Frage zu Prozess- Verfahrenskostenhilfe

  • Hallo Ihr Lieben,


    habe auch mal eine Frage an Euch, habe Beistandschaft beim Jugendamt laufen, Beim KV
    kann Lohn gepfändet werden, habe hier nun 2 Anträge liegen für Proezz / Verfahrenskostenhilfe,
    muss ich beide Ausfühlen?? 1x für meine Tochter & 1x für Mich?? Wer wird durch wen vertreten??


    2014 hatte ich einen für meine Tochter ausgefüllt, der wohl nicht mehr gültig ist da der Sachbearbeiter
    mal wieder gewechselt hat.


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    LG Maiglöckchen

  • verstehe ich nicht.... Beistandschaft für das Kind ist immer kostenlos bzw. Kind falls kein Vermögen ?! bekommt Prozesskostenhilfe, du je nachdem (wobei warum solltest du denn überhaupt prozessieren? Bekommst du auch Unterhalt?) nicht, wenn du arbeitest.


    Bei uns wird KV gepfändet, dies ging über die Beistandschaft und ohne kosten, da für die Kinder....


    andere bei Gericht verhandelte Sachen über das Sorgerecht muss ich da ich arbeite und dafür einen Kredit aufnehmen kann (so die Begründung des Richters) selber tragen. Dies waren "nur" 1800 € aber man gönnt sich ja sonst nichts :ohnmacht:

  • Guten Abend,


    es gibt leider inzwischen immer mehr Vollstreckungsgerichte, die für den Prozesskostenzuschuss (PKH) auch das Einkommen der Mutter (bzw. des betreuenden Elternteils) mitprüft.


    Dies um zu schauen, ob dieser Elternteil nicht die Vollstreckungskosten vorlegen kann.
    Nicht jedes Vollstreckungsgericht sagt: das Kind hat nichts also kostet es nichts.
    Da gibt es inzwischen große Unterschiede.


    Ich gehe davon aus dass das zuständige Vollstreckungsgericht eben eines ist das beides prüft und der Beistand dir deswegen zwei Formulare geschickt hat. 1x fürs Kind (hat es Einkommen und Vermögen) und 1x für dich als Mutter.


    Damit versucht der Beistand, es für dich kostenfrei zu bekommen.
    Erhältst du keine PKH vom Vollstreckungsgericht , dann können Pfändungen durchaus 50-90 € kosten in Vorlage.


    Grundsätzlich müsste dies eigentlich der Vater danach bezahlen, macht er das nicht oder man kann es über Pfändung nicht mehr holen, so bleibst du dann auf den Kosten sitzen. Oder eben nicht wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: