Beiträge von Emmas_Mama

    Ja das mir durchaus bewusst und auch, dass man sicherlich nicht 100% dieser Ansichten teilt. Aber wenn es rein darum geht was Symbiose ist und welche Beispiele dazu gehören finde ich schon, dass es durch ihn ganz gut erklärt wird. Schwarz-Weiß gibt es ja nie... Und was man davon umsetzt oder auch nicht, dass ist ja immer eine ganz persönliche Meinung. Interessant fand ich die Bücher persönlich trotzdem und wie gesagt, bin in einem ganz anderen Zusammenhang darüber gestolpert und wollte das hier nur mal anmerken.

    Bin gerade über dieses Thema gestolpert und habe durch Zufall und aus einem völlig anderen Zusammenhang heraus einige Bücher von Michael Winterhoff gelesen. Er befasst sich genau damit. Der psychischen Entwicklung von Kindern und was diese behindert, wie u.a. die Symbiose mit den Eltern. Kann die Bücher nur empfehlen, wenn man sich darüber schlau machen möchte. Es gibt aber auch einige Videos seiner Vorträge online. Man erkennt darin schon gut was gemeint ist. Da er Kinderpsychologe ist, gehe ich mal davon aus, dass seine Ansichten die eines Gutachters durchaus gleich kommen können.

    Bei uns in Berlin ist das so, dass falls ein Schulhelfer benötigt wird für ein Kind, dieser direkt durch die Grundschule beantragt werden muss... und zwar mit entsprechendem Vorlauf und auch mit Gutachten, die den Bedarf begründen. Ich habe das alles letztes Jahr durch und habe, da es bei uns aufgrund einer chronischen Erkrankung ohne nicht gegangen wäre, auch gleich zur Anmeldung alle ärztlichen Stellungnahmen etc mitgebracht. Auch bei uns wurde dann von der Grundschule nochmal eine Stellungnahme der Kita eingeholt, wobei die Leitung diese mit mir durchgesprochen hat vorher und ich hier zum Beispiel einige Formulierungen ändern durfte, damit der Bedarf nicht kleiner gemacht wird.
    Mit den Lehrern hatte das erstmal gar nichts zu tun, sondern nur mit der Beantragung der zusätzlichen Unterstützung durch die Leitung und da mahlen die Mühlen leider oft langsam. Es klingt für mich so, als wenn bei euch eventuell auch ein Bedarf vorliegen könnte, wenn hier Fachärzte hinzugezogen werden sollten?! Oder halt pauschal für den Fall, dass dies ein Kind betreffen könnte ohne damit explizit deins zu meinen, damit falls erforderlich nicht noch zig Schleifen gefahren müssen. Finde ich persönlich eher engagiert. Ich musste in unserer Schule zum Teil die Anträge für die Schule selbst ausfüllen und alle möglichen Instanzen abtelefonieren, bis letztlich alles geregelt war.
    Ich würde dir empfehlen einfach nochmal nachzufragen, bevor es hier zu Missverständnissen kommt. Denke mal bei so vielen Erstklässlern, die jedes Jahr eingeschult werden und dann eben ggf. nötiger extra Bürokratieraufwand macht das schon Sinn.

    Ja so wie ich das jetzt nach den ganzen Antworten sehe, werde ich es auch bleiben lassen. Die Art der zusätzlichen Kosten brauche ich dann leider nicht unbedingt und verwende ich lieber für meine Tochter und mich...


    Die Aufklärung durch das Jugendamt war halt leider nicht so gegeben bzw. hat man sich wohl selbst nicht ausgekannt damit.


    Das EK des KV ist seit 6 Jahren ungeprüft. Ich habe jetzt dem Jugendamt mal Druck gemacht, dass sie jetzt wo er selbstständig ist, dem nachgehen sollen. Funktionierte dann auch nur über eine Beschwerde leider und auch das hat sich ja nun auch 2 Jahre hingezogen und ich kann nun eigentlich schon die nächste Überprüfung verlagen bzw. hoffen, dass der neue Titel dann freiwillig unterschrieben wird und nicht eine weitere Klage ansteht. Bis dato ist KV bei unserem Jugendamt immer damit durchgekommen, dass die Bescheide weg waren, er ja jetzt was weiß ich noch abwarten muss, bevor er was abgeben kann und dann auch nur eine Neuberechnung für die Zukunft akzeptieren würde, nicht aber rückwirkend. Zumindest für die Einkommensüberprüfung wurde er in Verzug gesetzt, das weiß ich. Für die übrigen Kosten wahrscheinlich nicht richtig, da könntest du Recht haben Luchsie.


    Wie es scheint, ist die Gesetzlage da aber auch auf seiner Seite, wenn ich selbst für das Einklagen der Nachweise die Risiken trage... alles wirklich unschön. Aber irgendwann muss er sich dann mal für sein Vorgehen rechtfertigen. Daran glaube ich zumindest. Auch wenn es meiner Tochter und mir natürlich aktuell keinen rechten Nutzen bringt...
    Frage mich aber langsam wirklich, was mir eine Beistandschaft bringt, wenn man doch am Ende auf den Goodwill des Vaters angewiesen zu sein scheint. Mag ja bei einem sachlichen Austausch vielleicht eine vermittelnde Funktion haben, aber bei erbittertem Gegeneinander scheinbar nichts bewirken...


    Habe mich jetzt zumindest mal bezüglich einer Rechtschutzversicherung schlau gemacht. Vielleicht hilfts ja in Zukunft :thumbsup:

    sorry war so emotional :)


    Wollte euch natürlich für die schnellen und auch hilfreichen Infos danken. Dann werde ich nämlich in dieses Thema keine Energie mehr investieren und es unter wenigstens hat sie eine Mama, der es nicht total egal ist verbuchen...


    Liebe Grüße

    Ja. Das an Sich verstehe ich. Fakt ist, es gab eine Änderung in den gesetzlichen Bestimmungen. Jetzt müssen diese Geräte von den KK bezahlt werden seit Ende letzten Jahres. Anfang des Jahres eben noch nicht. Damit ist es auch eine zeitlang privat zu finanzieren gewesen, so war es auch schon absehbar, man wusste leider nur nicht, wann genau nun das Gesetzt geändert wird. Die KRankenkassen wussten das natürlich und haben alle Antrage so lange rausgezögert, bis sie wirklich auf jeden Fall bezahlen müssen.
    Ich habe davor und danach einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt und daher wurden die Kosten letztlich irgendwann auch getragen.


    Luxus würde ich es trotzdem nicht nennen, da es medizinisch vielleicht alternativen gab. Klassische Therapie, es aber hinsichtlich der Akzeptanz der Erkrankung, Lebensqualität etc einiges gebracht hat und damit eben auch langfristige Erfolge erzielt werden können. Das die Krankenkasse es jetzt ja auch bezahlt, weil sie es muss, macht für mich das Argument, wenn die Kasse nicht zahlt etwas weicher... weil am Ende haben sie es ja gezahlt und auch nicht aus Nächstenliebe...


    Wenn es nun so ist, dann verstehe ich jedoch nicht, warum das Jugendamt letztes Jahr noch der MEinung war, dass man das einklagen muss und alles fertig machen wollte und nun muss ich Verfahrenskosten bezhalen und alles? Also mal ganz naiv, wenn ich nun die Kosten für ein Verfahren bezahlen muss, dann brauche ich das Jugendamt doch gar nicht, sondern könnte es über einen Anwalt erledigen?!


    Aber wie ich es verstehe ist es eh egal. Dann kann ich mir doch aber auch die ganzen Berechnungen und Aufstellungen sparen, wenn ich den Luxus allein zahlen muss... schade, dass auch hier wieder alles an einem Elternteil hängen bleibt :( Aber ich kann wenigstens guten Gewissens in den Spiegel schauen und sagen, dass ich für meine Tochter alles menschenmögliche geleistet habe

    Hallo zusammen,


    bei uns liegt ja gerade mal wieder einiges im Argen und es scheint keine Lösung in Sicht. Meine Tochter benötigte aufgrund ihrer Erkrankung eine zeitlang medizinische Geräte, die privat bezahlt werden mussten. Eine Bestätigung vom Kinderarzt über Notwendigkeit, sowie eine Kostenablehnung der Krankenkasse liegt vor. Beides akzeptiert der VAter gar nicht und unterstellt Beuykott mit den verschiedenen Stellen gegen ihn...
    Jetzt ist es ja so, dass dieser Mehrbedarf wohl von der BEistandschaft beim Vater geltend gemacht werden soll anteilig nach Einkommen. So weit so fair, das war ja auch auf gütlichem Wege so vorgeschlagen worden.


    In dem Jahr, in dem der Mehrteil der Kosten entstanden ist (von mir allein aus Rücklagen finanziert - wir sprechen hier schon von gut 2.000 EUR über die Monate) habe ich von Elterngeld gelebt. Jetzt ist die Dame der BEistandschaft der Meinung, sie braucht von mir nur 1 Gehaltsnachweis nach Elternzeit, um mein Einkommen für die Quotelung zu berechnen. KV musste seinen Einkommenssteuerbescheid abgeben, aus diesem wurde dann das monatliche Einkommen ermittelt abzüglich aller Ausgaben wie Altersvorsorge etc.


    Ich kann nun nicht nachvollziehen, wieso bei ihm das Einkommen so ausführlich berechnet wurde, bei mir nun 1 Gehaltsnachweis ausreichend ist. Ich habe der Dame jetzt ebenfalls meinen Einkommenssteuerbescheid zugeschickt, damit sie das entsprechend analog berechnen kann.


    Nun ist es so, dass ich auch VKH beantragen soll für das Einklagen des Anteils des Vaters an den Kosten. Ist dass dann der Antrag des Kindes auf VKH oder von mir? Das verstehe ich nun gar nicht. Dachte das JA wäre verpflichtet diese Beträge für das Kind einzuklagen. Eine friedliche EInigung ist auch nach Monaten nicht zustande gekommen und Klage ist leider der einzige Weg. Ich bekomme jedoch keine Prozesskostenbeihilfe genehmigt. Das heißt ja am Ende ich würde doppelt bezahlen, für den Gerichtsweg und für die Kostenbeteiligung, die ich komplett "ausgelegt" habe...?! Oder habe ich da grundsätzlich was falsch verstanden??? Ist leider noch Neuland für mich mit dem Mehrbedarf.


    Ich möchte nicht mehr als meiner Tochter zusteht, aber wenn solche Kosten anfallen, dann sollte man doch erwarten dürfen, dass beide das finanzieren, wenn es geht... und ja es geht. Der KV kommt gerne auch mal im Porsche vorgefahren und prahlt gerne, wie vermögend er doch sei. Sei ihm alles gegönnt, aber bitte dann auch die Ausgaben für unsere Tochter mit tragen.


    Ich versuche das ganze sachlich zu betrachten, aber frage mich, ob ich da was falsch sehe?!


    Viele Grüße

    Hallo zusammen,





    ich habe eine Frage zu
    Umgangsverschiebung in den Ferien.





    Wir haben einen
    gerichtlichen Vergleich, der den normalen Umgang regelt. Ferien/Feiertage etc
    sollen bei der Elternberatung vereinbart werden. Die Gespräche dort sind bislang immer
    wieder wegen Eskalation und Beschimpfungen seitens des KV beendet worden. Der Wechsel der Beratungsstelle steht
    an.



    Jetzt ist es ja so, dass
    meine Tochter chronisch krank ist und wegen der kommenden Einschulung notwendig
    ist, dass ich in den Ferien einen Großteil meines Urlaubes nehmen muss, damit
    sie versorgt ist. KV habe ich mitgeteilt, dass daher ein Wochenende verschoben
    werden muss und auch 2 Ersatztermine zur Auswahl gestellt.



    Er beharrt nun aber
    darauf, dass der Umgang entweder am Einschulungswochenende komplett nachgeholt
    wird oder er mich wegen Kindesentzug anzeigen will. Dazu muss man sagen, dass
    der Umgang am Einschulungswochenende sehr großzügig und verbindlich geregelt
    wurde, obwohl es kein normales Umgangswochenende wäre.




    Meine Frage kommt er
    damit durch? Urlaub gebucht habe ich in Voraussicht, dass sich diese Abstimmung
    mal wieder nicht leicht gestaltet noch nicht, möchte ich aber nach
    der Einigung machen. Er will nun auch noch einen Nachweis für meinen Urlaub.
    Sorry, aber bin ich dazu verpflichtet? Wenn er einfach Umgänge 3 Tage vorher
    absagt, muss ich das auch ohne Attest oder Nachweis hinnehmen.



    Hauptbeweggrund ist auch,
    dass mein Partner und Halbschwester mit in den Urlaub fahren würde, was der KV
    nicht möchte und das auch schon schriftlich in nicht sehr höflicher Art kundgetan
    hat inkl. weiterer Beschimpfungen und Verleumdungen.





    Ich bin der Ansicht, dass
    ich ein Recht auf durchgängigen Urlaub habe, zumal ich ja vornehmlich wegen der
    Erkrankung meiner Tochter in diesem Zeitraum nehmen „muss“. Ersatz habe ich
    selbstverständlich angeboten, aber damit muss es doch gut sein, oder?! Habe
    keine Lust wieder wegen einem Wochenende eine Gerichtsverhandlung mit allem
    Zirkus drum rum am Hals zu haben.





    Kann mir hier jemand Klarheit
    geben, damit ich mich auf den Urlaub einstellen kann.

    Hi, Also ich befinde mich seit 2 Jahren immernoch im "Kampf" um den Mehrbedarf aufgrund von Krankheit. Ich lasse es über das Jugendamt und die Beistandschaft laufen und es wird wohl auf eine Klage hinauslaufen. Mein Ex hat bis jetzt verweigert seine Gehaltsnachweise darzulegen, das Thema stand nun auch kurz vor Klage und daraufhin konnten die Quoten auch nicht geschätzt werden. Auf mein auf Frieden gerichtetes Angebot 50/50 zu machen wurde nicht reagiert... nun gehts vor Gericht, mir wurde aber schon mitgeteilt, dass sich diese Verfahren bei uns wohl sehr ziehen können. Da ich innerlich die Betiligung schon abgeschrieben habe, kann ich auf das Geld auch noch eine Weile warten. Am Ende finde ich es jedoch gerecht, wenn beide Eltern für die Kosten aus einer Erkrankung aufkommen und nicht nur einer das Nachsehen hat...


    Viele Grüße

    Ich habe auch einen dynamischen Unterhaltstitel und konnte die Überprüfung über die Beistandschaft anschieben.
    Allerdings ist es bei uns so, dass KV die Einkommensunterlagen nicht rausrücken wollte, da er im Ausland angestellt war. Laut Beistandschaft ist das dann eine echt verzwickte und langwierige Geschichte darauf zu klagen, dass Unterlagen aus dem Ausland übermittelt werden, gleiches gilt wohl auch für Pfändungen... bei uns war es ein EU Land.
    Also entweder ist unsere Beistandschaft da eher nicht gut aufgestellt, oder aber so einfach ist es dann leider auch nicht. KV lebt nun wieder im Inland und es sind weitere 1,5 Jahre ins Land gezogen wegen angeblich neu begonnener Selbstständigkeit... Also ich habe gelernt, dass es schon erstmal gut ist, so einen Titel zu haben, man aber unter solchen Bedingungen nicht auf kurzfristige Änderungen hoffen darf leider...

    Ja das hast du richtig erkannt :) Danke für deine Erfahrungen


    Problem ist, dass der Vater sich die Sachen besorgt, um überhaupt nicht mehr mit mir reden zu müssen. Das mag er nämlich nicht seit Anbeginn und hat dies auch mehrfach schriftlich geäußert. Ich kämpfe seit 2 Jahren darum im Rahmen von Familiengericht, Elternberatung etc. dass sich dieser Zustand ändern muss.
    Daher finde ich es schon wichtig, dass alle Dinge mitgegeben werden, natürlich auch auf Reserve, aber "Alleingänge" ohne jegliche Abstimmung nicht mehr passieren. Es ist schwer das begreiflich zu machen, aber gerade mal ein paar Einführungsschulungen, noch nie was allein gewechselt oder aufgefüllt oder auch nur mal Essen abgewogen oder sonst was und dann die riesen Vorräte anlegen wollen, das macht keinen Sinn.
    Außerdem sollte es einfach in Reichweite meiner Tochter sein... CGM war bei uns ein monatelanger Kampf und man sagte mir bspw. das ein Mehrbedarf ärtzlich begründet und seperat genehmigt werden muss. Ansonsten gilt Vorrat passend für das Quartal auf den Tag genau :(
    Mag bei Insulin oder Einmalpens anders sein, aber ich möchte da kein Risiko eingehen und wie gesagt, bei dem Fahrtweg ist die Gefahr des unabsichtlich vergessens einfach auch gegeben. Hätte er hier einen Haushalt, dann könnte man gewisse Dinge hinterlegen und darauf zurückgreifen, statt jedes Mal mit Reisetasche loszuziehen...


    Habe nun zumindest mit unser Praxis geredet und sie informieren mich über ausgestellte Rezepte, sodass ich auf dem Laufenden bin.

    Entschuldigt die verspätete Antwort, es war etwas stressig bei uns. Ja ich mache mir Sorgen, dass im Notfall wir die Mittel nicht ausreichend zur Verfügung haben, weil zB ein Quartalsbedarf im anderen Haushalt liegt und dort gar nicht in den Mentgen verbraucht wird, da der Umgang eben auch aufgrund der Entfernung nicht im Verhältnis zu meiner Betreuungszeit steht.
    Da geht es auch nicht um Vorenthaltung, sondern um lebenswichtige Mittel, die einfach beim Patienten also Kind sein müssen. Daher finde ich es persönlich nicht so prickelnd, dass nun Vorräte angelegt werden, die nicht sein müssten, da wie gesagt auch immer alles notwendige von mir mitgegeben wird, was mehr als selbstverständlich ist.... Sollte ich was vergessen, dann muss ich nur die Treppe nochmal hoch, sollte er was vergessen, dann liegt es 4 Wochen ungenutzt rum.
    Das war der Hintergrund. Danke für eure Eindrücke

    Gut, man muss dazu sagen, dass für sämtliche Hilfsmittel ein Antrag mit Medizinischem Dienst vor der Genehmigung notwendig waren und die Kosten wirklich nicht so gering sind. Wir sprechen hier nicht von Hustensaft.
    Der Vater wohnt noch dazu 600km weit weg und kommt für die Umgänge extra zu uns. Also kann es in dem Fall schon auch passieren, dass etwas vergessen wird, weil eben kein wirklicher Haushalt vorhanden ist.
    Das hätte ich vielleicht dazu sagen müssen...

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage, die mich aktuell bewegt und ich kenne mich da rein rechtlich nicht genau aus.


    Der Vater meiner Tochter, welcher kein Sorgerecht hat, hat in unserer Kinderarzt(Facharzt)praxis ein Informationsrecht von mir eingeräumt bekommen, weil ein vernünftiger Austausch zur chronischen Erkrankung unserer Tochter bislang nicht möglich ist leider.
    Nun ist es so, dass er ab sofort die Mitnahme von wichtigen Hilfsmitteln verweigert, angeblich, weil er die nun selbst bevorratet. Einige Dinge sind aber rezeptpflichtig und ich kann mir nicht vorstellen, wie er da ohne ein Rezept herangekommen sein soll...
    Wenn nun also der Arzt dieses Rezept ausgestellt hat, ist das in Ordnung, rein rechtlich auch ohne, dass ich davon in Kenntnis gesetzt werde?
    Es ist nicht so, dass ich hier Hilfsmittel verweigere, aber ich gebe dem KV immer alles mit, was er benötigt und er mir die nicht verbrauchten Dinge wieder zurück, damit alles beim Kind bzw. Patienten ist. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, dass lebensnotwendige Dinge bei ihm monatelang bevorratet werden und nicht beim Kind verbleiben, wo die Sachen auch benötigt werden (Er sieht sie momentan nur alle 2 Wochen am Wochenende und die restliche Zeit wird sie von mir betreut) Zumal solche Dauerkosten ja auch nicht endlos bzw. sinnlos von der Krankenkasse (Kind ist bei mir versichert) gezahlt werden.
    Kann ich die Herausgabe der Hilfsmittel verlangen und ihm wieder die benötigten Hilfsmittel für die Umgangszeit mitgeben? Und kann ich bei dieser Form von Rezepten, die nicht den klassischen Notfall darstellen, verlangen, dass keine Rezepte mehr an ihn ausgestellt werden?


    Hintergrund KV möchte sich möglichst wenig austauschen und daher lieber eine "kontaktlose" Übergabe haben. Ich bin aber der Meinung, dass das so nicht im Sinne des Kindes ist.


    Vielen Dank für eure Hinweise.

    Hallo,



    klar sind die Bedingungen für den Job nicht so prickelnd, aber wäre es vielleicht eine Möglichkeit "erst mal" damit wieder anzufangen und nebenbei weiter zu schauen. So im Job hat man vielleicht dann ja auch neue Kontakte aus denen sich was ergeben kann, je nachdem in welcher Branche du arbeitest.


    Klar ist Vollzeit mit Kind dann nicht mehr wirklich Luft für mehr, aber wenn du es als Interimslösung siehst und dich aus dem Job heraus neu bewirbst, dann eventuell doch schneller eine besser Lösung bekommst.


    Also nur als Idee... Wenn es für dich so natürlich gar nicht machbar ist, dann musst du den Job ziehen lassen und guckst weiter.


    Die Idee das Gehalt zumindest nochmal zu verhandeln finde ich auch nicht schlecht und eventuell hat sich das Angebot dann von selbst erledigt.


    Ich drücke dir fest die Daumen, dass du schnell wieder einen passenden Job findest!


    Liebe Grüße

    Vielen Dank für eure Antworten, jetzt bin ich ein bisschen schlauer. Schade, dass der Vater nicht auch Kinder krank Tage nehmen kann... irgendwie komisch geregelt., wenn man sich doch Sorge teilen sollte. Ich möchte nämlich genau dass, dass die beiden auch solche Situationen gemeinsam "durchstehen".


    Das alle 14 Tage Model finde ich auch etwas wenig, aber auch hier geht ihm momentan der Job vor :( Hatte ihm mehrfach schon einen Nachmittag die Woche angeboten, Teilnahme an allen möglichen Veranstaltungen. Klar, ist es natürlich doof, wenn man rein rechtlich nicht darf und auf Freistellung beharren kann, aber ich finde halt man sollte gewisse Dinge auch so wollen und da ich ihm das ja alles "erlauben" würde. Schade.


    Aber gut, dann weiß ich zumindest mal wie die grundsätzliche Ausgangslage aussieht.



    Lieben Dank :thanks:

    Hallo zusammen,



    ich habe mal eine Frage, ich teile mir mit dem Vater meiner kleineren Tochter jetzt neu das Sorgerecht. Soweit so gut. Habe ich auch ohne Probleme zu machen zugestimmt, weil das Verhältnis eigentlich ganz gut ist. Wie ist das, wenn sie jetzt krank wird. Muss er dann auch die Kinderbetreuung übernehmen? Ich bin der Ansicht, dass er das genauso gut machen kann wie ich. Er ist jedoch der Meinung, dass sein Job vorgeht. Bis zu einem gewissen Grad habe ich dafür Verständnis, aber auch ich gehe wieder arbeiten und möchte nicht immer zurück stecken in solchen Dingen. Außerdem hat man ja auch nur eine begrenzte Anzahl von Kinder krank Tagen.


    Bin für Aufklärung inwieweit da die Pflicht besteht sehr dankbar und auch, wie ich ihm das klar machen kann, ohne deswegen das ansonsten gute Verhältnis gleich zu gefährden.


    Viele Grüße

    Hallo,


    ich habe, wie oben steht eine Frage zur Berücksichtigung von Krediten bei der Berechnung von Kindesunterhalt. Es geht um meine Freundin. Sie ist schwanger und im Moment sieht es mit dem KV nicht besonders rosig aus. Eine gemeinsame Familie wird es wohl nicht geben.
    Wenn der KV Kredite für eine von ihm bewohnte Immobilie abbezahlt, werden diese in voller Höhe für die Berechnung des Kindesunterhaltes angerechnet oder zu einem gewissen %? Klar gibt es hier relativ hohe monatliche Belastungen, aber das Kind sollte ja am Ende nicht leer ausgehen, weil der Vater sich ein nettes Häuschen leistet, was vielleicht auch nicht zwingend sein müsste.
    Der KV hat bereits vor der Beziehung für sich allein das Haus gekauft udn entsprechende Kreditverpflichtungen aufgenommen.
    KV und KM waren nicht verheiratet und haben auch nicht zusammen gewohnt.


    Könnt ihr hier AUskunft geben bzw. aus eigener Erfahrung sprechen? Im Internet sind wir nicht schlau geworden.


    Danke vorab.

    Ich hatte, bevor es zur Feststellung der Erkrankung unserer Tochter kam mehrfach versucht mit der zuständigen Sachbearbeiterin einen Termin zu machen, um unter anderem die Adoptionsforderungen des KV, um nicht mehr zahlen zu müssen, aber sein Kind weiterhin sehen zu können und andere Äußerungen dieser Art mit ihr zu besprechen und Hilfe in Bezug auf die gemeinsame Kommunikation zu bekommen.
    Leider wurden 2 Termine ca. 10 Minuten vorher abgesagt, das Versprechen eines Telefontermins nicht eingehalten. Also habe ich meinen Versuch erstmal zu den Akten gelegt und warte nun, dass man auf mich zukommen muss.
    Die Bearbeiterin "kennt" uns ja bereits, weil der KV gleich zu Beginn dort erzählte, dass bei mir zu Hause Spritzen herum liegen und er sich als besorgter Vater nun an sie wenden müsse. Es konnte im Nachgang die Gemeinheit aufgeklärt werden, aber es sollte ihr noch in Erinnerung sein.


    Was mich wirklich bedrückt ist, dass die Kommunikation so abläuft. Gerade bei Emmas Erkrankung ist eine vernünftige Abstimmung zwingend. Bislang wurde ich bei Kindesübergabe nicht mehr angeschaut bzw. mir im NAchgang mitgeteilt, dass man meine Fresse nicht mehr sehen möchte und sich um Alternativen bemüht.
    Wir sprechen hier von einem erwachsenen Mann, der wirklich keine Grenzen oder Respekt kennt...
    Ich bin derzeit immer telefonisch für die Kita oder meine Mutter erreichbar, weil es immer wieder unvorhergesehene Situationen gibt, die eine Rücksprache erforderlich machen. Da ich aber in Bezug auf die Schulung bereits mit Hilfe der Anwältin belogen wurde, bin ich mir ziemlich sicher, dass diese Kommunikation nicht statt finden wird.
    Gibt es denn Auflagen dazu, die man sich noch einfordern könnte? Ein Umgangstagebuch oder der Gleichen finde ich in dieser Situation mehr als unpassend und aus meiner Sicht sollte es ja machbar sein, sich hier auch mal 10 Minuten zu zügeln.


    Das Gutachten der Ärztin umfasst 2 Seiten und beschreibt auch die Erkrankung als solches, insofern kann auch ein Nicht Arzt damit einen guten ersten Eindruck gewinnen.


    Was würdet ihr machen, weiter auf die abstrusen Forderungen antworten, wiederholt Stellung nehmen oder einfach abwarten, bis es dann zu dem Gerichtstermin kommt. Was muss ich noch machen, entschieden wird es dann ja am Ende eh durch den Richter?!