Hallo, das ist hier vielleicht nicht ganz das passende Forum - Thema, aber ich wusste nicht, wohin mit meiner Frage :
Meine Söhne haben als Minderjährige von den Ex - Schwiegereltern jeweils eine Wohnung übertragen bekommen. Niesbrauchsrecht ist beim Ex - Schwiegervater. Ich hatte keine Einsicht und keine Mitsprache. Jetzt ist der eine Sohn volljährig. Läuft das alles einfach so weiter oder muss er jetzt irgendetwas unterschreiben, denn er ist ja damals nicht
gefragt worden. Unterlagen etc hat er keine. Kann das evtl. Nachteile z.B. beim Beantragen von Bafög haben?
Vielen Dank für die Antworten ,
LG