Unterhaltsvorschuss 2017 - auch für Kinder über 12 Jahre?

  • Wird KV nochmals geprüft.
    Zahlt er einfach weiter die 200€ an mich und das Amt legt den Rest (68€?) oben drauf?
    Muss ich gleichzeitig eine Beistandschaft einrichten.?


    Davon gehe ich aus.
    Sonst könnte ja jedes getrennte Elternpaar einen Titel in beliebiger Höher erstellen lassen, der wird bedient und dann beantragt BET UHV und die Allgemeinheit zahlt.
    So kann es ja nicht sein, das ist nicht der Sinn der Nummer.


    Mima

  • Hi an alle,


    Bitte um Hilfe, ich habe heute bei unserer UHV Stelle nachgefragt. Ein Antrag darf erst ab Juli gestellt werden.
    Im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht soll ich den KV auffordern seine Einkünfte offenzulegen... per Einschreiben ..als Nachweiss quasi.
    Kann mir bitte bitte jemand beim Formulieren helfen?
    Ganz liebe Grüsse und Danke :thanks:

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

    Einmal editiert, zuletzt von lenchen ()

  • Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein. Die holen die Auskunft ein. Und sollte Geld vorhanden sein, holen die den Unterhalt. Sobald die Beistandschaft eingerichtet ist, sind die Forderungen der Unterhaltsvorschusskasse erfüllt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Heißt das, dass wir jetzt alle erstmal die Beistandschaft einrichten und bemühen müssen bevor wir den Antrag stellen können? Sollte das so sein wir es die Bewilligung bei dem Arbeitsaufkomen ja nicht vor Ende des Jahres geben. Oder ist das nur für Kinder relevant, die noch keinen Titel haben ?

  • Der Hinweis auf die Beistandschaft war explizit für Lenchen gemeint.


    Grundsätzlich ist - der Name sagt es ja schon - Unterhaltsvorschuss ein Vorschuss. Er wird unter der Voraussetzung gegeben, dass parallel sich bemüht wird, vom etwaige vorhandenen Unterhaltspflichtigen anderen Elternteil Unterhalt einzufordern. Dazu ist hier Lenchen von der Unterhaltskasse aufgefordert worden. (Im Regelfall schreibt bisher die Unterhaltskasse den Unterhaltspflichtigen selbst an. Aber man versucht wohl, hier die Arbeit zu minimieren. Und weiß auch, dass "die Not" nicht gar so groß ist: Wer jetzt UVG für über 12jährige beantragt, hat die letzten Monate finanziell überlebt ...)


    Nur: Die letzten Jahre hat es ja bei den betroffenen AEs offensichtlich nicht funktioniert, dass Unterhalt geflossen ist. Wenn also jetzt die Unterhaltsvorschusskasse jammert - dann ist das ein guter Anlass, ganz offiziell über eine Beistandschaft nochmals der Sache nachzugehen. Die UV-Kasse sieht dadurch die Mitwirkung. Und vielleicht hat sich ja tatsächlich Neues beim Unterhaltspflichtigen getan. Und: AE selbst ist raus aus der Not, ggfls. nachweisen zu müssen, oft genug angefragt zu haben und genug Druck gemacht zu haben, um die geforderten Unterlagen beizubekommen. Wenn man nachweisen kann, dass die Beistandschaft eingeschaltet ist, kann es keinen besseren Beleg für die Mitwirkung mehr geben ...
    Auf jeden Fall hat die "Behörde" jetzt wieder Interesse daran, dass der Unterhaltspflichtige genau überprüft wird: Denn jetzt kostet es wieder etwas den Staat, wenn UV fließt. Wenn was bei rum kommt, ist das für den AE nur gut.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, ich war davon ausgegangen, dass ich UHV beantrage und die dann den KV überprüfen ob er mehr als den vorhandenen Titel bezahlen kann. Wäre das Gesetz nicht erstmal worden, hätte ich es dieses Jahr eh überprüfen lassen. Wie verhält es sich denn wenn im nachhinein festgestellt wird, dass KV schon länger mehr verdient es aber nicht gemeldet hat?


    Wie hartnäckig ist die Beistandschaft denn wenn der KV arbeiten geht, aber nur wenig verdient. Er konnte sich ja zb besser bezahlte Arbeit suchen.


    Also erst mal den Antrag stellen und abwarten?


    Vielleicht sollten wir in einem Thread die Reaktionen der einzelnen Landkreise sammeln.

  • ... hier wurde dem KV vorgeschlagen sich nen Nebenjob zu suchen... trotz Schichtdienst und neuer "Familie" (mit nem Baby)... kommt da stark auf die SB des JA an... sogar das E-Bike (sponsert by Boss) und der Arbeitsweg wurden "speziell" berechnet... nicht auf meinem "Mist" gewachsen oder forciert... ersichtlich aus seinen eigenen eingereichten Unterlagen...

  • ... also das mit dem Nebenjob hat der KV nicht umgesetzt... aber die Kürzung bezüglich des Arbeitswegs schon...

  • Hi an alle,


    Bitte um Hilfe, ich habe heute bei unserer UHV Stelle nachgefragt. Ein Antrag darf erst ab Juli gestellt werden.
    Im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht soll ich den KV auffordern seine Einkünfte offenzulegen... per Einschreiben ..als Nachweiss quasi.
    Kann mir bitte bitte jemand beim Formulieren helfen?
    Ganz liebe Grüsse und Danke :thanks:


    Ich hab bei uns im Inet geschaut, da steht noch keine aktuellere Regelung. Ich find's jetzt aber schon wieder Meh, wenn gesagt wird ABJuli. IM Juli sollte das Geld schon fleießen, meines Wissens zum Monatsersten gezahlt werden. Mit anderen Worten, die verspätete Zahlung wird zulasten des Empfängers wissentlich einkalkuliert.
    Meh, eben.

  • Wenn ich ehrlich bin.... ich geb es zu... würde ich am liebsten keine Beistandschaft einrichten...
    Denn das wird definitiv schlafende Hunde wecken.
    Wahrscheinlich wieder Stalking, Beleidiguns und Verleumdungsbriefe an mich , meinen Arbeitgeber. Nachbarn.
    Letzter Stand der Dinge...psycho, organisch krank, keine Arbeit, lebt in Ausland vom Geld seiner Eltern..
    Ach man.... den Stress brauch ich wirklich nicht noch dazu

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Dann ist vielleicht die Beistandschaft das "kleinere Übel", weil der Kontakt dann nicht direkt über Dich zustande kommt und somit nicht Du direkt etwas von ihm "forderst"

    When life gives you lemons, ask for salt and tequila :brille

  • Das Problem habe ich auch, dass ich bei Beantragung des Unterhaltsvorschusses wohl schlafende Hunde wecke.
    Muss aber wohl sein.

    Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist,

    habe ich beschlossen glücklich zu sein


    Voltaire

  • Deswegen hab ich die letzten Jahre vom Forcieren abgesehen..mir war meine Ruhe und eigene geistige Gesundheit wichtiger...und es ging... irgendwie...ohne Unterhalt oder Ähnliches.
    Letztendlich geht es aber auch um die Zukunft, damit die Kids für seine ev. Pflegebedürftigkeit nicht aufkommen müssten...

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Ich habe da auch mal zwei Frage: KV Sohnemann hat ja noch 5 weitere Kinder alle jünger als Sohnemann mit der Next.
    Wenn ich jetzt den UHV für Sohnemann beantrage, bekomme ich dann den vollen UHV oder bekomme ich einen Anteil , weil ja noch die anderen 5 da sind ? und wie hoch wäre der dann?......ob KV bei der Next lebt oder ob er einen Job hat, weiß ich nicht.

  • @ Lenchen: Ex lebt im Ausland? Dann wird deutlicher, weshalb die UV-Kasse um deine Mithilfe bittet.
    Aber hast du ueberhaupt eine zustellfaehige Adresse?
    @ Kopfsalat: Die Höhe des Unterhalts Vorschuss es ist vom Alter des Kindes abhängig, nicht von der Anzahl der Kinder.
    Du bekommst vollen Unterhalts-Vorschuss, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Eine ist, dass Ex keinen oder nur geringen Unterhalt leistet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    2 Mal editiert, zuletzt von Volleybap ()