Du natürlich darauf achten die Einkommensgrenze für den Erhalt des Erziehungsgeldes nicht zu überschreiten.
    Aber das wirst Du wohl nicht. Die Grenze liegt sehr hoch.


    Arbeiten darfst Du max. 30 Std. die Woche.


    Jedoch hast Du als Alleinerziehende auch noch eine Sonderregelung und dürfstes auch Vollzeit arbeiten.


    Du kannst auch jederzeit auf dem Erziehungsgeldamt anrufen und einen Beratungstermin nehmen oder es direkt am Telefon klären.

  • Zitat

    Original von Carmen


    Arbeiten darfst Du max. 30 Std. die Woche.


    Jedoch hast Du als Alleinerziehende auch noch eine Sonderregelung und dürfstes auch Vollzeit arbeiten.


    hallo carmen,


    wie kommst du auf 30std/woche? das ist doch nur dann, wenn man in elternzeit ist und bei einer anderen firma arbeitet auf tz. und wenn sie nicht in elternzeit ist, dann darf sie doch arbeiten, soviel sie will, oder? hauptsache die einkommensgrenze wird nicht überschritten?! was ist das denn für eine sonderregelung für alleinerziehende??? sorry, steh im moment etwas auf dem schlauch...


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Erziehungsgeld und Teilzeit
    - § 2 BErzGG -


    Teilzeitarbeit steht dem Anspruch auf Erziehungsgeld nicht entgegen, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beträgt.


    In besonderen Härtefällen ist es zulässig, mehr als 30 Stunden Teilzeitarbeit wöchentlich zu leisten. Das kann insbesondere für Alleinerziehende zutreffen.


    Anspruchsberechtigte:


    Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
    - einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
    - das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
    - die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in einem Haushalt leben,
    - nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).




    Quelle: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/st….htm#Anspruchsberechtigte

  • hallo,


    hm, komisch...denn ich kenne viele (intakte) familien, wo der vater vollzeit arbeiten geht, die mutter die kinder betreut und die trotzdem erziehungsgeld bekommen, weil das haushaltseinkommen an der grenze liegt. ich habe im ersten lebensjahr meines großen auch erziehungsgeld bekommen, mein partner war damals arbeitslos, hat aber ziemlich viel algI bekommen.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

    Einmal editiert, zuletzt von casha ()

  • Es geht hier wohl nicht um beide Elternteile. Sondern nur um den Antragssteller.
    Also wenn die Ehefrau z.B. Zuhause bleibt und Erziehungsgeld beantragt, dann darf nur sie 30Std. arbeiten. Der Mann aber weiter wie bisher.
    So versteh ich es zumindest.
    Und es hat auch nix mit der Erziehungszeit zu tun.
    Die hat nur was mit dem Arbeitgeber zu tun und ist in diesem Bereich wichtig.