Kitabeiträge Mehrbedarf?

  • Hallo zusammen,


    ich war bislang davon ausgegangen, dass die Kitabeiträge (ohne Verpflegungspauschale) ausschließlich vom BE - also in meinem Fall von mir - getragen werden müssen.
    Sie werden nämlich in unserer Kommune (städtische Kita) auch nur über das Elterneinkommen berechnet, bei dem das Kind (ggf. überwiegend) lebt.


    Nun habe ich vorhin im Internet aber Informationen über Rechtsprechungen gefunden, dass Betreuungskosten als Mehrbedarf gelten und somit nicht über die Düsseldorfer Tabelle abgedeckt sind, sondern anteilig von beiden Eltern übernommen werden müssen.
    Wer weiß was dazu?

  • Ja, das ist schon sehr lange so. (Viele Diskussionen dazu findest du über die Forensuchfunktion). Wenn der Umgangselternteil also "leistungsfähig" ist - ihm also nach der Unterhaltszahlung noch finanzielle Mittel jenseits des Selbstbehaltes zur Verfügung stehen, dann hat er sich am Kindergartenbeitrag zu beteiligen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Volleybap: Vielen Dank.
    Ja, scheint seit einigen Jahren so zu sein, lt. Internetrecherche. Wie gesagt, hab ich da bislang nicht recherchiert, da ich immer im Glauben war, es sei ausschließlich mein Part.
    Über die Forensuche habe ich nicht so viel gefunden, was mir weiterhilft.


    Was ich dann nur paradox fände: die Betreuungskosten werden über mein Einkommen berechnet, aber der UE muss diese Kosten als Mehrbedarf mittragen. Ist ja irgendwie inkonsequent (wenn es auch zu meinem Vorteil wäre).


    Ich werde mal beim Jugendamt nachfragen.


    Edit: Ja, Jugendamt sagt auch, Kita ist Mehrbedarf, habe in 2 Wochen dort einen Termin zur Berechnung.

  • Naja, wenn ich das Stichwort "Betreuungskosten" eingebe, bekomme ich 50 Seiten Treffer angezeigt. Das ist natürlich auch dabei, wie man die Betreuungskosten steuerlich verarbeiten muss. Aber auch zahlreiche Postings zur Verantwortung des Umgangselternteils, sich finanziell zu beteiligen. Ist also schon ein häufig durchgesprochenes Thema.


    Und nein, es ist nicht paradox, dass bei der Kostenfestsetzung einzig das Einkommen des Betreuungselternteils angesetzt wird. Das ist schon bewusst so von vielen Kommunen geregelt. Und auch mit dem Wissen, dass der Umgangselternteil bei Leistungsvermögen mit einsteigen muss. Brauchst also kein schlechtes Gewissen zu haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Scheckifee,


    kleiner Erfahrungsbericht:
    Der KV meines Sohns beteiligt sich nicht an der Erziehung. Er lehnt jeden Kontakt zu meinem Sohn von Beginn an ab.
    Aus diesem Grunde habe ich mir dann auch überlegt, dass ich den Mehraufwand geltend mache.
    Der KV hat sich nicht durch Gespräche und auch nicht durch einen Mediator dazu bringen lassen, seinen Teil der Kosten zu tragen.
    Seine Antwort war, dass ich die Kosten aus den Rückstellungen des Unterhalts zu leisten hätte. Dies würde ihm sein Anwalt so raten.
    Ich bin dann auch zum Anwalt, wir mussten auch Klage einreichen. Das Ergebnis ist aber, dass er jetzt 80% der Kosten tragen muss. Die Aufteilung regelt sich nämlich nach dem Gehalt der Eltern.
    Bei uns wurde nur der Eigenbedarf abgezogen und dann fleissig die Prozente berechnet.
    Ich kann Dir also nur dazu raten, auf Dein Recht zu bestehen. Alles unter der Vorraussetzung, dass er leistungsfähig ist.


    Die Beteiligung an dem Mehraufwand ist damit begründet, dass es Dir ja ermöglicht werden muss, dass Du arbeiten gehen kannst.


    In unserer Stadt wird bei der Berechnung der Kitakosten übrigens noch der Unterhalt hinzugefügt.


    Also viel Erfolg! :thumbup:


    Viele Grüße
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Volleybap:
    ja, du hast Recht, es gibt viele Treffer zum Thema. habe mich schlecht ausgedrückt, habe nix AKTUELLES gefunden, was mir weiterhilft. Die Threads dazu sind alle schon ein paar Jahre alt, da kann sich ja was geändert haben... und ein neuer Thread hat den Vorteil, dass man konkret mit den anderen Foris ins Gespräch kommt und konkrete Tipps bekommt :)


    @Lale:
    lieben Dank für deinen Erfahrungsbericht.
    Ich hätte mich jetzt vermutlich auch nicht dahintergeklemmt, wenn der KV nicht im Herbst ein Gerichtsverfahren angestrengt hätte, garniert mit doofen Anschuldigungen und Verleumdungen, auch in der Kita... und dann einen Tag vor Gerichtstermin den Antrag zurückgezogen hätte. Das hat mich viel Zeit, Nerven, Termine und vor allem Geld gekostet bzw. wird es noch. Geld für Anwältin und Gericht, was nun völlig rausgeschmissen ist, und was ich aufgrund der Betreuungskostennachzahlung grad auch so gar nicht übrig habe.
    Bei uns gilt Unterhalt übrigens auch als Einkommen, wird auch mitangegeben.


    Ist es Allgemeinwissen, dass Betreuungskosten Mehrbedarf sind?
    Ich habe seit einigen Jahren eine Beistandschaft eingerichtet zwecks Berechnung des Kindesunterhalts. Wär ja prima gewesen, man hätte mich drauf aufmerksam gemacht oder dies miteingerechnet.


    Ja, der KV ist leistungsfähig (er ist relativ hoch eingestuft, von daher gehe ich stark davon aus).

  • Ja, eigentlich ist es recht bekannt, dass KiTa-Beitrag Mehrbedarf ist.
    Ob die Beistandschaft einen darauf hinweisen muss? Eher fraglich.
    Mitrechen kann sie es auf jeden Fall nicht. Das kann nicht in den Titel für Kindesunterhalt aufgenommen werden. Und wenn, wie hier jetzt, die Beistandschaft sich anscheinend um die Beibringung des anteiligen Mehrbedarfs kümmert, dann ist das schon mehr als üblich.


    Beistandschaft kümmert sich um die Unterstützung fürs Kind. Unterhalt geht ans Kind. Mehrbedarf Kiga ist aber eine Verantwortung von dir und dem Vater. Da müsstest du in verklagen, nicht die Beistandschaft im Namen des Kindes. Und für dich darf die Beistandschaft nicht tätig werden. Eigentlich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ja, dann war ich wohl die letzten Jahre im Tal der Ahnungslosen :tuedelue


    Nee, das ist wohl nicht die Beistandschaft, die sich jetzt um den Mehrbedarf kümmert. Habe erst den Beistandsschafts-Mitarbeiter kontaktiert, da er mir als erster Zuständiger in den Sinn kam (ich habe gedacht, Mehrbedarf sei auch fürs Kind), er hat mich an seine Kollegin weiterverwiesen.


    Verklagen werde ich wohl nicht. Hab genug von juristischen Streitigkeiten. Lasse jetzt den Mehrbedarf berechnen bzw. mir Hilfestellung dabei geben, und wenn KV dann von offizieller Seite die gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt bekommt (auch wenn das JA nicht weisungsbefugt ist - oder wie man das nennt), wird er das vermutlich akzeptieren.

  • Hier in Bergheim zieht die Stadtverwaltung den UET nicht zu Zahlung eines Beitrages für die Kita-Kosten heran.
    Ich bekam letzte Woche die Berechnung und das Kassenzeichen für die Kita-Kosten für meinen Sohn.
    Heute hatte ich ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin.
    Als ich fragte, warum man nicht auch das Einkommen der KM für die Berechnung heranzieht, sagte die Sachbearbeiterin:
    "Ihre Frau lebt doch so weit weg....und wir nehmen für die Berechnung nur das Einkommen des Elternteils, bei dem das Kind tatsächlich lebt."


    Nu frag ich mich, was der Wohnort meiner Frau bei der Berechnung für eine Rolle spielt,
    und, wieso ich die Kita-Kosten alleine bezahlen darf?


    LG
    Joachim

    Einmal editiert, zuletzt von bay-of-russel ()

  • wieso ich die Kita-Kosten alleine bezahlen darf?


    Also, unabhängig von der Berechnung des Beitrags (ist bei uns nur nach Betreuungsmodul gegliedert und hat nichts mit dem Einkommen zu tun) ist das doch eher der Regelfall, dass der BET die Kitakosten trägt - und dafür beim UET Mehrbedarf geltend machen kann. Darum geht es ja gerade hier.


    Zahlt denn Deine Ex Unterhalt ? Wenn sie kann, müsste sie auch einen Teil zu den Kitakosten beisteuern, das musst Du von ihr dann einfordern. Die Stadt hat damit nichts zu tun.


    Tante Edith hat Rechtschreibfehler gefunden...

    Einmal editiert, zuletzt von stern0372 ()

  • Hallo,
    kleine Anmerkung:

    Zahlt denn Deine Ex Unterhalt ? Wenn sie kann, müsste sie auch einen Teil zu den Kitakosten beisteuern, das musst Du von ihr dann einfordern. Die Stadt hat damit nichts zu tun.


    wenn sie leistungsfähig ist, bei Mehrbedarf/Sonderbedarf gilt der erhöhte Selbstbehalt von derzeit 1200 EUR.


    LG


  • Also, unabhängig von der Berechnung des Beitrags (ist bei uns nur nach Betreuungsmodul gegliedert und hat nichts mit dem Einkommen zu tun) ist das doch eher der Regelfall, dass der BET die Kitakosten trägt - und dafür beim UET Mehrbedarf geltend machen kann. Darum geht es ja gerade hier.


    Zahlt denn Deine Ex Unterhalt ? Wenn sie kann, müsste sie auch einen Teil zu den Kitakosten beisteuern, das musst Du von ihr dann einfordern. Die Stadt hat damit nichts zu tun.


    Tante Edith hat Rechtschreibfehler gefunden...

    Hallo stern0372,


    vielen Dank für deine Erklärung.


    Das ganze Thema ist für mich noch Neuland, da ja gerade erst entschieden wurde, bei welchem ET unser Sohn leben wird.



    Ich hab mich halt über die Art der Berechnung der Stadt Bergheim gewundert. Unser Sohn besucht diesen Kindergarten nicht erst seit der Trennung, sondern schon seit gut 2 Jahren. Ursprünglich wurden für die Berechnung beide Einkommen, also KM u. KV, herangezogen.
    Ich hätte jetzt gedacht, dass das so bleibt, weil sich ja, außer dem Wohnsitz der KM, nichts geändert hat.
    Wenn die Stadt nur noch mein Einkommen für die Berechnung heranzieht, entgeht der Stadt ja Geld.
    Egal, soll nicht mein Problem sein.


    Ev. Unterhaltsverpflichtungen und deren Höhe war bisher in keinem Verfahren vor dem FamG Thema.
    Ob es jemals Zahlungen der KM geben wird, kann ich nicht beurteilen.
    Die KM hat hier im Erftkreis in Vollzeit 2.800,- € netto verdient.
    Jetzt lebt und arbeitet sie in Stralsund und verdient dort (angeblich) in gleicher Position und Vollzeit 1.400,-€ netto.
    Da wird wohl kein € Unterhalt kommen. Ist mir auch völlig wurscht.
    Ich will nur meinen Frieden und keine Dauerbaustelle Unterhalt aufmachen.


    LG
    Joachim

  • Kindergartenkosten werden geteilt.
    Das Essensgeld für den Kindergarten zahlt jeder doch der BET.