Ganz doofe Frage....neues Baby mit next , darf mein Ex den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder selbständig kürzen?

  • Frage steht im Großen und Ganzen schon oben. Mein Herr Ex, der sich gern mal um Verpflichtungen drückt, hat mit seiner Next, die mittlerweile schon wieder seine Ex ist, ein gemeinsames (?) Kind, das er nicht geplant hatte (wie doof kann mann eigentlich sein)...Heute teilte er mir per whatsapp mit, daß er jetzt für die gemeinsamen drei Kinder weniger zahlen kann aufgrund der Geburt seines Sohnes...ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen ihn, wodurch er sich ja quasi verpflichtet hat. Kann ich mir damit jetzt den Hintern wischen? Entschuldigung, ich reg mich grad so auf. :angry

  • ... soviel ich weiss, darf er nicht selbständig den Unterhalt verändern...


    Unser KV reicht beim Anwalt seine Unterlagen ein und verlangt eine Abänderung des Titels... was auch stattfinden wird... es wird aber genau berechnet wieviel bis zum Selbstbehalt übrig bleibt und der Rest wird dann aufgeteilt... nach Alter.

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  • ich habe einen vollstreckbaren Titel gegen ihn


    Meines Erachtens muss der Titel bedient werden bis er geändert ist.


    :hae: Willst Du ihn darauf aufmerksam machen das er den Titel ändern lassen sollte ?

  • Rechtlich ist es so, dass der Titel bedient werden muss. Nun liegt aber ein anzuerkennender Grund vor, den Titel zu überprüfen: Der Unterhalt ist aufgrund seines Einkommens berechnet worden und unter der Voraussetzung, dass er für zwei Kinder unterhaltspflichtig ist. Bei drei kindern müsste er neu berechnet werden. Das würde jedes Gericht auch so sehen, wenn der Antrag gestellt wird.


    Ihr könnt den Unterhalt kostenlos beim Jugendamt, Beistandschaft, berechnen lassen. Ex müsste dazu (nachdem du die Beistandschaft beantragt hast) recht schnell seine Einkommensunterlagen vorlegen. Schon kann der Titel abgeändert werden.


    Um wie viel Geld es geht, kannst du in der Düsseldorfer Tabelle (steht hier im Leitfaden im Forum) ablesen. Für das dritte Kind wird dein Ex im Normalfall schlicht eine Zahlstufe runtergestuft. (Schwieriger wird die Berechnung, wenn er unter den sog. Selbstbehalt fällt).


    Es kann gut sein, dass der Ex diese Berechnung schon selbst durchgeführt hat. "Offiziell" wäre es natürlich besser. Schlecht wäre es, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Dann muss Ex ne Menge Verfahrenskosten zahlen. Und auch du kämst nicht ganz ungeschoren davon im Normalfall. Sich gütlich einigen ist besser.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hat mit seiner Next, die mittlerweile schon wieder seine Ex ist, ein gemeinsames (?) Kind, das er nicht geplant hatte (wie doof kann mann eigentlich sein)...


    Alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass er überhaupt Vater geworden ist - also die Vaterschaft auch anerkannt hat. - Oder ?

  • Nein, das darf er definitiv nicht! Kindesunterhalt darf nie selbsttätig gekürzt werden- wo kämen wir denn da hin?
    Bestehende Kindesunterhaltsvereinbarungen dürfen grundsätzlich nicht zu Ungunsten des Kindes geändert werden. Eine Verringerung des Unterhaltsbetrages ist nur in Ausnahmefällen möglich (siehe Google). Diese müssen begründet und nachgewiesen werden.
    Angenommen seine Behauptung ist wahr und er hat ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind, wird zur Zahlung erstmal sein Selbstbehalt heran gezogen.
    Du hast vollstreckbare Unterhaltstitel- die der KV zu bedienen hat. Tut er´s nicht= Eilverfahren.


    Würde so eine Behauptung garnicht ernst nehmen- zumal per Whatsapp...