Nach Scheidung Zugewinn

  • Guten Morgen,

    Ich muss jetzt auch mal was fragen. Betrifft nicht mich aber Bekannten.


    Die Trennung war vor 5 Jahren. Sie hat noch ein 3/4 Jahr bei Ex gewohnt, und wärend der Zeit ein Haus mit neuem Lebenspartner gekauft und umgebaut. Wie es fertig war ist sie mit dem neuen Lebenspartner und ihren zwei Kindern dort eingezogen. Die Scheidung war vor 3 Jahren. Sie hat auf den Zugewinn bei der Scheidung verzichtet, da sie ja schuld wäre an der Trennung.


    So jetzt 3 Jahre später kommt sie an und möchte doch noch Geld vom Ex und macht Zugewinn geltend. Kommt sie damit durch?

    Lebe das Leben, dass es sich innerlich schön anfühlt...


    und nicht eins, was nur von außen schön aussieht.



    Höre niemals auf zu träumen denn in einem Traum verbergen


    sich oft die waren Werte des Lebens

  • "Die Scheidung war vor 3 Jahren. Sie hat auf den Zugewinn bei der Scheidung verzichtet, da sie ja schuld wäre an der Trennung."


    ?


    Entscheidet das nicht ein Gericht? So weit ich weiß, wurde das "Schuldprinzip" in Westdeutschland in den 1970ern abgeschafft. Dafür spricht ja auch, dass sie mit den Kindern ausgezogen ist.


    Aber Achtung:

    Google sagt:

    "

    Kein Zugewinnausgleich bei Verzicht

    Der Zugewinnausgleich ist ein freiwilliges Verfahren, auf das die Eheleute auch verzichten können. Dieser Verzicht sollte wirksam erklärt werden, da anderenfalls noch nach einer Scheidung innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab Ende des Jahres, indem die Scheidung rechtskräftig wird, damit gerechnet werden kann, dass dieser geltend gemacht wird."


    Formal prüfen lassen. 3 Jahre ;)


    LG

  • Yogi schreibt ja schon ganz richtig, dass es auf den Stichtag ankommt. Sind bereits drei Jahre und eine Sekunde nach dem Tag der Scheidung/Rechtskraft vergangen, besteht allein schon formal kein Anspruch mehr.


    Ist im Verfahren damals auf den Zugewinnausgleich verzichtet worden, steht das in der Regel im Scheidungsurteil oder aber in einem gesonderten Dokument. Dann ist auch kein neuer Antrag formal mehr möglich.


    Sind noch keine drei Jahre um und/oder gibt es keinen formalen Verzicht auf Zugewinn, der in einem Dokument gestempelt, gesiegelt, unterschrieben ist, dann könnte die Sache noch einmal aufgeknotet werden.


    Stichtag zur Wertberechnung ist aber nicht heute, sondern der Tag, an dem der Ex über das Scheidungsbegehren offiziell in Kenntnis gesetzt worden ist. (Für ein Aktienpaket gäbe es also einen Anteil des damaligen Werts, nicht den von heute. )

    Die streitige Vermögensauseinandersetzung bedingt zwingend den eigenen Anwalt (Anwaltspflicht). Da gehen also schon allein an Anwaltskosten - Streitwert - ordentliche Summen vom erzielten Vermögensausgleich gleich auf dessen Konto. Kommt es gar zu einem Vergleich (was typisch wäre), ist es eine noch höhere Summe. So ein Streit bringt also nur etwas, wenn es "um die dicke Knete" geht.


    Hinzu kommt, dass ich lese: Die Freundin hat in der Ehezeit mit Next ein Haus gebaut und ist eingezogen wohl noch in der Ehezeit mit Ex. Da könnte sie in der alten Ehezeit mit Ex einen Zugewinn mit Next geschaffen haben, an dem der Ex ein Recht auf Beteiligung hat. Heißt: Man sollte genau prüfen, ob man mit den Forderungen einen Topf aufmacht, an dem man sich böse die Finger verbrennen kann.

    Aber da eh Anwaltspflicht besteht, könnte sie mit allen Daten und Fakten und zwei- bis dreihundert Euro an Beratungsgeld in der Hand zum Fam-Anwalt ihres Vertrauens marschieren und die Erfolgsaussichten prüfen lassen.


    Für die Seele wäre es aber sicherlich gut, diese Sache einfach einmal abzuschließen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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