Erfahrungen Sonderbedarf

  • Guten Morgen Zusammen,


    wie sieht es unter euch mit Erfahrungen in Sachen Sonderbedarf aus ? Was genau kann man unter Sonderbedarf geltend machen und wie ist die Vorgehensweise in dieser Angelegenheit ?


    Müsste ich das über die Beistandschaft laufen lassen ?


    Danke schon mal für eure Antworten.

  • Das würde ebenfalls über dieBeistandschaft laufen.


    Dabei werden die anfallenden Kosten je nach Einkommensverhältnissen beider ET gequotelt. Das JA wird das Einkommen beider Elternteile prüfen und daraus die Haftungsquote errrechnen.


    Sonderbedarf sind allerdings nur Dinge, die nicht regelmäßig, plötzlich und nicht vorhersehbar auftreten. Z.B: die erste Brille, nicht aber laufende Kosten eine Zahnspange; kurzfristiger Bedarf wegen Nachhiulfe, aber nicht die geplante Klassenfahrt.


    Mehrbedarf wären dann so Sachen wie: besondere Ernärhung aufgrund einer Erkrankung, Musikunterricht für das besonders begabte Kind, Internatkosten, weil dafür Gründe x oder y vorliegen)

  • Hi, Also ich befinde mich seit 2 Jahren immernoch im "Kampf" um den Mehrbedarf aufgrund von Krankheit. Ich lasse es über das Jugendamt und die Beistandschaft laufen und es wird wohl auf eine Klage hinauslaufen. Mein Ex hat bis jetzt verweigert seine Gehaltsnachweise darzulegen, das Thema stand nun auch kurz vor Klage und daraufhin konnten die Quoten auch nicht geschätzt werden. Auf mein auf Frieden gerichtetes Angebot 50/50 zu machen wurde nicht reagiert... nun gehts vor Gericht, mir wurde aber schon mitgeteilt, dass sich diese Verfahren bei uns wohl sehr ziehen können. Da ich innerlich die Betiligung schon abgeschrieben habe, kann ich auf das Geld auch noch eine Weile warten. Am Ende finde ich es jedoch gerecht, wenn beide Eltern für die Kosten aus einer Erkrankung aufkommen und nicht nur einer das Nachsehen hat...


    Viele Grüße