"Flucht" aus dem Bundesland?

  • Hallo,


    ich bin neu hier und es eilt leider, daher kann ich jetzt dann erst parallel ähnliche Themen lesen.
    Also entschuldigt bitte, wenn es jetzt doppelt ist.


    Vor einer Woche hat mein Partner sich von mir getrennt. Wir haben zwei kleine Kinder (Mädchen 4,5 und Junge 2,5)
    Leider habe ich den Fehler gemacht und bin zuerst alleine aus der Wohnung zu Bekannten. Es kam zu ständigem Streit
    und er wollte seine Ruhe. Ich komme ursprünglich aus Bayern und habe in NRW, wo wir jetzt leben, nicht viele Kontakte, welche
    mich so kurzfristig mit den Kindern hätten aufnehmen können. Nachts bin ich dann zweimal in die Wohnung und habe nach den
    Kindern gesehen, meine Tochter erzählte mir da sie dachte Mama wäre tot. Ich hoffte noch, dass wenn ich gehe beruhigt er sich, aber es kam
    leider anders.


    Letzten Freitag schrieb er, da er Nachtschicht hatte, dass ich kommen soll und die Kinder betreuen. Kurz bevor ich kommen wollte, schrieb er wieder,
    dass seine Mama die Kinder ab jetzt betreut und ich gar nicht mehr kommen brauche. Ich bin dann trotzdem in die Wohnung,
    da ich alles komisch fand und eigentlich keinen kompletten Auszug geplant hatte. Es kam zum Streit und die Oma holte die Polizei.
    Diese fuhr uns dann (kurz vor Mittag) zum Jugendamt.
    Bei einem sehr kurzen Gespräch wurde vereinbart, dass ich zurück in die Wohnung gehe
    mit den Kindern und mein EX jeden Tag Umgang von 14-18 Uhr erhält. Ich habe vom Jugendamt ein Verbot auferlegt bekommen
    das Bundesland zu verlassen, mit der Aussage das wäre Kindesentzug, da mein EX eben sagte, er habe Angst ich haue ab. Es wurde ein neuer
    Termin für diesen Freitag angesetzt.


    Gestern teilte mir mein EX mit, dass er eine Neue hat, die Scheidung eingereicht und das ABR beantragt hat.
    Es kam auch schon ein Brief, dass er für sich das UVG beantragt hat. Das alles überfährt mich gerade voll.
    Seine Anwältin teilte ihm mit, dass es sein Recht wäre wieder in der Ehewohnung zu leben und dass das Jugendamt ihm gar nichts kann.
    Als ich ihn fragte, ob er am Woe wieder bei uns schlafen möchte, wollte er dies nicht.
    Wegen diesem Wandel glaube ich nun, ihm wurde irgendetwas geraten. Vielleicht wegen der bevorstehender Gerichtsverhandlung an
    den Kinder "dran zu bleiben"? Jedenfalls ist er nun wieder in der Wohnung und hält sich nicht an die Jugendamts-Vereinbarung.


    Ich rief dann dort an um mir Rat zu holen.
    Meine zuständige Sachbearbeiterin war nicht da und eine andere Dame sagte mir, dass das JA nichts machen könne, da die Sache noch
    nicht bei Gericht wäre, die Polizei kein Annäherungsverbot ausgesprochen hat und das JA nur beratend tätig ist.
    Sie sagte wir als Eltern können machen, was wir wollen. Ich darf also auch nach Bayern.


    Wie verhält es sich aber nun, wenn ich tatsächlich heut mit den Kindern einfach abreise zu meiner Mutter?
    Ich hätte Mittwoch einen Termin beim Anwalt, jedoch rät mir ein Teil meiner Familie nicht mehr zu warten, da der EX dann immer
    mehr planen kann.
    Sie sagen, wenn der Gerichtstermin recht rasch im Postkasten liegt, sieht es noch blöder aus, wenn ich dann erst gehe.
    Und wenn das Jugendamt schon ein Ausreiseverbot ausgesprochen hat, wird es wohl nicht dafür sprechen, dass ich das ABR
    erhalte. Die Familie sagt, wir könnten es erstmal als Urlaub deklarieren (in BY sind noch Ferien) und von hier aus dann
    alles regeln. Ich könnte entweder bei meiner Mama ins Haus ziehen (ohne Job) oder bei meiner Schwester vorübergehend (mit sofortigem Job)
    Ich bin seit Juni arbeitslos und mein EX arbeitet Schicht.


    Was meint ihr was in so einem Fall passiert?


    Wenn ich jetzt in NRW bleibe und kooperiere, lässt das Jugendamt dann lieber das ABR bei beiden?
    Oder vorsichtshalber beim Vater, nur damit die Kinder nicht ausreisen können?
    Ich möchte die Kinder nicht so überstürzt rumreißen, habe aber Angst, dass ich dann nie wieder die Chance habe zu gehen.
    Ich habe jetzt nur gelesen, dass es strafbar ist die Kinder einfach umzumelden, aber die meisten Gerichte dann ein Auge zudrücken und
    die Kinder dort lassen, wo sie sind. Stimmt das immer so? Oder nun in Fällen, wo alles sehr lange dauert und die Kinder schon neu
    eingewöhnt sind?


    Allgemein verhält es sich so, dass ich die Kinder nach der Geburt betreut habe, aber das letzte Jahre wir beide gemeinsam, da ich bei Burger King arbeitete.
    Mein EX hat nur seine Mutter in NRW, welche ihm die Kinder immer nehmen würde (selbst aber das Sorgerecht für ihre früher verloren hat)
    sonst ist seine komplette Familie in BY, in dem Ort an dem auch meine Familie lebt. Wir sind nur wegen seinem Job nach NRW gezogen.


    Vielen lieben Dank


    Ich weiß, das war jetzt sehr viel auf einmal, aber ich bin komplett ratlos.

  • Du selbst darfst hinziehen, wohin Du möchtest, aber Deine Kinder nur dann, wenn Ihr als Eltern Euch einig seid (sofern Ihr beide Aufenthaltsbestimmungsrecht habt).


    Das Jugendamt ist zwar vor allem beratend tätig. Falls es zu einer Inobhutnahme (nach $42 SGB VIII) käme und die Eltern widersprechen dem, dann kann das JA aber auch einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen.


    Wenn Ihr beide Mieter der gemeinsamen Wohnung seid, so kann der KV Dich nicht der Wohnung verweisen. Andererseits kann es auch schwierig sein, aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen zu werden (ging bei mir damals nicht). Falls erforderlich, kann man einen Antrag auf Teilung der Wohnung stellen (wurde bei uns damals gemacht), um sich aus dem Weg gehen zu können (z. B. in hochstrittigen Konstellationen)


    Das JA kann gar nicht über rechtliche Veränderungen entscheiden - das kann nur ein Richter. Zwar ist das JA immer auch in familiengerichtlichen Verfahren beteiligt, aber meistens dann eben auch ein Verfahrensbeistand, also der Anwalt des Kindes.


    Ich wäre aber vorsichtig, was das Einschlagen des Rechtswegs angeht, weil man meistens nicht weiß, was dabei herauskommt. Viel wichtiger ist die Frage, was Du denn möchtest.


    Wenn Du partout mit den Kindern nach Bayern zurück möchtest und der KV ist damit nicht einverstanden, dann bleibt Dir wohl nur, ABR zu beantragen, ggf. im Eilverfahren. Dazu solltest Du Dich aber anwaltlich beraten lassen.


    Die Frage ist eben, ob es nicht noch andere Alternativen gibt. Eure Trennung ist ja noch ganz frisch, dazu noch der Umstand, dass der KV schon wieder liiert ist, und ich fände es für Dich im Moment wichtiger, die Trennung zu verarbeiten incl. aller negativer Gefühle, die damit verbunden sind. Und dann sind das auch gute Voraussetzungen, um tatsächlich das Wohl der Kinder im Auge zu haben, ohne durch Streitigkeiten auf der Elternebene abgelenkt zu werden.


    Und bevor Ihr tatsächlich geschieden werdet, muss jetzt erst einmal das Trennungsjahr vergangen sein.

  • Was meint ihr was in so einem Fall passiert?


    Wenn ich jetzt in NRW bleibe und kooperiere, lässt das Jugendamt dann lieber das ABR bei beiden?


    Wenn Du jetzt einfach mit den Kindern (vor allen auch so weit) ohne sein Einverständnis wegziehst, dann sind seine Chancen sehr gross, dass er das ABR erhält-
    (als Schlagworte nenne ich mal Bindungsfähigkeit, und Kontinuitätsprinzip)-


    Das JA entscheidet nicht über das ABR- das kann nur ein Gericht tun-
    wenn Du allerdings hier bei den Kindern bleibst, ist Deine Chance grösser, dass ihr (evtl. mit Hilfe des Gerichtes- z.B. über Mediation o.ä.) weiterhin gemeisam
    das ABR ausüben könnt....


    Ich persönlich würde an Deiner Stelle auf keinen Fall in der aktuellen Lage die Kinder aus der gewohten Umgebung reissen-


    Ich wünsche Dir viel Kraft :troest

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Vielen Dank


    EX sagte der Gerichtstermin ist bereits am 18.09.
    Er hat das also mit Eilbedürftigkeit gemacht.


    Kann er denn gegen eine Ummeldung angehen?
    Wäre dann nicht das neue Gericht zuständig?
    Und bis das tätig wird wäre Kontinuität für die Kinder gegeben?


    Habe ich also keine Chance mit den Kindern in By neu zu beginnen?

  • EX sagte der Gerichtstermin ist bereits am 18.09.
    Er hat das also mit Eilbedürftigkeit gemacht.


    Nach meiner Erfahrung wird einem das ABR nicht einfach eben mal so übertragen bzw. dem anderen Elternteil entzogen. Da müssen schon gewichtige Gründe dafür sprechen, dass es den Kindern beim Wechsel des ABR erheblich besser geht. Es sind beim Sorgerecht sowieso nur wenige Entscheidungen, bei denen Eltern sich einig sein müssen (z. B. Operationen, Anmeldung an weiterführende Schulen usw. oder eben Wohnort der Kinder), alles andere läuft unter Alltagssorge.


    Welche Gründe könnte es geben, dies in einem Eilverfahren beschließen zu lassen?


    Ich denke, es ist gut, wenn Du für Dich überlegst, wie Du mittelfristig den Alltag mit den Kindern gestalten möchtest. Dazu gehört auch, Dir Gedanken zu machen über eine erneute berufliche Tätigkeit.


  • aus "rechtlicher" Sicht hat er alles richtig gemacht-
    er hat erkannt, dass das Risiko besteht, dass Du die Kinder ohne seine Einwilligung "aus ihrem bisherigem" Umfeld nehmen möchtest-


    es wird das Gericht zuständig sein, an dem die Kinder jetzt gemeldet sind- wenn Du also "wegziehst", dann wird der Gerichtstand nicht verändert, sondern Du wirst (ggf. sogar mit den Kindern) an dem bisherigen Wohnort erscheinen müssen-


    auf Grund Deiner Worte scheint es so, dass ihr beide (mehr oder weniger ;-) ) zumindest von aussen betrachtet gleich geeignet seid, die Kinder zu erziehen-
    (immerhin habt ihr dies -zumindest in der letzten Zeit- auch gemeinsam gemacht)-


    von daher hat der die "besseren" Chancen, der den Kindern Kontinuität (also: gleiches Umfeld, gleicher Freundeskreis etc.) bietet, und der mehr geeignet scheint,
    den Kontakt zum anderen ET zu fördern....


    so hart sich das liest- aktuell sehe ich persönlich sehr wenig Chancen, dass Du mit den Kindern so weit wegziehen kannst :frag


    das JA ist nur beratend tätig-
    die Aussagen müssten hier schon eindeutig bei einem ET zur Kindswohlgefährdung gehen, um das Kontinuitätsprinzip "auszuhebeln"

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Dringender Rat: Nimm den Beratungstermin des Anwaltes morgen noch mit und treffe dann - in Absprache mit dem hoffentlich guten Anwalt - deine Entscheidung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • EX sagte der Gerichtstermin ist bereits am 18.09. Glaube ihm nicht alles. Ein Eilverfahren ist das nicht. Da würde am grünen Tisch ohne Anhörung entschieden. Hier könnte höchstens das auf ein normales Verfahren gesetzt sein. Da müsste dir die Klageschrift zugestellt werden. Und dann kann man mal sehen, worauf er den eigentlich klagt. Das ist alles nicht so wild. Er hat das also mit Eilbedürftigkeit gemacht.


    Kann er denn gegen eine Ummeldung angehen? Ja.
    Wäre dann nicht das neue Gericht zuständig? Nein.
    Und bis das tätig wird wäre Kontinuität für die Kinder gegeben? Von (juristischer) Kontinuität im Familienrecht spricht man nach einem halben, nicht streitigen Jahr. Da ihr aber jetzt bereits streitet, gibt es erst einmal keinerlei Kontinuität bei euch. Weder für den einen noch den anderen. Den Begriff kannst du erst einmal vergessen. Habe ich also keine Chance mit den Kindern in By neu zu beginnen?

    Doch. Aber es ist, wie bereits geschrieben, für euch beide sehr eng, die Kinder zu kriegen. Wenn du sie kriegst, ist auch Bayern drin.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So hart wie das jetzt für dich vielleicht erst mal ist was der Vater unternimmt, aber so ganz unbegründet scheint seine Sorge ja nicht zu sein.


    Liest sich so als ob du sonst mit den Kindern schon längst nach Bayern verschwunden wärst... Auch "sehr nett", mal eben diese Distanz schaffen zu wollen.


    Geh mal in dich ob die Vorgehensweise des Vaters nicht vielleicht in deinem eigenen Verhalten begründet ist.

  • Geh mal in dich ob die Vorgehensweise des Vaters nicht vielleicht in deinem eigenen Verhalten begründet ist.


    :hä


    So wie ich es lese, schenken sich beide Elternteile nichts...Die Kinder sind so oder so die leidtragenden...
    Der KV möchte in der Wohnung bleiben und auch die Kinder behalten....
    Die KM möchte nach Bayern und die Kinder behalten...


    Ein Kind hat die Mutter schon für Tot gehalten, warum das denn ?

  • Habe ich also keine Chance mit den Kindern in By neu zu beginnen?


    Achtung: Die Kinder sind weder Dein Eigentum noch das des KV. Du solltest auf jeden Fall vermeiden, in einem Gerichtsverfahren zu vermitteln, es sei das Natürlichste der Welt, dass die Kinder dort sind, wo ihre Mutter ist. Dem ist nämlich nicht so. Und das könnte Dir als mangelnde Bindungstoleranz ausgelegt werden.


    Die gegnerische Anwältin wird natürlich versuchen, alles, was gegen die Aufrechterhaltung des gemeinsamen ABR spricht, zu nutzen und gegen Dich zu verwenden. Nur: Sein Verhalten vor Gericht kannst Du wenig beeinflussen, wohl aber, wie Du auftrittst. Um Deine Rechte wahrzunehmen, ist Deine Anwältin zuständig. Nimm dies auf jeden Fall wahr, denn sie kennt sich nicht nur in familienrechtlichen Angelegenheiten aus (hoffe ich zumindest), sondern kann auch eine passende Strategie entwickeln.


    Was sicher nicht gut ankommen wird, ist, wenn Du selbst eine Entfernung schaffen möchtest und damit den Umgang der Kinder mit dem Vater erschwerst bis (fast) unmöglich machst. Gerade Kleinkinder brauchen regelmäßigen und verlässlichen Kontakt zu beiden Eltern. Es geht zwar in dem Verfahren nicht um Fragen des Umgangs, aber es hat - gerade wegen Deiner Pläne, nach Bayern zu übersiedeln - damit zu tun.


    Was ich definitiv nicht tun würde, ist alleine nach Bayern zu ziehen, jedenfalls nicht, bevor das Trennungsjahr vorüber ist. Schaffst Du Fakten, indem Du mit den Kindern jetzt umziehst, wird Dir das unter Garantie als Kindesentzug ausgelegt werden. Solltest Du mit Deinen Kindern planen, für ein paar Tage zu Deiner Familie nach Bayern zu fahren, wäre es gut, dies als Förderung des Kontakts zu Verwandten zu vermitteln (wenn es diesen Kontakt gibt), und dies auch so mit dem KV zu vereinbaren (auch wenn Gespräche mit ihm vermutlich derzeit schwierig sind).


    Gerade weil Ihr Euch getrennt habt, ist es für die Kinder wichtig, ein Maximum an Kontinuität zu haben. In diesem Sinn ist es wichtig, dass Du den Kindern vermittelst, dass Ihr als Eltern nach wie vor für sie da seid. Deshalb würde ich auch vorerst in der gemeinsamen Wohnung bleiben, auch wenn es schwer fällt.

  • Schaffst Du Fakten, indem Du mit den Kindern jetzt umziehst, wird Dir das unter Garantie als Kindesentzug ausgelegt werden.


    Diesen Angst-mach-Popanz sollte man nun wirklich nicht aufbauen. Gegen diesen Vorwurf des gegnerischen Anwalts lässt sich genauso einfach juristisch argumentieren. "Unter Garantie" legt das nur der gegnerische Anwalt als Kindesentzug aus, nicht das FamGericht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eure "Chance" auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht sind von außen betrachtet bei ziemlich genau je 50%.


    Niemand kann sagen, was der zuständige Richter beschließen wird. Da hat der KV mit seinem Antrag auf ABR Eure Entscheidungsfähigkeit jetzt an das Familiengericht abgegeben. Es nützt jetzt aber wenig, zu mutmaßen, was der KV nun beabsichtigen mag, deshalb würde ich mich da an Deiner Stelle an die belastbaren Fakten halten. Wenn Du die Klageschrift des KV zugestellt bekommst, kann es gut sein, dass da alle möglichen Vermutungen drinstehen (etwa Du wollest ihn durch Umzug nach Bayern mit den Kindern entsorgen, ihm den Kontakt mit den Kindern unmöglich machen oder andere Dinge, die ein Anwalt mal eben gerne gegen gutes Geld aufschreibt. (Der vertritt nämlich nur seinen Mandanten und muss das Wohl der Kinder gar nicht im Auge haben).


    Viel wichtiger ist, dass Du jetzt konstruktiv mit Jugendamt und Verfahrensbeistand zusammenarbeitest. Das kann nur helfen.

  • Diesen Angst-mach-Popanz sollte man nun wirklich nicht aufbauen.


    Es war gewiss nicht meine Intention, hier Angst zu schüren. Aber es ist ja der KV selbst, der geäußert hat, er habe diese Angst, dass die TS mit den Kindern abhaut. Und wenn sie genau das jetzt täte, würde der KV, unabhängig davon, ob er diese Befürchtung tatsächlich hat oder nicht, dies als Bestätigung nutzen, dass die TS genau das tut.


    Natürlich kann man juristisch dagegen argumentieren, aber es ist immer besser, wenn man sich nicht ohne Not in die Defensive treiben lässt. Ich bin aber sicher, dass die Anwältin der TS diese entsprechend gut wird beraten können.

  • Für mich stellt sich bei sowas ne grundsätzliche Frage.


    Hier ist jemand der sich fragend ans forum wendet und sicherlich auch Antworten verdient hat.
    So weit so gut...


    Die Intention des Vaters hier kenne ich nicht, mag man nur vermuten. Sicher auch nicht ganz fair bisher.


    Jemandem mit Rat und Tat zur Seite zu stehen die Kinder zu entziehen ist aber auch nicht der richtige Weg und das halte ich schlicht weg für absolut unangemessen. Egal von wem die Aussage kommt.


    Dafür mag man mich jetzt steinigen hier, mir egal, ist meine Meinung.

  • Jemandem mit Rat und Tat zur Seite zu stehen die Kinder zu entziehen ist aber auch nicht der richtige Weg


    Das ist sicherlich richtig, weil das eine Anstiftung zu einer Straftat wäre, aber bisher habe ich das, was ich hier gelesen habe, so nicht verstanden. Auch wenn ich verstehe, dass manche Formulierung hier so gedeutet werden könnte. Darum geht es aber nicht, sondern der TS zu helfen, in einer für sie schwierigen Situation das Richtige zu tun, also sich anwaltlich beraten zu lassen und dann die richtigen Entscheidungen zu treffen zum Wohle der Kinder.


  • Reko, die Userin bekommt keinen Ratschlag, wie sie dem Vater "die Kinder entzieht". Diese von Dir aufgestellte Behauptung, es wäre ein Kindesentzug, ist mindestens eine so starke Parteinahme wie meine bisherigen Hinweise. (Und da ist deutlich ausgeführt, dass und warum es kein Kindesentzug wäre) Und eigentlich noch deutlich darüber hinaus: Das Argument "Kindesentzug" verursacht nämlich - zu Ende gedacht - ein schlechtes Gewissen bei der Mutter und soll sie anscheinend davon abhalten, auf das Agieren des Vaters zumindest so zu reagieren, dass sie alle ihr im rechtlichen Rahmen möglichen Dinge jetzt durchdenkt.


    Davon ausgehend, dass die Angaben vom "Besen" stimmen, hat a) der Vater die Trennung ausgesprochen b) versucht, die Kinder über die Mutter/Oma in Besitz zu nehmen, c) die Meditationsversuche des Jugendamtes in den Wind geschlagen d) einen Anwalt eingeschaltet e) Klage eingereicht und Scheidung f) versucht, finanziellen Druck aufzubauen (behauptet, Unterhaltsvorschuss beantragt zu haben. Der normale Schritt wäre gewesen, mit der Mutter über deren Trennungsunterhalt zu sprechen ... g) zumindest moralisch verwerflich "Simsalabim" die Neue aus der Tasche gezogen und damit sicherlich nicht zur seelischen Stabilität der Threadstarterin beigetragen.


    Und die Liste ließe sich noch ein ganzes Stück fortführen. Was - ich zumindest - hier versuche, ist die Herstellung der "Augenhöhe" zwischen Vater und Mutter. Derzeit hat er sich eindeutig in die Machtposition gesetzt, droht, sitzt auf dem Familiengeld und verweigert eine Klärung auf Gesprächsebene.


    Mehr Fairness sollte da doch bitte sehr deutlich auf der anderen Seite angemahnt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen lieben Dank Volleybap!


    Es ist gerade echt hart mit dem was passiert ist ohne jeglichen Rückhalt mit dem EX in einer Wohnung zu sein!
    Es ist ja nicht so, dass das normal abläuft. Er provoziert wo es geht.


    Bin ich echt die einzige, die dann daran denkt zu gehen?
    Mir ist auch das Tempo in dem er das gerade abzieht zuviel.
    Er ist - so wie er mit mir umgeht - dem Anschein nach auch nicht in der Lage die Beziehung zur Mutter gut zu fördern. Zudem entweer er oder seine Mutter unserer Tochter sagten ich bin tot oder können Kinder sich das ausdenken?
    Wer weiß was er tut, wenn er die Kids dann zugesprochen bekommt. Mich komplett davon ekeln?

  • DieBesn, es sieht so aus als würde er das versuchen.
    Das mit der Wohnung ist so eine Sache, meine Anwältin meinte mal zu mir das es eigentlich so gesehen wird das wer auszieht den Eheverbund verlässt und damit schlechtere Karten hat.
    Dann kommt noch dazu das die Kinder in ihrer Umgebung bleiben sollten auch da ist der wegziehende im Nachteil.