alleinige sorgerecht beantragen. ?

  • Hallo
    Ich habe folgendes Problem. Ich bin seit 2 Jahren vom Kindsvater getrennt und mittlerweile geschieden. Seit der Trennung kümmert der KV sich kaum um seine mittlerweile 3 und 6 Jahre alten Kinder. Ich bin ihm regelrecht hinterher gerannt damit der Umgang bestehen bleibt. Jedoch meldet er sich mal und holt sie ab für das Wochenende dann meldet er sich wieder monatelang nicht. Sprechen kann ich mit dem KV nicht da er auf psychisch macht und nicht mit mir reden kann. Alle Belange die die Kinder betreffen werden von ihm ignoriert oder er schießt hinter meinem Rücken dagegen. Jetzt hat er vor zwei Monaten wieder Kontakt aufgenommen zu den kids Bach einer 10 Monaten langen Pause. Hat die Kinder 3 mal geholt und nun will er den Umgang wieder nicht mehr. Meine Frage ist ob ich das alleinige sorgerecht beantragen kann. Da er sonst auch kein Interesse zeigt etc. Unterhalt zahlt er auch nicht. Ich will meine kinder nicht mehr wie Spielzeug behandeln lassen die Kinder leiden sehr darunter.

  • hi,


    das Sorgerecht hat mit Umgang nichts zu tun und nützt dir in deinem Fall nichts.


    Allerdings solltest du auf begleiteten Umgang bestehen, wenn die Pausen sooo lang sind und er psychische Probleme hat.


    Dann muss er erst mal Zuverlässigkeit üben und du hast auch Zeugen, wenn er es mal wieder schleifen lässt.


    Mima

  • Versucht - vielleicht gemeinsam mit Beratungsstellen - eine zuverlässige Umgangsregelung herzustellen.


    Regelmäßig und zuverlässig. :strahlen

  • Hmm, dann wird es wohl schwierig.
    Da, es ein Urteil gibt, müssen sich die Kids, wie Spielzeug behandeln lassen. Außer du begehrst eine neue Regelung.
    Oder du gehst immer bei jeder Kontaktaufnahme zum Jugendamt (schriftlich und du wünschst eine schriftliche Antwort).
    Ansonsten bei allen Dingen, die beide Unterschriften verlangt werden, Einschreiben mit Fristsetzung. Danach ab zum Gericht, wegen ersetzen lassen.


    Wir haben hier eine ähnliche Thematik, Kind wird auch als Puppe genutzt (vorholen wenn Interesse und fallen lassen, wenn es anstrengend wird). Wenigstens bin ich in der Position, dass ich Gespräche und begleiteten Umgang halbwegs durchsetzen kann.

  • hallo Mama caro.


    Wie ist denn der gerichtlich festgelegte Umgang? Ist der Vater in der Lage sich angemessen um die Kinder zu kümmern? Wenn er vor der Trennung eine feste Beziehung zu den Kindern hatte würde ich nicht mehr Zeit ins Land gehen lassen und ihn in seine Erziehungsverantwortung nehmen und auf den Umgang bestehen. Vielleicht hilft es, wenn der Vater seine Kinder nicht nur als Spielzeug wahrnimmt, sondern mehr wertvolle Zeit mit ihnen verbringt? Mehr Umgang = Mehr Verantwortung.


    Die Frage nach dem ASR würde sich dann nicht mehr stellen. Aber auch so wirst du es schwer haben, es ihm entziehen zu lassen.


    Gruß

  • Der Umgang sollte alle 14 tage statt finden sa bis so von 9.00 bis 18.00 Uhr.
    Dies kommt er jedoch nicht nach. Mehr zeit möchte er auch nicht haben habe ihm immer gesagt er kann seine Kinder jederzeit sehen. Zu der großen hatte er eigentlich ein gutes Verhältnis zum kleinen weniger da er uns verlassen hat als der Zwerg 6 Monate alt War.

  • Bleibt aber die Frage, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. UET haben ein Umgangsrecht, keine -pflicht :huh: Wie stehts denn mit Entscheidungen, die gemeinsam zu treffen sind? Gesundheit, Kiga, Schule etc? Gibt er da sein Einverständnis oder mussten da schon Gerichte entscheiden?

  • was ändert sich (zum positiven), wenn Du das alleinige Sorgerecht hättest?


    aus dem, was Du hier geschrieben hast, schliesse ich, dass sich gar nichts ändern würde :frag


    von daher ist die Argumentation natürlich schwierig....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Sehe ich wie Luchsie.


    Was soll das alleinige Sorgerecht für das Kind verbessern? Was ändert sich bei Schule, Arztbesuchen, etc. im Vergleich zu jetzt? Ich habe nichts gelesen, das durch das bisherige gemeinsame Sorgerecht behindert wurde. Warum ist es in Zukunft anders als bisher für das Kind wichtig, dass der Vater kein Mitspracherecht mehr bei schulischen Angelegenheiten haben soll? Der Aufenthalt des Kindes ist ohnehin geregelt.


    Eines ist aber sicher. Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen des Sorgerechts kommt, dann hinterlässt das unwiderbringlich verbrannte Erde zum Nachteil des Kindes. Innerhalb kürzester Zeit fliegen vor Gericht oft die Fetzen mit gegenseitigen Angriffen unter der Gürtellinie.


    Willst du das?

  • Das Problem liegt darin das ich mit meinem ex mann Dinge die die Kinder betreffen nicht reden kann. Wir haben nur e-mail Kontakt bzw. Die Mails beantwortet seine Freundin. Auch wenn es mal zur Abholung kam hat die Freundin die Kinder geholt. Ich habe ihm immer was kiga oder ähnliches betrifft informiert jedoch hat er nirgends Interesse. Wenn es um wichtige Unterschriften geht weigert er sich zu unterschreiben. Es muss immer alles über die Anwälte geregelt werden. Er macht uns seit 2 Jahren das leben zur Hölle verspricht der großen Dinge die er nicht hält. Da er immer vorgibt psychische Probleme zu haben mache ich mir auch Gedanken ob er überhaupt in der Lage ist auf seine Kinder aufzufassen. Ich möchte nochmal klar stellen das ich immer dafür War meinen ex in allem einzubeziehen aber er möchte nicht. Zeigt zu gar nix Interesse.

  • Na betreuen kann er die Kinder ja nicht da sie bei dir leben. Vielleicht würde er daran wachsen. Es braucht viel Kraft, Umgangselternteil zu sein. Nicht jeder kann das, aber das ist eine andere Diskussion...


  • Na betreuen kann er die Kinder ja nicht da sie bei dir leben. Vielleicht würde er daran wachsen. Es braucht viel Kraft, Umgangselternteil zu sein. Nicht jeder kann das, aber das ist eine andere Diskussion...

    boah, ja, und es natürlich ei easypeasy-Spaziergang BET zu sein....


    Es braucht viel Kraft, ein BET zu sein.


    Mima

  • Es braucht viel Kraft, ein BET zu sein.


    Ich musste lange und hart dafür kämpfen, BET sein zu dürfen...
    und ich versichere Dir- das ist 1000 mal leichter, als UET-


    (wer nie in der Lage war, der kann sich das nicht vorstellen, wie doof das ist)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Er macht uns seit 2 Jahren das leben zur Hölle verspricht der großen Dinge die er nicht hält.



    Die Hölle .... die sieht noch ganz anders aus.


    Er kommt seiner Umgangspflicht nicht wirklich nach.


    Andererseits ist das etwas, was andere hier auch als ganz angenehm empfinden können.
    Wie ich es verstehe legt er Dir nicht wirklich Steine in den Weg - und eine fehlende Unterschrift ... wie oft kommt den sowas überhaupt vor ?
    Kindergartenanmeldung - Schulanmeldung - also eher selten.
    Die letzte Schulanmeldung hab ich übrigens allein unterschrieben. Vorab eine Mail ans andere Elternteil "Melde Dich, falls Du das nicht willst" ... und alle waren zufrieden.

  • Die Hölle .... die sieht noch ganz anders aus.


    Er kommt seiner Umgangspflicht nicht wirklich nach.


    Andererseits ist das etwas, was andere hier auch als ganz angenehm empfinden können.
    Wie ich es verstehe legt er Dir nicht wirklich Steine in den Weg - und eine fehlende Unterschrift ... wie oft kommt den sowas überhaupt vor ?
    Kindergartenanmeldung - Schulanmeldung - also eher selten.
    Die letzte Schulanmeldung hab ich übrigens allein unterschrieben. Vorab eine Mail ans andere Elternteil "Melde Dich, falls Du das nicht willst" ... und alle waren zufrieden.


    Dann frage ich mich aber wozu der andere ET das Sorgerecht überhaupt braucht? Wenn man jedes mal die Unterschrift ersetzen lassen muss... Manchmal hat man als BET auch einfach nicht die Zeit sich um so einen "Scheiss" auch noch zu kümmern.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Dann frage ich mich aber wozu der andere ET das Sorgerecht überhaupt braucht?


    Wie oft hast Du das denn in den letzten 3 Jahren machen müssen ?
    Ich meine "Unterschriften per Gericht ersetzen lassen"



    Die letzte notwendige Unterschrift an die ich mich erinnern kann war die Anmeldung zu Grundschule.
    Realschule habe ich jetzt - einfach so - allein unterschrieben.




    TS lebt meines Erachtens gerade in einem Zustand in dem Ruhe einkehren kann.
    Beantragt sie ASR wird es für lange Zeit keine Ruhe geben.


  • Ich brauche keine Unterschrift mehr. Vor der Scheidung habe ich mit der KM gesprochen und ihr gesagt dass ich das ASR haben möchte. Ich habe ihr klar und deutlich erklärt was meine Gründe dafür sind. Vor Gericht hätte ich wenigstens Teile der Sorge zugesprochen bekommen wenn sie dagegen gewesen wäre. Sie hat dem aber zugestimmt. Meine Sorge war zum Beispiel dass in spätestens wenigen Jahren gar kein Kontakt mehr zu ihr sein wird. Da sie nicht besonders sesshaft ist würde ich irgendwann nicht mal wissen wo sie wohnt um nach einer Unterschrift zu fragen.
    Ungefähr ein Viertel Jahr nach Scheidung und Übertragung des SR auf mich ist sie auch schon die ersten 80 km weit weg gezogen. Das die Umgänge dadurch weniger geworden sind kann ich nicht sagen, sie waren nämlich schon vorher sehr selten.
    Ich habe ihr damals auch gesagt dass ich trotzdem alles was die elterliche Sorge anbetrifft mit ihr absprechen werde, solange ich sie erreiche. Das habe ich bis jetzt auch immer getan, oder zumindest versucht. Es kommt nämlich leider keine Rückmeldung. Seit der Trennung war sie auch weder auf einem Elternabend mit, noch zu anderen Veranstaltungen der Kinder.


    Wenn sich der andere ET kümmert sehe ich ein dass das Sorgerecht geteilt bleibt. Kümmert er sich aber überhaupt nicht um Dinge die die Sorge betreffen, hat er meiner Meinung nach auch keinen Anspruch mehr drauf. Müsste ich Unterschriften ersetzen lassen wüsste ich gar nicht woher ich überhaupt die Zeit dafür nehmen sollte.


    Dies ist bloß meine Meinung, ich weiß aber das deine Meinung anders ist.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Umgang wurde ja gerichtlich geregelt nur er hält sich nicht dran

    Was genau wurde denn unternommen um die Einhaltung des Gerichtsbeschlusses durchzusetzen ?
    Kann es sein, dass KV Unterstützung braucht ?


    Ich erinnere mich schon an Situationen, in denen die Begegnung mit KM so übel war, dass ich schon darüber nachgedacht habe die Situation zu umgehen ... nicht zu gehen.


    Hilfreich war dann Tochter jeweils nicht mehr abzuholen, sondern jeweils zu bringen.


    Wenn Tochter also von hier zu KM wechselt bringe ich sie - und von KM wird sie hierher gebracht.
    Die paar Schritte vom Auto zum Haus schafft sie schon sehr lange alleine - der Wechsel des Kindes ist nicht mehr mit einer Begegnung der Elternteile verbunden.


    Übrigens: 3 Mal in zwei Monaten - bei 14-Tägigen Umgängen - kommt der Erfüllung des Beschlusses sehr nahe.
    Was daran ist "die Hölle" ?


    Und was ist Grund das gemeinsame Sorgerecht in Frage zu stellen ?

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()