Unterhalttitel / Urkunde nach 4 Jahren erhalten

  • Hey.


    Habe eigentlich gehofft, irgendwo hier ein ähnlichen Beitrag zu finden..


    Hab aber nichts passendes gefunden..


    Heut hatte ich eine Urkunde bzw Unterhalttitel bekommen,
    dass KV den Titel unterschrieben( Abschrift für die Mutter, also für mich)


    Vom JA& 115% und dynamisch.


    Und nun?
    Heisst das jetzt das läuft automatisch ?
    Oder kann ich trotzdem alle 2 Jahre seine Auskünfte erfahren,
    Zumindest hab ich das die letzten Jahre erhalten, wenn auch schleppend und verzögert.


    KV ärgert es zwar dass es dann so spät kommt, allerdings wenn nichts kommen würde, würde KV nie selber mehr zahlen.


    Werd ihn trotzdem kurz vor den 6. Geburtstag dran erinnern dass er nun mehr zahlen müsst.



    Ist der Titel nun was gutes?
    Oder einfach nur ne Ablage ?
    :hae:

    2 Mal editiert, zuletzt von Emiha17 ()

  • Im Leitfaden findest du unter den jeweiligen Stichworten und auch "Beistandschaft" umfassend deine Fragen beantwortet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,
    ich klinke mich mal ein, da ich jetzt auch ggf. tutulieren lassen möchte.
    Woraus ich noch nicht schlau geworden bin im Leitfaden:
    wird bei einem (dynamischen) Titel auch das ggf.veränderte Einkommen des Unterhaltszahlers berücksichtigt bzw. Jnterlagen eingefordert oder muss man dann trotzdem regelmässig den Titel aktiv überprüfen/ändern lassen?
    (Hintergrund:hier ändert sich wahrscheinlich das Einkommen regelmässig wg. Selbständigkeit im Ausland)

  • Der Unterhaltszahler ist verpflichtet, Einkommensaenderungen im Jahresdurchschnitt mitzuteilen, wenn sie über zehn Prozent liegen. Macht aber keiner ... Kaum einer ...
    Der Titelinhaber - meist Betreuungelternteil oder Beistandschaft - darf alle zwei Jahre die Einkommensoffenlegung verlangen und vorher, wenn begruendete Vermutung besteht, das Einkommen sei höher.
    Hat sich das (Jahres)Einkommen um über zehn Prozent verändert, besteht das Recht auf Neuberechnung des Unterhalts.


    Wer einen Titel hat, kann die umgehende Zahlung sofort durchsetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



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    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ich habe auch einen dynamischen Unterhaltstitel und konnte die Überprüfung über die Beistandschaft anschieben.
    Allerdings ist es bei uns so, dass KV die Einkommensunterlagen nicht rausrücken wollte, da er im Ausland angestellt war. Laut Beistandschaft ist das dann eine echt verzwickte und langwierige Geschichte darauf zu klagen, dass Unterlagen aus dem Ausland übermittelt werden, gleiches gilt wohl auch für Pfändungen... bei uns war es ein EU Land.
    Also entweder ist unsere Beistandschaft da eher nicht gut aufgestellt, oder aber so einfach ist es dann leider auch nicht. KV lebt nun wieder im Inland und es sind weitere 1,5 Jahre ins Land gezogen wegen angeblich neu begonnener Selbstständigkeit... Also ich habe gelernt, dass es schon erstmal gut ist, so einen Titel zu haben, man aber unter solchen Bedingungen nicht auf kurzfristige Änderungen hoffen darf leider...