Kindergeld, Pflicht-Praktika und Studentenjob

  • Eine kurze Frage zur Unschädlichkeit von vergütetem Pflichtpraktikum und Studentenjob während des (Erst-)Studiums.
    Mein Großer absolviert gerade ein Praktikumssemester. Dieses wird erfreulicherweise vergütet. Seit Beginn seines Studiums hat er einen Studentenjob mit 20 Wochenstunden, welchen er auch während des Praktikums weiter ausüben will.
    Das Merkblatt zum Kindergeld 2013 der Arbeitsagentur schreibt nun, dass der Studentenjob unschädlich für den Weiterbezug des Kindergeldes ist, da nicht mehr als 20h und dass auch das Praktika unschädlich ist, da ausbildungsrelevant.
    Was ist denn nun aber mit der Kombination aus Beidem? Hat jemand von euch damit Erfahrung oder aber vielleicht auf Grund des Arbeitsplatzes Informationen aus erster Hand?
    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • mEn. ist dies unschädlich-


    insbesondere, da er ja vermutlich während einem Vz Praktikum schon aus arbeitsrechtlicher Sicht seinen 20 Stunden Job überhaupt nicht wirklich ausüben kann...
    wichtig ist, dass der Vetrag für das Praktikum wirklich auch entsprechend bezeichnet ist, und der Nachweis der Erforderlichkeit für das Studium-
    auch darf es nicht über 6 Monate hinaus gehen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Nun ja, der junge Mann denkt schon, dass er das parallel hinbekommt. Der eine Arbeitgeber weiß ja nicht's von dem anderen. Deweiteren zählt er auf's Wochenende. Von daher bin mir mit dem "insbesondere" halt nicht so sicher.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • vielleicht solltest Du ihn dann mal auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit/Woche, bzw. Tag hinweisen...
    für seinen Versicherungsschutz ist das schon sehr wichtig, und er ist auch verpflichtet, die AG jeweils über den anderen Job zu informieren-


    Wie lange soll denn das Praktikum gehen? in Vollzeit? Bei vier Wochen halt ich das für machbar...
    bei Drei Monaten wird´s schon recht tricky- er bringt auch sein AG ggf. in Probleme-


    Er sollte zumindest fair mit beiden AG darüber reden-
    vielleicht kann er bei seinem 20 StundenJob vor/nach dem Praktikum vor, bzw. nacharbeiten?


    Für das bezahlte Praktikum wird er ja eh seine Steuerklasse angeben müssen.... die wäre dann ja VI, und der AG weiss eh Bescheid

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Nun ja, Hinweise von Eltern ...


    Die Steuerklasse VI ist (meines Wissens) angegeben worden. Das Praktikum dauert 3 Monate. Ob es irgendwelche Absprachen betreffs Vor- oder Nacharbeit gibt weiß ich nicht.
    Meine Frage bezog sich in erster Linie auf das Kindergeld. Ich werde ihm die Sache mit den Arbeitszeiten noch einmal ins Gewissen rufen. Nicht zuletzt auch um ihm näher zu bringen, dass Arbeit nicht Alles ist.


    Danke für Deine Antwort.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • Danke auch für Deine Antwort.
    Ja es ist die Erstausbildung und ich war mir ja eigentlich auch sicher, dass es unschädlich sein sollte, wollte aber doch noch einmal eine Bestätigung durch das geballte Foristenwissen.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • Es gibt 2 unterschiedliche Arten von Praktika
    Grundpraktikum, vielfach auch Eingangsvoraussetzung, oder bis Ende des 3. Semesters zu absolvieren,
    zwischen 8 und 12 Wochen, kann gesplittet werden


    später Praxissemester, das 20 Wochen durchgehend umfassen sollte


    wenn Unsicherheit besteht wegen Bezuges von KG bei der Familienkasse nachfragen...
    habe ich auch getan