In diesem Fall hat sie die Info, dass sie die Betreuung für die letzten drei Wochen irgendwie zu gewährleisten hat ja erst kurzfristig erfahren. Da ist der Sommerurlaub sicher schon gebucht gewesen (zumindest war es unser bereits im Januar). Da macht es ja auch keinen Sinn mehr darüber zu diskutieren ob nun das eine oder das andere finanziert wird. Sie muss nun beides tragen.
Bei uns gibt es keine Geschwisterermäßigung.
Sorry, ich kann mich da nicht reindenken. Natürlich ist es sch*, wenn man kurzfristig vor einer höheren Geldausgabe steht, weil der UET nicht mitspielen kann oder will.
Aber "Katastrophen" gibt es immer im Erwachsenenleben. Sommerurlaub (ist der geplant?) und Kinderfreizeiten, die in 2-3 Monaten anliegen, wuppen zu müssen, ist unschön. Aber davor Gürtel enger, danach Gürtel enger, den KV in Gedanken mit den Gürtel schlagen - ich finde, das es für AE ganz andere Finanzlöcher gibt.
Ist nicht böse gemeint, aber ich kann da gedanklich nicht gleichziehen.