Hallo Ihr Lieben,
habe auch mal eine Frage an Euch, habe Beistandschaft beim Jugendamt laufen, Beim KV
kann Lohn gepfändet werden, habe hier nun 2 Anträge liegen für Proezz / Verfahrenskostenhilfe,
muss ich beide Ausfühlen?? 1x für meine Tochter & 1x für Mich?? Wer wird durch wen vertreten??
2014 hatte ich einen für meine Tochter ausgefüllt, der wohl nicht mehr gültig ist da der Sachbearbeiter
mal wieder gewechselt hat.
Vielen Dank für Eure Hilfe
LG Maiglöckchen