Kind, Referendariat und die Liebe?

  • Hallo zusammen,


    ich bin 26, Mutter eines 2 jährigen Kindes und beginne nun mein Referendariat als Deutsch und Sportlehrerin. Den Alltag zu schaukeln, wenn man berufstätig und Mutter ist, ist schon als Studentin nicht leicht, aber gegen Ende ging es Schlag auf Schlag. Plötzlich soll ich ins Berufsleben. Ich freue mich, habe auch einen Kita Platz, das ist nicht das Problem.
    Die Aufregung sitzt mir in den Knochen und ich weiss noch nicht, wie ich alles so handeln kann. Noch dazu gibt es plötzlich auch jemanden in meinem Leben... der vielleicht noch eine Rolle spielen wird....


    Wird schon hinhauen, denke ich mir. Zum drumherum stelle ich mir gerade die Frage, ob ich mir vllt. eine private KV suche. Weil ich meinen kleinen Sohn dann auch darunter versichern könnte. Nur bin ich mir nicht sicher, wie das dann mit der Beihilfe geregelt ist, hat da jemand von euch zufällig eine Ahnung?


    Liebe Grüße!

  • Gib mal einen Tipp zum Bundesland, ist nämlich nicht einheitlich geregelt.


    Referendariat fand ich mit Kind nicht schlimm, hab es allerdings in Sachsen gemacht. In den Altbundesländern finde ich die Anforderungen und Bedingungen schlechter.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hey,


    genau das Bundesland wäre sehr hilfreich. Jetzt kann ich dir einen sehr generellen Überblick geben aber vielleicht hilft der dieser auch :)
    Erstmal ist die Beihilfe von deinem Status im Referendariat abhängig. In fast alles Bundesländern bist du als Beamter auf Widerruf angestellt.
    Das heißt, dass du in diesem Zeitraum Beamtenstatus mit allen Rechten und Pflichten hast, was für die Beihilfe sprechen würde.
    In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg bist du in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. In den beiden letzten Bundesländern
    kann es aber zum Teil auch ein Beamtenstatus auf Widerruf sein.
    Dieser Status ist wesentlich besser als das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis, da in diesem kein Beihilfeanspruch besteht (Quelle:beamten-infoportal.de/krankenversicherung-referendare).


    Falls du einen Beihilfeanpsruch hast, kann die Beihilfe (je nach Anzahl der Kinder) bis zu 70% betragen. Auf der Seite gibt es auch eine Übersicht, die die jeweiligen
    Beihilfesätze zeigt. Wenn du nach dem Referendariat Lehrerin wirst mit einem festen Beamtenstatus kann dein Kind bis zum 25. Lebensjahr mit von der
    Beihilfe profitieren und auch ein Jahr länger, wenn es einen Wehr- oder Zivildienst absolviert.


    Hoffe das konnte dir ein wenig helfen