Keine Krankmeldung mehr fürs Kind?

  • Volley,
    das Problem ist, ich darf mein Kind gar nicht bei mir versichern (würde
    ich ja gerne), denn 1.) verdient der KV über der
    Beitragsbemessungsgrenze und da gab es schon bei Geburt kein Wahlrecht,
    wenn man vrheiratet ist und 2.) kommt auch der KV da zur Zeit nicht
    raus, da er das Kind dann schlechter stellen würde (wir sind mitten in
    einer KFO Behandlung) - das haben wir extra prüfen lassen.


    Allerdings muss ich zugunsten des KV auch sagen, er zahlt komplett alle Rechnungen und fordert keinerlei Beteiligung, daher würde ich auch nicht auf die Idee kommen, nach Gehaltsausfällen zu fragen...

    off Topic: Katinka, das hat weniger damit zu tun, ob das Kind privat oder gesetzlich versichert ist, sondern über wen. Wenn das Kind bei einem lebt und ist über den anderen Elternteil versichert, braucht es ein gewisses Maß an Kooperation, sonst wird es schwierig. Ist Kind gar privat versichert und man hat die Rechnungs- und Genehmigungsabwicklung am Hals - gerade zu Zeiten, wo man eh durch die Erkrankung des Kindes besonders eingespannt ist -, tut man sich kaum einen Gefallen, befürchte ich.

  • off Topic an Katinka: Die Schlechterstellung ist der einzige Grund, weshalb verwehrt werden könnte, dass das Kind von der privaten in die gesetzliche KK wechselt. Grundsätzlich ist das jedoch rechtens nach BGB 1612 (wars der, grübel) und dem Grundsatzurteil des OLG Frankfurt (Beschluss vom 18. 4. 2012 - 3 UF 279/11). Ihr habt geprüft. Habt ihr aber auch geprüft, ob es nicht eine private Zusatzversicherung gibt, mit der die Leistungen der gesetzlichen Versicherung auf das bisherige Level der privaten KK gehoben wird? Diese Zusatzversicherungen, die auf die gesetzliche Versicherung aufsatteln, sind meist und logischerweise günstiger als die volle private Krankenversicherung (denn die private braucht ja dann nur die Zusatzleistung zu finanzieren, während die Basisleistung von der GKV getragen wird). Fragen müsstet Ihr wahrscheinlich einen freien Versicherungsmakler. Die können und wollen solche Versicherungen gern genau zuschneiden, während der Konzernvertreter da oft an seine Grenzen kommt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • off Topic an Katinka: Die Schlechterstellung ist der einzige Grund, weshalb verwehrt werden könnte, dass das Kind von der privaten in die gesetzliche KK wechselt. Grundsätzlich ist das jedoch rechtens nach BGB 1612 (wars der, grübel) und dem Grundsatzurteil des OLG Frankfurt (Beschluss vom 18. 4. 2012 - 3 UF 279/11). Ihr habt geprüft. Habt ihr aber auch geprüft, ob es nicht eine private Zusatzversicherung gibt, mit der die Leistungen der gesetzlichen Versicherung auf das bisherige Level der privaten KK gehoben wird? Diese Zusatzversicherungen, die auf die gesetzliche Versicherung aufsatteln, sind meist und logischerweise günstiger als die volle private Krankenversicherung (denn die private braucht ja dann nur die Zusatzleistung zu finanzieren, während die Basisleistung von der GKV getragen wird). Fragen müsstet Ihr wahrscheinlich einen freien Versicherungsmakler. Die können und wollen solche Versicherungen gern genau zuschneiden, während der Konzernvertreter da oft an seine Grenzen kommt.

    Danke Volley, ja wir haben das mit einem freien Makler geprüft, der konnte uns aber, da schon mitten in der Behandlung eben keine Zusatzversicherung mehr anbieten. Hat aber auch gesagt, dass das nach Abschluss nochmal neu geprüft werden kann. Aber da darf sich dann der KV drum kümmern, wenn er das meint. Finanziell kann er das locker stemmen und für seine Tochter ist er sehr großzügig und er ist auch voller Verfechter der besseren "Medizin" als Privatversicherter...


    Und das mit den Kranktagen hat sich jetzt eh gerade erledigt, das Kind ist nun auch 12...



    Nicole39: sorry fürs Schreddern!!!