Unterhaltsverpflichtungserklärung erhalten

  • Huhu ihr Lieben!


    Da öffnet man nichtsahnend den Briefkasten und findet? Richtig. Eine Unterhaltsverpflichtungserklärung vom KV. Vollstreckbare Ausfertigung. Ich fall ja vom Glauben ab.


    So, nun die Frage: es steht drin, es wurde bereits in den letzten drei Monaten gezahlt... aber wohin? An mich jedenfalls nicht.


    Wir hatten das schonmal, dass er ein Jahr gezahlt hat, das hat sich das JA aber einkassiert, weil die Rückforderung von denen angeblich vorrangig sei. Sehe ich anders, Unterhalt ans Kind ist doch vorrangig?


    Jedenfalls beziehe ich schon seit 2011 Unterhaltsvorschuss. Was er jetzt zahlt, ist rund 10 Euro weniger...


    Wie gehe ich jetzt vor?


    Danke euch schonmal. Bin noch ganz durch den Wind. :crazy

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Wie gehe ich jetzt vor?


    Hallo NiTi,


    du lässt diese Erklärung durch kompetente Menschen (Anwalt, Beistandschaft) prüfen und entscheidest dann, ob Du bereit bist, sie anzunehmen.


    Ist die Summe Deiner Meinung nach und nach Meinung dieser kompetenten Menschen nicht hoch genug, lehnst Du den Titel ab und teilst das sowohl dem Kindesvater, der ausstellenden Behörde wie auch Kindesvaters Anwalt mit.


    Ist die Summe auf dem Titel angemessen, nimmst Du den Titel an.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die den Hinweis gibt: Wenn ein Titel zu niedrig ist und wenn man diesen nicht zeitnah ablehnt, ist es äußerst schwierig, dann noch die fehlende Summe zu erstreiten. Der Streitwert ist nicht hoch genug, Anwälte arbeiten für das Geld nicht gerne und Gerichte räumen dem Anliegen nicht allzuviel Priorität ein.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Wir hatten das schonmal, dass er ein Jahr gezahlt hat, das hat sich das JA aber einkassiert, weil die Rückforderung von denen angeblich vorrangig sei. Sehe ich anders, Unterhalt ans Kind ist doch vorrangig?


    Jedenfalls beziehe ich schon seit 2011 Unterhaltsvorschuss. Was er jetzt zahlt, ist rund 10 Euro weniger...


    das JA hat da ja augenscheinlich nix einkassiert, da der UHV ja höher ist- hat ja nix wirklich mit dem Rückforderungen zu tun- immerhin erhälst Du den ja ;-)
    ist wohl unglücklich formuliert :crazy


    Ich persönlich würd einen Termin beim JA machen, und dort nachfragen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • das JA hat da ja augenscheinlich nix einkassiert, da der UHV ja höher ist- hat ja nix wirklich mit dem Rückforderungen zu tun- immerhin erhälst Du den ja ;-)
    ist wohl unglücklich formuliert :crazy


    Ich persönlich würd einen Termin beim JA machen, und dort nachfragen


    Wieviel damals gezahlt wurde weiß ich nicht. Ich habe keinen Bescheid bekommen, keine Informationen, gar nichts. Nur die Aussage des KV und des JA dass gezahlt wurde. Ja, war sicher unglücklich formuliert...

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.


  • Super, ich danke dir! Das werde ich nächste Woche direkt in Angriff nehmen. Wie lange hat man Zeit, um gegen so einen Titel Einspruch einzulegen, wenn es denn notwendig ist?

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.