demnächst Abgabe der Sorgeerklärung - Auswirkung auf die Steuerklasse und Kinderkranktage?

  • Hallo zusammen,


    meine Frage steht ja schon in der Überschrift. KV und ich werden demnächst die Erklärung über das gem. Sorgerecht abgeben. Wirkt sich das auf meine Steuerklasse II als AE und auf die 20 Kinderkranktage, die mir als AE zustehen, aus? Tochter lebt weiterhin bei mir. Ich habe keinen neuen Lebenspartner. KV nimmt Umgang wahr, zahlt immer noch keinen Unterhalt (aber das nur am Rande).


    Danke fürs Anworten.


    LG

    Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst. Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist. (Chinesisches Sprichwort)

    Einmal editiert, zuletzt von Linda11 ()

  • ... und wenn kein Unterhalt gezahlt wird, dann steht dir neben der Steuerklasse zwei auch der VOLLE= ganze Kinderfreibetrag zu.
    Nicht nur der halbe. Der halbe Kinderfreibetrag steht dem Vater nur zu, wenn er mindestens 75 % des Unterhaltes auch zahlt!

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: