Mutter mit Einjährigem möchte in anderes Bundesland ziehen.

  • Hallo ihr Lieben,ich bin hier ganz neu aber brauche dringend Rat von erfahrenen Eltern.


    Mein Sohn ist etwas über ein Jahr alt,der KV verließ uns zu Beginn der Schwangerschaft und hat sich seither eigentlich gar nicht gekümmert. Er zählt Unterhalt wie er will,hält sich nicht an das Gerichtsurteil und hat an seinem Sohn null Interesse,alles was er tut,macht er nur um mir das Leben schwer zu machen. Er hat den Umgang eingeklagt obwohl er nur hätte fragen oder klingeln müssen. Seit dem hat er den Kleinen ganze zwei mal gesehen weil er Termine abgesagt hat und sich wie gesagt einfach nicht gekümmert hat. Umgang findet wenn dann nur in einer caritativen Einrichtung statt und Elterngespräche haben wir bisher nur eines geführt und da hat er mich eigentlich nur ausgelacht und überlegt wie er mich als nächstes fertig machen kann.


    Nun habe ich beschlossen zurück in die Nähe meiner Eltern und somit auch in meine Heimat zu ziehen. Mein Vater ist krank und ich hänge sehr an ihm,außerdem kümmern Sie sich liebevoll um den kleinen und tun alles für ihn. Mein Sohn blüht dort richtig auf. Allerdings ist meine Heimat NRW und wir leben in Schleswig-Holstein. Der KV ist letztens erst weiter weg gezogen,davon erfuhr ich nun erst als ich ihm schriftlich mitteilen wollte,dass ich beabsichtige umzuziehen.


    Persönlich hat zwischen uns (Telefon,SMS oder ähnliches) seit über einem Jahr kein Kontakt mehr statt gefunden. Er macht alles nur über den Anwalt.


    Jetzt aber da er von meinen Plänen weiß,sagt er auf einmal Termine zu und tut so als wolle er sich kümmern.
    Richterin und Jugendamt waren bisher zwiegespalten was ihn anging,da die ja wollen dass das Kind Kontakt zum Vater hat aber er sich halt bisher nicht gekümmert hatte.


    Ich habe das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Wie groß werden die Steine die er mir in den Weg legen kann? Mit wieviel Zeit muss ich rechnen bis ich umziehen kann? Habt ihr ein paar Tips für mich wie ich der Sache entgehen kann ohne an das Ende meiner Nerven zu gelangen? Gibt's Tricks?
    Mich belastet das alles sehr,wer sitzt schon gerne ewig bei Anwälten und Gerichten und Ämtern wenn man weiß,dass das Gegenüber einen bloß leiden sehen will. :(


    Ich brauche echt dringend Hilfe. Mir geht's sehr schlecht und mein Sohn hängt so sehr an seinen Großeltern.

  • Also ich durfte mit Junior und alleinigem Sorgerecht hinziehen, wo ich wollte, da hat kein Hahn nach gekräht.


    Mir wurde damals gesagt, dass bei gemeinsamen Sorgerecht Einverständnis vorliegen muss, bei alleinigem Sorgerecht liegt es im Ermessen des Sorgeberechtigten.


    Lediglich immens wichtige Entscheidungen, also Adoption oder etwas in der Größenordnung müssen gemeinsam geklärt werden.


    Aber rechtlich untermauern kann ich dir das nicht, das war meine Info vom Jugendamt, die bislang noch nicht als falsch gilt

  • Meine Mum meinte,dass sich vor 1-2 Jahren die Gesetze dem KV zu Gunsten geändert hätten und ich da bloß aufpassen soll. Der Umzug würde auch erst zwischen dem 01.06 und dem 01.07 stattfinden.


    Ich muss halt nur langsam dem künftigen Vermieter zu oder absagen.


    Die Anwälte sagen jeder was anderes. Der hier in SH sagt aufpassen und abwarten, der in NRW sagt Mitteilung reicht und umziehen so schnell es geht.


    Ich bin verwirrt. :(
    Kann die ganze zeit schon nichts zu essen mehr bei mir behalten und nehme seit Wochen unkontrolliert ab.


    Wegen dem Tot meines ersten Kindes bin ich in therapeutischer Behandlung und überlege mir ein Attest von meiner Ärztin geben zu lassen,dass es für meines und das Kindeswohl das wichtigste ist diesen Umzug zu machen.
    Ist das ne gute oder schlechte Idee?

  • Was deine Mutter meinte sind die Gesetze, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, die haben sich tatsächlich geändert.
    Wenn er das beantragt, muss er dem Umzug zustimmen, solange du das alleinige Sorgerecht hast, entscheidest du alleine

  • Über den Umzug des Kindes darfst Du mit alleinigem Sorgerecht alleine entscheiden. Eine Mitteilung, wie Du sie ja schon gemacht hast, reicht aus. Das einzige, was noch auf Dich zukommen könnte, wenn der Vater einen rechtlichen Weg beschreiten will, ist, dass Du Dich an Umgangskosten bzw. an den Fahrtkosten dafür beteiligen müsstest.


    Allerdings bezweifle ich das, denn Deine Gründe für den Umzug scheinen mir durchaus plausibel und gut für das Kind.


    Edit: Was er theroretisch auch noch machen kann, ist, das ABR selbst zu beantragen. Auch hier sehe ich die Chancen äußerst gering, dass er damit Erfolg haben könnte.

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  • Er zählt Unterhalt wie er will,hält sich nicht an das Gerichtsurteil und hat an seinem Sohn null Interesse,alles was er tut,macht er nur um mir das Leben schwer zu machen. Er hat den Umgang eingeklagt obwohl er nur hätte fragen oder klingeln müssen.


    Was steht denn in dem Gerichtsurteil (oder -beschluss) ? Was daran missachtet er ?

  • SallyP. ich bin auch in ein anderes Bundesland gezogen, was passieren könnte(!) ist das du den Mini zu den Umgängen bringen musst.
    Ist aber bei einer Frau sehr sehr sehr unwahrscheinlich.
    Ich habe ein Urteil wo festgelegt ist das ich mini zu Umgängen zu verbringen habe da ich ohne ersichtliche Gründe weiter als 50km weg gezogen bin.