Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen.
Exfrau verweigert mal wieder Umgang über Nacht. Momentan wird nur Umgang aller 2 Wochen für 3 Stunden gewährt (nicht zu Hause). Gründe sind unbekannt.
Anruf beim Jugendamt, Termin Ende November 2015. Da Jugendamt nicht helfen wollte/konnte, Umgangsrechtsverfahren. Termin Anfang Dezember 2015.
Jugendamt bekommt Ladung, sagt den Termin für ein Gespräch ab, weil es nach deren Aussagen durch die Ladung hinfällig ist.
Antrag am 03.11. gestellt, Ladung für 02.12. terminiert, Jugendamt wäre 24.11. gewesen.
Das Gericht schreibt eine Umladung für 16.12. aus, keine Begründung! Die Umladung ging durch Beschluss raus.
Das Gericht hat weiterhin einen Verfahrenspfleger fürs Kind bestellt. Auch hier wieder keine Begründung, obwohl Beschluss!
Jetzt meine Fragen:
a) in Kindschaftssachen ist das Beschleunigungsgebot gegeben, wird diese durch die Umladung überhaupt eingehalten?
b) darf das Jugendamt aufgrund der Ladung den Termin einfach absagen?
c) darf ein Beschluss, dass ein VPF bestellt wird, ohne Begründung herausgegeben werden?
Danke im Vorraus!