Übertragung von Eigentum

  • Hallo, das ist hier vielleicht nicht ganz das passende Forum - Thema, aber ich wusste nicht, wohin mit meiner Frage :
    Meine Söhne haben als Minderjährige von den Ex - Schwiegereltern jeweils eine Wohnung übertragen bekommen. Niesbrauchsrecht ist beim Ex - Schwiegervater. Ich hatte keine Einsicht und keine Mitsprache. Jetzt ist der eine Sohn volljährig. Läuft das alles einfach so weiter oder muss er jetzt irgendetwas unterschreiben, denn er ist ja damals nicht
    gefragt worden. Unterlagen etc hat er keine. Kann das evtl. Nachteile z.B. beim Beantragen von Bafög haben?


    Vielen Dank für die Antworten ,
    LG

  • Zitat

    Wichtig


    Minderjährige müssen sich durch einen Ergänzungspfleger vertreten lassen


    Mod.-Mitteilung: Text entfernt. Bitte hier keine Texte veröffentlichen, deren Urheber man nicht ist oder deren Nutzungsrecht man nicht erworbenen hat und der Forenadmin istration nachgewiesen. Das kann zur kostenpflichtigen Abmahnung des Forums führen und zur Strafverfolgung des Posters. Und beides wollen wir so gar nicht ... Volleybap(zitiert aus einem Beitrag aus Finance Office Professional)


    Bitte lasse Dich von einem Fachanwalt beraten.


    Hier spielt offensichtlich Immobilienrecht, Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht zusammen eine Rolle und es sollte sauber laufen. Ansonsten wären Deine Kinder "der Mops".
    Andererseits wollen Deine ex-Schwiegereltern auch nichts Böses. Ist nur eine Art "vorgezogenes Erbe", welches sie den Enkeln übermitteln wollen. Ist ja nicht verwerflich - sollte nur sauber durchgezogen werden.

  • Wenn weder du noch Sohn Unterlagen habt, beruht das alles auf Hörensagen, bzw ist ein Märchen.
    Sollte die Sache stimmen, sind seit Jahren Steuern fällig. Und das alles hätte natürlich Einfluss auf BAföG, Unterhalt etc.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Da der Ex - Schwiegervater das Niesbrauchsrecht hat, liegen alle Rechte und Pflichten bei ihm. Aber müsste man das Kind mit Erreichen der Volljährigkeit nicht noch mal fragen, ob es das eigentlich so will? So ganz ohne Unterlagen oder Aufklärung weiss man ja nicht , was da evtl. für Nachteile entstehen können.


    LG
    ( Ergänzungspfleger war bestellt ; alls die Kinder das damsls erzählt haben, habe ich das übers Vormundschaftsgericht rausgefunden )

  • Und Du hast Dich damals nicht interessiert für das, was da eigentlich gemacht wird?


    Schmeiß einfach Google an mit den Stichworten "Nießbrauchrecht Minderjährige".
    Dort kriegst Du alle Erst-Infos.



    Wie gesagt....ist nichts schlimmes. Wird als vorgezogenes Erbe oft so gemacht. Wundert mich allerdings, dass Du da nicht mit auf dem Amt/Notar warst.

  • Wenn es keinen Kontakt zu einem Notar, keinen Grundbucheintrag und keine Kontaktaufnahme der Wohnungsverwaltung gab - klingt das alles sehr unwahrscheinlich.
    Wer war denn in den letzten Jahren auf den Eigentümerversammlungen? Der Nutznießer hat dort kein Stimmrecht - außer er wurde beauftragt. Der Eigentümer müßte
    auch außergewöhnliche Kosten wie z.B. eine Dachsanierung zahlen - der Nutznießer nur die normalen/alltäglichen Kosten.

  • ... und auch das müsste vertraglich irgendwie geregelt sein und der jetzt Volljährige müsste es zur eigenen Sicherheit kontrollieren können. Denn zuerst wird der Besitzer von den anderen Miteigentümern im Kostenfall am Schlafittchen gepackt.
    Vorher hättest du informiert sein müssen. Denn bis zur Volljährigkeit steht man im Rahmen des Sorgerechts in der Vermögenssorge. Schon für das Einrichten eines reinen Taschengeldkontos für einen Minderjährigen braucht es die Unterschriften beider Sorgeberechtigen. Obwohl diese Konten nicht ins Minus rutschen können. Wie viel mehr müsste da bei einer Immobilie geguckt und mitgesprochen werden. Hier können ja sehr schnell große Summen und damit Schulden auflaufen. Ich nenne nur mal "Anliegerkosten", die anfallen könnten, wenn die politische Gemeinde die Straße saniert ... Dann ist man schnell mit einer fünfstelligen Summe dabei ...


    Wenn die Sache "echt" ist, müsste bei Erreichen der Volljährigkeit alle Information an den Eigentümer. Denn der steht jetzt rechtlich für alles gerade.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, das ist die Logik in unserem Rechtssystem. Es ist tatsächlich so, das ich da nicht gefragt werden musste ( dafür ist z.B. der Ergänzungspfleger da ). Ich habe damals nur durch viele Telefonate und nette Beamte überhaupt rausfinden können, ob das stimmt, was die Kinder erzählt haben. Und dann beim VVormundschaftsgericht die Einzelheiten erfahren. Das ist alles soweit möglich, weil keine Nachteile für die Kinder entstanden sind.