Ferienbetreuung / Krankengeld bei Kind-AU

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    Das Jugendamt teilte dem UET mit, er sei nicht verpflichtet, die hälftigen Ferien einzuspringen.
    Bedeutet, ich muss das Kind während der Zeiten, die ich nicht durch Urlaub abdecken kann, in der FerienOGS parken und habe Gleitzeit-Minus, weil die Betreuungszeiten nicht zu meinen Arbeitszeiten passen.


    Ist das wirklich so oder gibt es da andere Auffassungen?


    Wie ist das mit dem Gehaltsverlust bei Kind-AU - 'muss' sich der andre ET da nicht auch mal dran beteiligen?



    Die 'das geht mich alles nichts mehr an'-Mentalität macht mir dieser Tage wieder viel zu schaffen..., ich behandle das Kind, das grad nicht bei mir wohnt doch auch nicht so... :-(

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne