Hallo liebes forum
Ich habe da mal eine Frage:
Eben kam eine Nachbarin an (ihr und mein Kind treffen sich gerne ) und fragte noch einmal nach wegen der kleinen paula (Nikita), da sie es teilweise mitbekommen hatte und Zwerg ihr das auch sagte.
Da ich ja mündlich wie schriftlich ja eine Zusage hatte.
Da meinte sie das sich das Gesetz geändert hat über das halten von Hund und Katze in der Wohnung und das der Vermieter mir das hätte nicht verbieten dürfen.
Was ist da dran ?
In wieweit muss der Vermieter das dulden ?
Darf er Hunde Katzen und co jetzt noch verbiete n ?
Welches Gesetz soll das sein ?
Ich bin mieterin.
:thanks::thanks::thanks: