Düsseldorfer Tabelle für 2024

  • Nach einem ersten schnellen Blick: Der Unterhalt steigt in der Tabelle in allen Altersgruppen ziemlich durchgängig um ca. 10 Prozent.


    Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen steigt um 80 Euro auf 1200 Euro

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • allein-erziehend.net/index.php?attachment/622/To do:

    Wer einen Gerichtstitel oder einen Jugendamtstitel hat mit Bezug auf die DüTa, kann jetzt zum 1.1. 2024 den höheren Zahlbetrag erwarten.

    Ein freundlicher Hinweis ist manchmal hilfreich: Nicht alle Unterhaltspflichtigen gucken sich regelmäßig die neue DüTa an ...


    Gleichzeitig sollte man im Blick behalten: In vielen Branchen sind Gehälter in letzter Zeit extrem gestiegen. Zusätzlich gab es Sonderzahlungen.

    Nun hat man als (Betreuungselternteil des )Kind(es) alle zwei jahre ein Auskunftrecht über das aktuelle Einkommen vom Elternteil. Oder aber sofort, wenn mutmaßlich das Einkommen sich um 10 Prozent und mehr verschoben hat.

    Wenn man also gesichert vermutet, dass beim Expartner auf der Einkommensseite etwas geschehen ist, kann man hier auch vor den zwei Jahren rechtlich gesichert um Auskunft bitten. - Wer eine Beistandschaft hat, kann hier die Beistandschaft über die begründete Vermutung informieren. Dann sollte die Beistandschaft auch vor der Zweijahresfrist aktiv werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nach einem ersten schnellen Blick: Der Unterhalt steigt in der Tabelle in allen Altersgruppen ziemlich durchgängig um ca. 10 Prozent.


    Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen steigt um 80 Euro auf 1200 Euro

    Der Selbstbehalt ist doch 1450 für Erwerbstätige. 1200 gilt nur für nicht Erwerbstätige. 1750 ist der Selbstbehalt ggü. volljährigen, nicht privilegierten Kindern.


    Darin ist Warmmiete 520/650 enthalten.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Wie verhält es sich, wenn der Unterhalt weiter nach dem Wert des Vorjahres gezahlt wird und nicht an den aktuellen Satz angepasst wird? Kann man auf die Anpassung bestehen? Angeschrieben habe ich meinen Ex mehrfach, er verspricht die Anpassung, macht es aber nicht. Kann ich beim Jugendamt etwas erreichen?

  • Rückfrage: Hast du einen sog. Titel, (also ein Gerichtsurteil bezüglich der Unterhaltshöhe oder eine vom Ex unterschriebene Jugendamtsurkunde)?


    Dort steht in der Regel drin, dass der Unterhalt "dynamisch" gezahlt werden muss mit XY Prozent. Dann ist Ex verpflichtet, den höheren Unterhalt zu leisten. (Geschätzt mindestens ca. 95 Prozent der vor Gericht/Jugendamt geklärten Unterhaltszahlungen)


    Gibt es keinen "Titel" oder steht in dem Titel nur eine feste Summe, braucht die Erhöhung nicht gezahlt zu werden.


    Hast du einen wie o.a. Titel, kannst du nicht nur auf der Zahlung bestehen, sondern eigentlich sogar den Gerichtsvollzieher (auf Kosten vom Ex!) losschicken.

    Du kannst mit der Eintreibung aber auch die Beistandschaft beauftragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das muss jetzt keine Alternative sein. Wenn Du eine Beistandschaft beauftragst, dann prüfen die das Einbekommen, berechnen den Unterhalt und titulieren den Unterhaltsanspruch. Also beides.


    Wenn Du jedoch den Eindruck hast, Ex zahlt viel mehr als er nach der DüTa eigentlich müsste, dann sollte man keine schlafenden Hunde wecken.

    Andererseits. Der Titel hilft, dass der Ex nicht einfach aussteigt aus der Zahlung und du dann blank dastehst. Mit Titel kann man, wie gesagt, pfänden. Ohne Titel muss erst einmal der Unterhalt offiziell berechnet werden. Dazu muss Ex sein Einkommen offen legen mit allem drum und dran. Das kann sich, wenn der zahlungspflichtige keine Lust hat, schnell ein paar Monate hinziehen ...


    Wenn die Stufe bei eurer Eigenberechnung "vor ein paar Jahren" bestimmt worden ist, könnte sich da natürlich etwas zu Deinen Gunsten verändert haben: Neben Gehaltserhöhungen von ja teilweise 10 Prozent zuletzt könnten auch Beförderungen etc. erfolgt sein. Aber das musst du einschätzen. (Ein Blick in die DüTa hilft: Die Grenzen /nächste Stufe ist oft nach so ca. 300 Euro.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.