Alles alleine bezahlen....???

  • In diesem Fall hat sie die Info, dass sie die Betreuung für die letzten drei Wochen irgendwie zu gewährleisten hat ja erst kurzfristig erfahren. Da ist der Sommerurlaub sicher schon gebucht gewesen (zumindest war es unser bereits im Januar). Da macht es ja auch keinen Sinn mehr darüber zu diskutieren ob nun das eine oder das andere finanziert wird. Sie muss nun beides tragen.
    Bei uns gibt es keine Geschwisterermäßigung.


    Sorry, ich kann mich da nicht reindenken. Natürlich ist es sch*, wenn man kurzfristig vor einer höheren Geldausgabe steht, weil der UET nicht mitspielen kann oder will.
    Aber "Katastrophen" gibt es immer im Erwachsenenleben. Sommerurlaub (ist der geplant?) und Kinderfreizeiten, die in 2-3 Monaten anliegen, wuppen zu müssen, ist unschön. Aber davor Gürtel enger, danach Gürtel enger, den KV in Gedanken mit den Gürtel schlagen - ich finde, das es für AE ganz andere Finanzlöcher gibt.
    Ist nicht böse gemeint, aber ich kann da gedanklich nicht gleichziehen.

  • Hängt natürlich davon ab was man monatlich zur Verfügung hat. Für einige Menschen sind 1000€ auch mit engem Gürtel nicht machbar. :blume

  • Aber wenn eine Ferienfreizeit finanziell nicht zu wuppen ist, dann kann ich so etwas auch nicht buchen. Schön wenn die Kinder dort Bespaßung haben, aber dieses ist auch bei Verheirateten oft nicht drin.


    Und was wäre die Alternative? Die Kids über die Arbeitszeit unbeaufsichtigt alleine lassen? -Aufsichtspflicht!
    Zu Freunden geben, wenn diese auch zuhause bleiben? Ist keiner zuhause, schaust du auch dumm aus der Wäsche.


  • Es geht doch darum, dass eine Ferienfreizeit für sie in diesem Fall eine unerwartete außerordentlich hohe finanzielle Belastung darstellt, die NUR darin begründet ist, dass der KV seinen Umgang, den er ihr schriftlich zugesagt hat, nicht wahrnimmt. Alle anderen Kosten, die durch die Kinder entstehen deckt sie durch Unterhalt, Kindergeld usw. Ob sie die anderen hohen Beiträge für z.B. Klassenfahrten so trägt oder es sich über mehrere Monate zusammenspart weiß ich natürlich nicht. Aber eine Klassenfahrt ist Monate vorher bekannt und da kann man natürlich argumentieren, dass sie das Geld aus dem Unterhalt dazu verwenden muss (wenn nötig monatlich 100€ beiseite legen) Auf dieses Ereignis konnte sie aber nicht sparen, weil es für sie kurzfristig und unerwartet auftratt. Die Kosten einer Ferienfreizeit übersteigen die einen "normalen" Ferienbetreuung bei weiten. Somit sehe ich da schon den KV in der Pflicht. Denn es war seine Umgangszeit. Und in seiner Umgangszeit hat er für Betreuung zu sorgen.

    Ja, das sehe ich auch so.
    Die laufenden Kosten für die Schule, wie Bücher, Hefte etc. sowie Klassenfahrten sind kalkulierbar und lange im Voraus bekannt, so dass ich mir diesen Betrag monatlich weg legen kann und bei Bedarf darauf zugreife. Kein Ding, das mache ich so.
    Hier geht es mir eigentlich nur um das Prinzip - er kann die Kinder aufgrund einer Veranlassung seines Chefs nicht nehmen und ich muss dafür sorgen das sie untergebracht sind. Mal abgesehen davon, dass ich mir das Geld für die Ferienfreizeit leihen selber leihen musste, ist das doch nicht fair.
    Durch einen Jobwechsel sind wir zum Glück nicht auf irgendwelche Zuschüsse etc angewiesen, allerdings kann ich auch mein Geld nicht einfach zum Fenster raus werfen für Dinge für die ich nichts kann.
    Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, stehen wir hier beide auch in der Sorgepflicht. Ich bin nach wie vor bereit 50% des Beitrages für die Ferienfreizeit zu tragen - wie schon gesagt, ich kann für diese Situation nichts. Und ich glaube das es mehr als ein faires Angebot von mir ist.
    Meine Anwältin sieht es genauso! Und sie wird den KV anschreiben.
    Nachher soll ich noch für z. B. einen McDonald´s Besuch mit den Kindern bezahlen......


    :thanks:


    an Alle, die geantwortet haben.


    LG
    Claudia