Reicht das für ASR?

  • Guten Abend,


    ich lese hier schon länger mit und bräuchte jetzt mal eure Einschätzung.
    Meine Ex-Frau und ich haben eine gemeinsame Tochter, 13 Jahre alt.
    Für die Tochter habe ich seit sieben Jahren das ABR. Damals wollte meine Noch-Frau ohne meine Einwilligung in ein anderes Bundesland verziehen und unsere Tochter aus ihrem Umfeld entwurzeln.
    Nachdem meine damalige Noch-Frau den Richter mehrfach belog, wurde mir das ABR zugesprochen.
    Gleichzeitig erhielt ich noch Teile des SR. Sie ging zum OLG, wo die ABR Entscheidung bestätigt wurde, die Teile des SR wurden wieder gleichmäßig verteilt.
    Meine Ex zeigte sich von ihrer besten Seite und versicherte, dass sie alles für ihr Kind tun würde und Teil ihres Lebens sein will. Auch in 180 km Entfernung.
    Sie bekam in der Zwischenzeit noch drei weitere Kinder. Vom ersten weiteren Kind an bis jetzt ist der Umgang komplett eingeschlafen. Wenn es hochkommt, sieht Tochter ihre Mutter 1-2x im Jahr für insgesamt max. 10 Tage.
    Kontakt zwischen den beiden besteht hin und wieder per Handy.


    Als es vor einigen Jahren um einen Reisepass ging, bekam ich eine Unterschrift nur schleppend.
    Tochter möchte ein eigenes Konto. Alle Anfragen an die KM bleiben unbeantwortet.
    Als der Schulwechsel in die weiterführende Schule anstand, musste ich erheblichen Druck für eine Vollmacht machen und mit dem Gang zum Gericht drohen.
    Kind wäre fast nicht auf die angestrebte Schule gekommen, da ein Widerspruchsverfahren geführt werden musste.
    JA hat KM mehrfach eingeladen. Die Mitarbeiter sehen keine Möglichkeit mehr mit der KM in Kontakt zu treten. KM verweigert sich.
    Jetzt soll unsere Tochter psychologisch untersucht werden. Dafür benötige ich eine Vollmacht der Mutter.
    Diese habe ich vor gut zwei Wochen angefordert mit einwöchiger Fristsetzung. Diese Fristsetzung ist verstrichen. KM schickte mir jetzt per Mail eine Vollmacht ohne Inhalt und Unterschrift - also nutzlos. Jeder normale Mensch weiß, dass mir das nichts nutzt. Sie wird das wohl auch wissen.
    Ich will ihr noch ein Einschreiben mit kurzer Frist setzen, um dann zum Rechtspfleger zu gehen. Dort möchte ich versuchen, die Unterschrift ersetzen zu lassen.
    Nun überlege ich, ob ich gleich das ASR mit beantragen sollte???
    Es besteht quasi Null Kommunikation zwischen uns. Die paar Absprachen funktionieren nicht oder nur mit großem Druck.
    Ich weiß, es sind nur noch gut fünf Jahre. Aber da fallen noch min. eine Kontoeröffnung hinein, evtl. ein Schulwechsel oder Ausbildungsvertrag.
    Das ist nicht viel. Aber ASR würde meine Nerven deutlich schonen.


    Als Randnotiz:
    KM zalt keinen Unterhalt, stockt offiziell auf, arbeitet aber schwarz
    Tochter hört permanent leere Versprechungen und leidet unter KM und derer Ablehnung sehr
    KM will scheinbar keinen Umgang
    Geburtstage werden vergessen. Weihnachten fällt ebenso aus
    letzte Mail an mich: KM hätte keine schulpflichtigen Kinder und daher auch keinen Urlaub mehr in diesem Jahr übrig und kann Tochter in den Ferien nicht nehmen.
    Schulische Dinge werden von KM nicht eingefordert. Ich habe Übermittlung irgendwann eingestellt, weil offensichtlich kein Interesse bestand
    übelste Lügengeschichten am alten Wohnort über mich und meine LG


    Was mach ich jetzt? Mir reicht es echt. Ich muss unser Kind permanent auffangen, wenn es zurückgewiesen wird.
    KM streichen geht nicht, aber aus meinem Leben möglichst ausschließen ginge mit ASR.
    Sie hat doch sowieso Null Intresse.


    Ich bin auf eure Meinungen sehr gespannt.


    cu,
    b.

  • Glaubst Du wirklich das der Aufwand ASR zu bekommen zum Nutzen in irgendeinem Verhältnis steht ?


    Auch mit ASR wirst Du Deine Tochter immer wieder auffangen müssen.
    Ich würde die Energie da bündeln.


    Die wenigen Unterschriften - wie Du es angedeutet hast - via Rechtspfleger per Gericht ersetzen lassen.

  • Ich denke, die Ignoranz und Nicht-Liebe der Mutter, die schon ihren Schaden damit angerichtet hat bei "eurer" Tochter, wirst du durch das ASR nicht beheben können.....die katze ist schon in den brunnen gefallen, oder wie heißt das Sprichwort?


    Ich würde sämtliche Unterschriften durch Gericht einklagen lassen, wenn die KM nach Anfrage nicht reagiert, dadurch sieht das Gericht ja auch, welches Geistes Kind die Km ist.

  • Ich kann de facto auch kein Konto für unseren Sohn eröffnen, weil ich das ASR nur für andere Bereiche habe. Ist ärgerlich, aber damit lebe ich.


    Die Kosten und die Verwerfungen, die ein Antrag auf ASR auch für finanzielle Angelegenheiten bei Gericht herovrrufen würde, sind höher als der Nutzen durch ein eigenes Konto. Wir machen es mit einem "Privatsparbuch". Mein Sohn zahlt sein Geld bei mir ein (kleines DinA 5 Heft), ich verzinse es so, wie ich auch Zinsen bekommen.


    Was vielleicht auch möglich wäre, wenn du ein Konto für das Kind haben willst: Du eröffnest ein Konto auf deinen Namen, baust die entsprechenden Sicherungen ein (z.B. Konto darf nicht überzogen werden, festgelegter täglicher Höchstauszahlungrahmen, etc.) und gibst deinem Kind die EC Karte.


    Bezüglich Sorgerecht für Gesundheitsfragen und schulische Fragen gilt das gleiche. Nüchtern Aufwand, Kosten und Schaden eines Gerichtsverfahrens gegen Nerv bei gelegentlich erforderlichen Unterschriften abwägen.

  • "Deine" KM kommt mir sehr uninteressiert rüber, ähnlich wie bei "meinem" KV.


    Ich habe das ASR beantragt, er wurde angeschrieben - gab keine Reaktion von ihm, so dass mir das Gericht das ASR ohne Termin bei Gericht übertragen hat, weil das Gericht davon ausgegangen ist, wer nicht aufs Schreiben antwortet, zeigt sehr deutlich was er von einem weiterem GSR hält.


    Ich wünsche dir viel Glück!

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Erstaunlich, wie in deutschen Landen Recht gesprochen wird ...


    Ich würde dieses Beispiel jetzt aber nicht als Muster ansehen. Da hier jetzt nach der Gerichtsverhandlung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht kein weiteres Verfahren über Themen des Sorgerechts anhängig war, sondern anstehende Fragen am Ende gelöst wurden, ist eine vollständige Übertragung des Sorgerechts eher unwahrscheinlich (oder nur nach ausdrücklicher Zustimmung des anderen Elternteils, dass ihm das Sorgerecht entzogen wird).


    Sorgerecht - gerade Müttern - wird nur sehr ungern entzogen. Zumal sich vor Gericht oft herausstellt, dass die Problematik weniger an der Elter - Kind - Beziehung hängt, sondern an der Mutter - Vater-Beziehung. Da wird dann eher zu Gesprächen, zur Mediation geraten und für den Einzelfall eine Entscheidung getroffen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erstmal Danke für eure Meinungen.


    Ein Rechtspfleger kostet mich doch sicherlich auch Geld oder macht der seinen Job umsonst?
    Ich frage mich eben: Renne ich wegen 4-5 Unterschriften jedes Mal zum Rechtspfleger und muss vorher immer schön Einschreiben verschicken oder mach ich Nägel mit Köpfen? Das ist dann praktisch ein einmaliger Aufwand...
    Kann mir mal jemand das Für und Wider aufzeigen? Zu Gericht muss ich auf jeden Fall. Antrag muss genauso gestellt werden. Sind die Kosten und ein Gerichtsverfahren alles? Da setze ich mich doch lieber einen Tag vorm Richter, evt. einen zweiten, aber bin dafür kein Bittsteller mehr.
    Wisst ihr was ich meine? Mich nervt der Mist. Jedes Mal ein gewisses Prozedere abarbeiten, alles nachweisbar machen und Druck aufbauen. Das geht mir an die Nerven.
    Ich habe die Hoffnung, dass ein ASR - Verfahren reibungslos läuft. JA hat bereits aufgegeben. Zur Beratung kommt KM nicht. Obwohl ich extra eine Beratungsstelle rausgesucht hatte, die für uns beide gleich weit weg ist... Da saß ich immer schön allein mit der Dame.


    Ein Konto kann ich nicht auf meinem Namen eröffnen. Ich bin in der PI und mein Verwalter hat mir gesagt, dass das da nicht ginge. Momentan kann ich Tochter noch sagen, dass ein Konto nicht so wichtig ist. In ihrem Alter hatte ich bereits eins. Das machte einiges leichter. Aber spätestens, wenn sie eine Ausbildung anfängt, braucht sie ein Konto, falls sie nicht studieren will/ wird.


    Mein RA meinte mal vor einiger Zeit, dass ihm das Familiengericht an unserem jetzigen Wohnort lieber ist, als zuvor. Kennt jemand das FG in Potsdam und kann mir was sagen/ schreiben?


    cu,
    b.

  • ...
    Da hier jetzt nach der Gerichtsverhandlung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht kein weiteres Verfahren über Themen des Sorgerechts anhängig war, sondern anstehende Fragen am Ende gelöst wurden, ist eine vollständige Übertragung des Sorgerechts eher unwahrscheinlich (oder nur nach ausdrücklicher Zustimmung des anderen Elternteils, dass ihm das Sorgerecht entzogen wird)...

    Tatsächlich gab es zum Sorgerecht nur die Rückübertragung auf beide beim OLG. Ich wollte damals meine Bereitschaft zeigen mit der KM zusammenzuarbeiten. Hätte ich gewusst wie sich der "Spaß" entwickelt, hätte ich anders entschieden.
    Die KM hatte dann nochmal das ABR für sich beantragt, ist damit aber vor Gericht gescheitert...

  • @BAP, ich fand das nicht ungewöhnlich. Wenn jemand so offensichtlich kein Interesse hat (und die hier genannte KM erinnert in ihrem Verhalten sehr an meine KV), was soll ein Gericht da machen? JA hat den KV angeschrieben - keine Reaktion. Anwältin hat KV angeschrieben - dito. Gericht hat KV angeschrieben - same Thing. Da ist es doch nur logisch das mir das ASR übertragen wurde.


    Wie der TE hier schreibt, KM erscheint nicht bei Terminen beim JA usw. - also ich würde das alleinige ASR beantragen; was hat der TE zu verlieren?

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)


  • Ich habe die Hoffnung, dass ein ASR - Verfahren reibungslos läuft. JA hat bereits aufgegeben. Zur Beratung kommt KM nicht. Obwohl ich extra eine Beratungsstelle rausgesucht hatte, die für uns beide gleich weit weg ist... Da saß ich immer schön allein mit der Dame.


    Bei der Entscheidung über deinen Antrag auf ASR wird betrachtet ob/ inwiefern eine erhebliche Verbesserung für euer Kind eintritt wenn dir das ASR zugesprochen und der Mutter das Sorgerecht entzogen würde. Deine persönlichen Belange sind da weniger bis gar nicht von Bedeutung.


    Welche erhebliche Verbesserung siehst du für euer Kind, hättest du ASR?

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

  • Wenn das OLG bereits einmal das GSR wieder auf beide rückübertragen hat, dann würde ich mir noch genauer überlegen, ob ich mir das ganze (ggf. wieder bis zum OLG) antun würde. Dann müsste ein Gericht eine OLG Entscheidung zum Sorgerecht revidieren. Das geht nur, wenn es aus Sicht des Kindeswohls wichtige Gründe dafür gibt. Nerven der Eltern zu schonen gehört nicht zu solchen Gründen.


    - Das mit dem Konto würde ich dann angehen, wenn es tatsächlich erforderlich wird (Ausbildung) und die Mutter sich dann querstellt.


    - Anstrengend ist es immer, wenn die Eltern sich nach der Trennung nicht grün sind. Erfahrungsgemäß wird es oft durch Gerichtsverfahren nicht weniger anstrengend sondern noch verfahrener.

  • Gerichtsentscheide bis zum OLG? Dann ist sicherlich nicht von "Interessenlosigkeit" der Ex zu sprechen. Das Argument zieht dann nachweislich nicht. Und du musst davon ausgehen, dass ggfls. Fam-Gerichtsentscheidungen erneut vors OLG kommen.



    @ Grace: Das Sorgerecht ist eigentlich ein sog. "hohes Gut". Dass ein Fam-Gericht das Sorgerecht ohne Verhandlung vom Schreibtisch aus aberkennt ohne Anhörung bzw. nicht einmal Ladung zur Anhörung ist mir da schon neu. Aber das wird das Gericht in der Urteilsbegründung sicherlich ausführlich begründet und rechtlich abgesichert haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gerichtsentscheide bis zum OLG? Dann ist sicherlich nicht von "Interessenlosigkeit" der Ex zu sprechen. Das Argument zieht dann nachweislich nicht. Und du musst davon ausgehen, dass ggfls. Fam-Gerichtsentscheidungen erneut vors OLG kommen.



    @ Grace: Das Sorgerecht ist eigentlich ein sog. "hohes Gut". Dass ein Fam-Gericht das Sorgerecht ohne Verhandlung vom Schreibtisch aus aberkennt ohne Anhörung bzw. nicht einmal Ladung zur Anhörung ist mir da schon neu. Aber das wird das Gericht in der Urteilsbegründung sicherlich ausführlich begründet und rechtlich abgesichert haben.


    Ja klar haben sie das erläutert etc. pp. Nur, wer keinen Wert auf ein "hohes Gut" legt, kriegt halt auch manchmal sofort die Rechnung. Mir war's recht.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Die Entscheidung vorm OLG war vor 6,5 Jahren. Mittlerweile kann man von Interessenlosigkeit, Ignoranz, Ablehnung und so weiter sprechen.
    Als OLG Entscheid damals stand, hat sie die Sachen der Tochter in Kisten getan und aufm Schrank gestellt. Das Zimmer bei der KM wurde zum Gäste - und Arbeitszimmer umgebaut. Tochter braucht es ja nicht mehr. Wohnt ja jetzt beim Vater.
    Sie hat sich noch NIE um schulische Dinge gekümmert. Sie hat noch NIE angerufen, um mal zu fragen wie es dem Kind geht. Nie nach einem Zeugnis gefragt, nachdem ich das Übersenden irgendwann eingestellt hatte.
    Tochter "durfte" in den Sommerferien für 6 Tage zur Mutter.
    Hier halte ich immer schön die Hälfte der Ferien für die KM frei. Verplane nichts, buche nichts. Jetzt schreibt sie, sie hätte keine schulpflichtigen Kinder?
    Umgang findet faktisch nicht statt.
    Geburtstage werden, wenn eine Karte geschrieben wird, immer zu spät wahrgenommen.
    Weihnachten fällt prinzipiell aus. Während alle anderen Kinder bis zum get no beschenkt werden.
    Ja, meine Ex-Frau ist unmöglich. Tochter hat sie seit den Ferien mehrmals per messenger angeschrieben, KM war online, hat es aber bis jetzt nicht nötig gehabt zu antworten.


    Ich weiß halt immer noch nicht, ob der Gang zum Rechtspfleger mit dem ASR Antrag kombiniert werden sollte. JA meint, ich solle es beantragen. Sie kommen nun mal nicht weiter.


    cu,
    b.

  • Ich würde ihre Mail ausdrucken, und sie ihr mdB. um Unterschrift zusenden, und einen frankierten Rückumschlag beilegen.....


    zumindest als erstem Schritt....


    Beim Konto habe ich das so gemacht, dass ich "einfach" ein zweites reines Guthabenkonto auf meinen Namen eingerichtet habe-


    ich persönlich würde bei einer 13jährigen da nicht mehr viel anstreben :frag
    son Verfahren dauert locker (gerade, wenn Ex bockt) drei Jahre, und dann ist es eh schon fast durch das Alter überholt ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ich persönlich würde bei einer 13jährigen da nicht mehr viel anstreben :frag
    son Verfahren dauert locker (gerade, wenn Ex bockt) drei Jahre, und dann ist es eh schon fast durch das Alter überholt ;-)


    :daumen ja.


    3 Jahre Energieverschwendung





    :tuschel Kann sie nicht mit 16 auch ohne elterliche Unterschrift ein Guthabenkonto eröffnen ?
    :winken: Jemand mit Bankkenntnissen hier ?

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()