Kennt sich jemand mit "8a-Verfahren" aus?

  • So, ich habe mal wieder eine Frage.
    Ich bin mit meiner Kleinen ja in einer "Therapie", da sie sich weigert zu ihrem Vater zu gehen. Da die Kleine erst 3Jahre alt ist, ist es eine Spieltherapie.
    Zu Hause hat die Maus mir und meiner Mutter (unabhängig voneinander) dann erzählt, dass sie bei Papa immer mit einer anderen Frau spielen muss und dass Papa dann weggeht. Und dass beim Baden bei Papa immer andere Leute dabei sind.
    Das habe ich der Therapeutin nun weitergegeben. Und die meinte, dass Sie jetzt ein 8a-Verfahren anleiten muss.
    Hat da jemand eine Ahnung was es ist und wie das vor sich geht?
    Wäre über Antworten und Hilfe sehr dankbar...!

  • Wo ist denn da ein Anhaltspunkt für Kindswohlgefährdung? Der Vater wird wohl eine Freundin haben, die auch mit dem Kind spielt oder auch aufpasst wenn der Vater nicht da ist und wenn ein dreijähriges Kind badet, ist zwangsläufig ein Erwachsener dabei der aufpasst. Auch da ist es ganz normal, dass die Partnerin oder auch die Oma/Tante/Schwester da Mal im Badezimmer dabei ist und hilft. Ich schätze es schon als sehr schwer ein, aus einem dreijährigen Kind da Informationen zu bekommen. Die Therapeutin erscheint mir völlig übereifrig - es wäre wohl das normalste auf der Welt erstmal mit dem Vater zu sprechen - das würde sich denke ich alles sehr leicht erklären lassen. Ein Verfahren einzuleiten mit diesen Anhaltspunkten - das kommt mir komisch vor :radab ?

  • So schnell wird ein 8a Verfahren meines Wissens auch nicht angewandt. wenn die Therapeutin das dem zuständigen JA meldet, wird sich der Sachbearbeiter mit dir und dem Kindsvater in Verbindung setzen und ein gemeinsames Gespräch einleiten. Danach wird weitergeschaut. Kannst du mit dem KV nicht reden und ihn einfach direkt fragen?
    lg

  • Es wird zunächst darauf hinauslaufen, dass das JA informiert wird, dann wird ggf ein Hausbesuch gemacht und oder der KV befragt.
    Eine Gefährdungsabklärung wird nach einer dafür vorgesehenen Liste bearbeitet. Diese umfassst die generell potentiellen Gefährdungen, wier bspw Missbrauch, Verwahrlosung, Vernachlässigung, Gewalt, etc.
    Erst dann wird entschieden, ob das Kindeswohl gefährdet ist, oder nicht. Es sei denn, es gibt gravierende Anhaltspunkte, wie Gewalteinwirkungen, Verletzung der Aufsichtspflilcht (Kinder sind alleine daheim, turnen auf dem Dach rum, o.ä.). Dann werden die Kinder sofort in Obhut genommen.

    Ich schmeiss jetzt alles hin und werd Prinzessin




    Zeit heilt keine Wunden. Man gewöhnt sich nur an den Schmerz