Kind, 15 Jahre will nicht mehr mit mir leben - ist zu den Großeltern gegangen - wie gehts rechtlich weiter?

  • Hallo,


    meine fast 16-jährige Tochter ist nach einem großen Streit ausgezogen. Sie hat meinen Vater angerufen, dieser hat sie abgeholt. Meine Tochter hat ihre Sachen gepackt, ihr Zimmer abgeschlossen (Schlüssel an meinen Vater gegeben) und mich "verlassen".


    Mein Vater hat mir gesagt, dass er sie mit aller Konsequenz nimmt, also zum Jugendamt etc. gehen wird und hat "natürlich" gleich gesagt, Kindergeld hätte ich an ihn zu zahlen, Unterhalt auch.


    Die Fakten:
    Bin allein erziehend mit alleinigem Sorgerecht und alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht
    Kind geht in der Heimatstadt zur Schule
    Großeltern wohnen 100 km entfernt
    Ich erhalte keinen Unterhalt vom Kindsvater


    Ich habe noch eine 11-jährige Tochter die bei mir lebt und für die ich auch keinen Unterhalt bekomme.


    Mein Vater ist was soetwas angeht ein "Schwei.n" und wird das gnadenlos durchziehen.


    Ich habe der Klassenlehrerin eine Email geschrieben, den Sachverhalt kurz erläutert und darauf hingewiesen, dass mein Vater meine Tochter nicht vom Unterricht entschuldigen darf, sie mich umgehend informieren möchte falls meine Tochter fehlt. Diese Email habe ich an meinen Vater weiter geleitet, mit dem Hinweis, dass ich bis Freitag wissen will, wie meine Tochter denkt das es weiter geht.


    Abgesehen von meiner seelischen Verfassung weiß ich überhaupt nicht wie ich agieren soll/muss.


    Wenn meine Tochter gehen möchte - dann soll sie dies tun. Manchmal gibt es Momente im Leben, wo ein miteinander nicht mehr möglich ist.


    Aber wie muss ich mich meinem Vater gegenüber verhalten? Ich kann da nicht emotional rangehen, weil dann artes es noch mehr aus.


    Was ist meine Pflicht? Was mein Recht?


    Ich habe Angst (da ich meinen Vater kenne), dass er sofort den besten Familienanwalt der Welt engagiert und alles gnadenlos durchzieht. Da meine Tochter nicht mehr bei mir wohnen will, bin ich dem ganzen gegenüber echt hilflos.


    Aber, ich will mich halt auch nicht strafbar machen, halt wegen Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht/Aufsichtspflicht (Schule).


    Auch weiß ich nicht ob ich das Zimmer einfach öffnen darf (Schlosser), da mein Vater den Schlüssel einfach mitgenommen hat.


    Ich bin wirklich sehr durch den Wind und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand mit Rat und Tat zur Seite stehen können.


    Vielen Dank.
    Grace

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Rede erstmal mit deiner Großen, wie sie es sich vorstellt.
    Ich hoffe, das ist möglich ?


    Welche Schule besucht sie, was ist weiter geplant ? Ausbildung ? Studium ?
    Was ist mit ihrem Vater ? Warum erhälst du keinen Unterhalt ?


    Arbeitest du ?
    Könntest du denn Unterhalt leisten?


    Ich weiss, das es auch zu Rivalitäten unter Geschwistern kommt, meist fühlt sich die Ältere zurückgesetzt?


    Könnt ihr euch Beratung schnell holen ?


    Ich hoffe, es renkt sich wieder ein...
    :knuddel

  • :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Kids können sehr verletztend sein... :knuddel


    Caritas, EFL (Ehe, Familie, Lebensberatung) an sowas habe ich gedacht


    wie ist denn ihr Verhältnis zum Vater ? falls überhaupt Kontakt besteht?


    rechtlich kann ich Dir leider nicht raten, ausser vlt beim Jugendamt nachzufragen
    da sind hier einige sicher eher firm


    momentan sind ja Ferien, ihr solltet eine Lösung finden


    Du hast aber recht, es ist manchmal einfacher, jmd ziehen zu lassen... :knuddel


    falls sie bei ihrem Grossvater bleiben sollte - Schülerbafög wäre ggf eine Option ?

  • :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Hallo,


    ich würde mich ans Jugendamt wenden und daraufhin weisen, das es diese Probleme mit deinem Vater gibt. Und du aus diesem Grund möchtest, das deine Tochter in eine betreute WG kommt.
    Ob und in wie weit dies möglich ist, musst du halt herausfinden...
    Aber es kann ja nicht sein, das ein Keil zwischen euch getrieben wird.
    Während sie in einer WG wohnt sind ja auch Hilfsangebote drumherum und eventuell eine Annährung möglich...



    lg
    duechesse :strahlen

  • Hallo Grace,


    erst mal :troest . Deine Situation stelle ich mir sehr schwierig vor. Das Verhalten deines Vaters finde ich echt zum :kotz , ganz ehrlich!


    Ich habe mal gelesen, weiß aber wirklich nicht, ob das so stimmt, dass Großeltern nicht sorgeberechtigt sein können und insofern nur "offiziell" das Enkelkind als Pflegekind aufnehmen würden. Die Pflegschaft würde dann vergütet, dies setzt aber voraus, dass du nicht in der Lage oder willens bist, das Kind weiter zu betreuen. Du hast aber das ASR und ABR. So gilt die Aufnahme im Haushalt des Großvaters als freiwillig (von ihm) und da er nicht sorgeberechtigt ist, kann er den Unterhalt auch nicht im Namen des Kindes einklagen. Sie könnte ja auch jederzeit wieder zu dir zurück.

    Wie gesagt, ich weiß nicht, ob das so stimmt, klang für mich nur sehr plausibel, und der Großvater ist eben nicht der andere ET. Sonst könnte ja auch jeder Hans und Franz kommen, Kinder aufnehmen und dafür Unterhalt von den Eltern verlangen ... aber beim Jugendamt nachfragen ist mit Sicherheit die beste Variante.

    Ich hoffe so sehr für dich, dass es zu einer guten Lösung kommt und ich wünsche dir viel Kraft und Energie, damit du neben dem Konflikt mit deiner Tochter auch noch den mit deinem Vater überstehst.


    Ganz liebe Grüße
    Jul

  • Hallo Grace_99,


    mein erster Rat: Schlafe ein paar Nächte drüber.
    Kids sagen im pubertäeren Größenwahn oft Dinge, für die sie eine Woche später dann im Boden versinken möchten.


    Direkt nach diesem ersten Rat liefere ich dann auch eine erste Einschätzung: Falls es wirklich so sein sollte, das es für die Tochter in Deinem Haushalt keine Zukunft gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass sie dann zum Großvater ziehen soll/darf.


    Einige Antworten:
    - Weder darf Deine Tochter einen Raum in Deiner Wohnung abschließen (wozu auch? Sie ist doch "ausgezogen"), noch darf dein Vater nun entscheiden, wer zu diesem Raum Zutritt haben darf. Er hat den Schlüssel herauszugeben oder die Kosten für den Schlosser zu zahlen.
    - Du hast das Sorgerecht für die Tochter, Du entscheidest wo sie wohnt. Dass Dein Vater das Sorgerecht erhält ist annährend unmöglich, unabhängig davon, wie viel Geld er in den besten aller Anwälte investieren wird.
    - Die Tochter "mit aller Konsequenz nehmen" wird nur dann möglich sein, wenn Du dem zustimmst.
    - Unterhalt wirst Du natürlich zahlen müssen falls Du dem Umzug zustimmst. An den bis dato nicht zahlenden Kindsvater zu verweisen, wird so nicht funktionieren. So Du denn leistungsfähig bist, wirst du natürlich barunterhaltspflichtig sein. Selbstverständlich geht auch das Kindergeld da hin, wo das Kind wohnen wird.
    - die Schule zu unterrichten, war eine gute Idee. Nun solltest Du auch in der vermeintlich neuen Heimat Vorsorge treffen und dort informieren über die Gegebenheiten und eine Anmeldung dort verhindern. Noch ist nichts entschieden, darüber müssen sich Großvater und Tochterkind im Klaren sein.


    Wenn meine Tochter gehen möchte - dann soll sie dies tun. Manchmal gibt es Momente im Leben, wo ein miteinander nicht mehr möglich ist.


    Aber wie muss ich mich meinem Vater gegenüber verhalten? Ich kann da nicht emotional rangehen, weil dann artes es noch mehr aus.


    Grace_99, es kann schon sein, dass ein Miteinander nicht mehr möglich ist. Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass die 16jährige oder womöglich ihr Großvater nun entscheiden werden, wie es dann weitergehen wird. Und die Frage ist auch nicht, wie Du Dich gegenüber Deinem Vater verhalten musst. Es kann schon sein, dass er diverse Phantasien hat, wie es nun weiterzugehen hat - was nicht bedeutet, dass Du das genau so dann auch hinnehmen musst.


    Du bist es, die Entscheidungen treffen muss.
    - soll die Tür offen bleiben, soll die Tochter zurück kommen dürfen?
    - ist der Großvater Deiner Meinung nach erziehungsfähig? Tut er der Tochter gut? Mich befremdet es einigermaßen, welche Macht dieser Mann hat. Er kündigt Dir an das Kind zu "nehmen" mit "aller Konsequenz", schließt ein Zimmer ab und Du fragst Dich, ob Du das Zimmer (für das Du! bezahlst) öffnen darfst.
    - wäre es nicht vielleicht besser, für das pubertätsgeplagte Töchterlein über eine Einrichtung in deiner Nähe nachzudenken, in der ihr die Grenzen aufgezeigt werden, die sie braucht?


    Pragmatisch fände ich jetzt:
    Vorerst würde ich Tochter und Großvater "erlauben", eine Woche miteinander zu verbringen. Das was gerade stattfindet, ist Auszeit, Urlaub.
    Dann solltest Du Dich unverzüglich beim Jugendamt beraten lassen.
    - Welche Alternativen gibt es zum Großvater falls Du diesen Umzug nicht billigst? Beratung? Betreutes Wohnen?
    - Wie viel Unterhalt würdest Du zahlen müssen? Wärst Du leistungsfähig?
    - wird der Großvater im Namen der Tochter den Unterhalt einklagen dürfen? Immerhin hat er kein Sorgerecht!
    - Gibt es die Möglichkeit zu vermitteln? Ich kann mir vorstellen, dass Deine fast 16jährige nicht gerne auf ihre Freundinnen verzichtet und eine offene Tür braucht nach Hause.



    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Die älteste Tochter meiner Ex Frau ist beim Vater aufgewachsen, zusammen mit der zweit ältesten. Die KM hatte die letzten 12 Jahre keinen Kontakt zu beiden. Zahlte keinen Unterhalt. Also ähnlich wie bei dir, Grace_99.


    Mit 15 Jahren hielt sie es beim Vater nicht mehr aus. Ging zum Jugenamt und bat um Unterbringung in einer Pflegefamilie (sie kannten sich sehr gut aus der Sekte). Das JA übernahm das Ruder und es kam zur Gerichtsverhandlung. Die KM wurde als Zeugin geladen. Ihr wurde im Gerichtsschreiben mitgeteilt, dass sie nur Zeugin sei, weil sie ja kein Sorgerecht mehr hätte. Wurde ihr abgenommen, ohne dass sie davon wusste. Der Vater musste ebenso erscheinen mit ASR. Der Richter entschloss, dass das Kind fortan in der Wunsch-Pflegefamilie bleibt. Vater und Mutter wurden aufgefordert, Unterhalt zHd. des JA zu zahlen. Die Aufforderung zur Zahlung und Offenlegung des Einkommens kam dann zügig von der Beistandschaft. Zuzüglich das Geld für die Pflegefamilie.


    Die Mutter bekam das Sorgerecht noch in der Verhalndlung vom Richter zurück. Ohne Antrag o.ä. Nach der Verhandlung sind Tochter und Mutter noch einen Kaffee trinken gegangen. Hatte ich einen Kloss im Hals, so haben die vor Glück geweint, sich wieder zu sehen.


    Ich weiss nicht, ob es von Vorteil ist, das Kind patou in betreutes Wohnen "strafversetzen" zu wollen? So zumindest wird es bei Tochter und Grossvater und allen drum rum ankommen. Und ein Richter würde sicherlich - so das Kind dort gut aufgehoben ist - den Wohnsitz bei Opa bestimmen. Die Kosten von betreutem Wohnen sind sicherlich auch höher als KU nach Düsseldorfer Tabelle.


    Solange die Tochter den Schlüssel nicht rausrückt, würde ich mein Einkommen um die anteilige Miete runterrechnen. Sie "nutzt" das Zimmer ja. ;)


    Hoffe, ihr findet wieder zusammen.drücke die Daumen.

  • Ich weiss nicht, was genau zwischen euch vorgefallen ist. Ich würde ein paar Tage abwarten. Vielleicht sieht sie es dann doch anders. Ich nehme an in der Schule läuft eh nicht mehr viel. Sie sagte zu dir du seist keine Mutter, bekommst dein Leben nicht geregelt. Ich weiss nicht, ob das so stimmt und was sie damit meinte. Du weisst es sicher und du kannst ja darüber nachdenken , ob das so ist und ob du etwas ändern kannst oder willst.

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück. Schau nach vorn und nicht zurück. Tu was du willst, und steh dazu, denn dein Leben lebst nur Du.
    (altes Sprichwort)


    Das Leben ist das was passiert, während wir dabei sind, andere Pläne zu machen. (John Lennon)



  • Guten Morgen,


    danke für euer Feedback.


    Die Nacht war sehr mieserabel, hab vielleicht 2 Std. geschlafen - bin jetzt im Büro, würde gern zuhause bleiben, bringt nur nichts, dann geht's mir noch bescheidener.


    Bzgl. Email an die Schule: Hatte meinen Vater in cc gesetzt: Kam keine Reaktion, weiß also nicht ob mein Kind heute in der Schule ist. Auch wenn da nicht mehr viel läuft, Schulpflicht gibt es und es steht meinem Vater nicht zu über mich zu entscheiden und/oder ein Fehlen zu entschuldigen, wo er keine Befugnis zu hat. Auch die Ignoranz mir gegenüber bzgl. der Entscheidung "Kind hat zur Schule zu gehen" sucht seinesgleichen. Hätte ich keine Kinder, gäbe es lang keinen Kontakt mehr zu meinem Vater.


    Ich werde heute beim Jugendamt anrufen und mich beraten lassen. Ansich bin ich ein sehr emotionaler Mensch, der auch gleich alles geregelt bekommen muss - es fällt mir schwer die Beine still zu halten. Aber, ich weiß nicht was ich sonst machen soll.


    Ich habe meiner Tochter eine SMS geschrieben, Inhalt: Das ich an sie denke, das beste für sie möchte, das wir uns irgendwann verzeihen, ich hoffe das uns das Jugendamt Möglichkeiten aufzeigt wie es weiter gehen kann, Wohngruppe o. ä. Das meine Tür aufsteht, sie aber entscheiden muss ob sie durch diese durchgehen möchte.


    Mehr kann ich momentan nicht machen - schlimm sich so hilflos zu fühlen.


    Aber, es ist wohl das beste auf das Jugendamt zu vertrauen, die gehen emotionslos daran.


    Wenn mein Kind nicht mehr bei mir leben möchte - dann muss ich das akzeptieren, ich kann sie nicht zwingen und es würde auch nichts bringen, die Stimmung dann zuhause wäre fatal.


    Wohngruppe aus dem Grund, da mein Vater 100 km weit weg wohnt, sie müsste die schule komplett wechseln, dort neu anfangen, ihre Freundinnen und ihr 1. fester Freund wohnen aber hier bei uns. Ich kann mir nicht denken das sie das alles so aufgeben will.


    Unterhalt.... Ich habe in der Pfändungstabelle nachgesehen, bei meinem Nettoeinkommen müsste ich ca. € 56,00/Monat zahlen. Immerhin habe ich noch meine andere minderjährige Tochter bei mir.


    Ich gehe davon aus, dass heute auch das Jugendamt von seiten meines Vaters kontaktiert wird und/oder Anwalt. Es ist schrecklich das man nicht miteinander reden kann, aber nun gut, daran ändern kann ich nichts.


    Ich kenne mich mit Jugendamt (außer Beistandsschaft) nicht aus, daher hoffe ich, dass mir dort schnell und kompetent geholfen wird.


    Grace

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Die Dame vom JA war sehr kompetent, hat sie Sachlage recht schnell begriffen, sich die Nummer von meinem Vater geben lassen und für morgen einen Termin vereinbart. Sie rief mich zurück um die Bestätigung meines Vater mitzuteilen.


    U. a. sagte sie, er könne in seiner Heimatstadt gern zum JA gehen, diese seien aber nicht zuständig. Bzgl. der Schule (sie fehlt heute, hat mir die Lehrerin mitgeteilt, aber nicht mein Vater), hat sie erst einmal nichts gesagt, ich denke das Thema wird morgen auf den Tisch kommen.


    Der Patenonkel begleitet mich morgen, a) seit über 20 Jahre einer der engsten Freunde die ich habe b) er ist immer sehr sachlich und kann Gespräche gut lenken.


    Ich weiß gar nicht was da morgen auf mich zukommt, hatte so einen Termin noch nie.


    Ich weiß nur für mich, dass ich mein Kind nicht zu den Großeltern ziehen lasse,, Familienhilfe oder Wohngruppe hier am Ort kann ich mir vorstellen, aber sie 100 km weiter ziehen lassen - nein.


    Auch werde ich morgen bei der Thematik Sie-meine andere tochter-ich bleiben und die Diskrepanz, die mein Vater mit mir hat, da nicht einfließen lassen (hoffe die Dame vom JA sieht das genauso).


    Unabhängig von meiner großen Tochter werde ich mich um Familienhilfe bzgl. der 11-jährigen kümmern, die kleine braucht auch Hilfe und Unterstützung, sie ist ja mitten drin in diesem Geschehen :(

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Grace, ich druecke Dir die Daumen fuer morgen!


    Das hast Du super organisiert, vor allem, dass Du Dir Rueckendeckung durch Deinen Onkel geholt hast !
    Du bist eine erwachsene Frau und kein kleines Kind, das sich vom Vater gaengeln lassen muss - bleib stark!

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Ich habe in der Pfändungstabelle nachgesehen, bei meinem Nettoeinkommen müsste ich ca. € 56,00/Monat zahlen.


    Wäre nicht die Düsseldorfer Tabelle der richtige Ort, um die KU Höhe zu ermitteln?
    Bei KU greift mW die ZPO 850 D(!)... Wenn da nur 56 Euro stehen, müsstest du bei 40 Stunden die Woche irgendwo ein Einkommen leicht über ALG II haben. Arbeitest du unter dem gesetzlichen Mindestlohn?

  • Wäre nicht die Düsseldorfer Tabelle der richtige Ort, um die KU Höhe zu ermitteln?
    Bei KU greift mW die ZPO 850 D(!)... Wenn da nur 56 Euro stehen, müsstest du bei 40 Stunden die Woche irgendwo ein Einkommen leicht über ALG II haben. Arbeitest du unter dem gesetzlichen Mindestlohn?


    Keine Ahnung wo ich gucken muss, ich habe bei der Pfändungstabelle geschaut - hat mir Google als erstes vorgeschlagen. Wenn ich bei Düsseldorfer Tabelle gucke, steht da irgendwas mit über € 400,00 - wie soll das gehen, wenn man Summe X hat, ein unterhaltspflichtiges Kind zuhause für das man keinen Unterhalt erhält (auch keinen Vorschuss) und soll dann noch für ein zweites Kind zahlen? Wenn ich das zahlen müsste, was da steht - liege ich weit unter der Grenze des Selbstbehalt für mich. Und was ist mit dem Anteil des Unterhalts vom Vater? Man kann doch von mir nicht verlangen das ich Unterhalt in 100 % Höhe leiste (es gibt nen Titel gegen den Vater, nicht gegen mich). Ich habe keine Ahnung wie ich das berechnen sollte und wie das rechtlich funktioniert.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Hi,


    dein Nettoeinkommen wird um ein paar Posten bereinigt es wird berücksichtigt, dass du 2 Kindern ggü zu Unterhalt verpflichtet bist.


    Bis zu einem ber. Nettoeinkommen von 1500 € wären das 334 € für die 16 jährige.. Dabei muss aber auch dein SB von 1080 gewahrt bleiben. Deine Kinder sind gleichgestellt, d.h., das wahrscheinlich ein mangelfall vorliegt und du weniger zahlen müsstest.


    Aber jetzt warte erstmal ab, was der Termin morgen bringt. Kommt denn deine Tochter mit oder kommt nur dein Vater bzw. würde ich wahrscheinlich erstmal ein Gespräch mit der Tochter udn dem JA ohne Opa führen wollen und ih ndan nerst dazu holen.


    Tina

  • Ich mach mir schon große Sorgen um das Geld!


    Ich habe 2 Kinder, erhalte für keins der Kinder Unterhalt, d. h. muss meine beiden von meinem Gehalt plus Kindergeld groß ziehen. Das ist schon hart an der Grenze und aufgrund des fehlenden Unterhaltes von fast € 700/Monat habe ich mit der Schuldnerberatung gesprochen und werde die Privatinsolvenz anmelden müssen, geht kein Weg dran vorbei.


    Meine festen Kosten sind roundabout € 1.152/Monat. Dann habe ich noch ca. € 800,00/Monat für mich und meine Töchter. Und davon soll ich noch Unterhalt bezahlen? Dann kann ich mir einen Strick nehmen! Und was ist mit dem KV, gegen den ein Titel vorliegt und der nicht zahlt???? Kann doch nicht sein, dass meine jüngste Tochter und ich dann so bestraft werden. Wie soll ich denn bei € 800/Monat noch Unterhalt für 1 Kind zahlen????


    Die Dame vom JA sagte, es ist ein gemeinsamer Termin, d. h. mein Vater ist auch dabei.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)

  • Die Dame vom Jugendamt wird dir zum Thema Unterhalt ggf auch noch das ein oder andere sagen können. Würde ich jetzt auch erstmal als kleinere Prio aufhängen. Was mW nicht geht ist, für die jüngere den vollen Unterhalt nach DDT bei deinem Einkommen zu berücksichtigen und die große leer ausgehen zu lassen. Die Kinds werden sich den Unterhalt für den du bis zum Selbstgehalt leistungsfähig bist, teilen müssen. Da du bereits 40 Stunden arbeitest und noch eine 11 jährige daheim hast, werden sie dich vermutlich mit Nebenjob etc in Ruhe lassen.


    Bist du nicht Leistungsfähig und der KV auch nicht, müssen die Großeltern ihre Einkommen offen legen. Aber soweit sind wir noch nicht. Leg deinen Fokus lieber auf das Gespräch für morgen. Wünsche viel Kraft und Ruhe und Sachlichkeit.

  • Dann kann ich mir einen Strick nehmen!


    Habe ich damals auch gedacht, als mir das Unterhaltsrecht auf die Füsse gefallen ist. Viele hier im Forum sind der Meinung, dass Unterhalt zahlen billiger ist, als ein Kind groß zu ziehen. Im Umkehrschluss bedeutet dass, du müsstest eigentlich mehr Geld zur Verfügung haben, wenn die Große auszieht. Viele vergessen aber, dass man ggf dann eine zu große und teure Wohnung hat. Spielt im Unterhaltsrecht aber keine Rolle. ich musste auch mit Trennung in eine 16m2 WG ziehen (mit Managergehalt).


    Wenn man die ersten Kurven genommen hat, gewöhnt man sich dran und richtet sein Leben "billiger" aus. Aber nochmal... Mach dich jetzt nicht verrückt mit dem Geld. Dafür sind die anderen Themen zu wichtig.


    PS: Wenn du einen Titel gegen den KV hast, dann lass den pfänden. Zumindest musst du regelmäßig fordern und versuchen an das Geld zu kommen, sonst können Rückstände verjähren.

  • Da mein Vater dies aber gestern als erstes in den Raum geschmissen hat "Kindergeld und Unterhalt" und ich ja aufgrund des fehlenden Unterhalts finanziell am Abgrund stehe und jetzt in die Privatinsolvenz gehen werde, ist dies ein großes Thema, da ich große Existenzängste habe.


    Leider verstehe ich auch das ganze nicht was Google ausspuckt, nirgendwo kann man nachlesen was einem mit 1 Kind zusteht und was man als Selbstbehalt behalten darf.


    Mein Vater ist Rentner und hat ein sehr gutes Auskommen, die haben finanziell keine Sorgen.


    Auf der einen Seite sagt DT das, Pfändungstabelle was anderes. Laut Pfändungstabelle ist mein Einkommen mit 1 Kind eine Pfändung mit € 56/Monat möglich, DT sagt ich muss über € 400/Monat zahlen, aber da steht halt nichts wie was berechnet wird mit Privatinsolvenz, einem minderjährigem Kind an der Seite usw.


    Ich weiß was du meinst, aber es ist schwer ruhig und sachlich zu bleiben, wenn man sich in der Existenz bedroht fühlt. Und ich nicht weiß was mit dem KV ist - weil es ja den Titel gegen ihn gibt und keinen gegen mich. Ob da was angestrebt wird usw. usf.


    Sorry, aber ich hab halt echt Angst.

    :thumbup: Always look on the bright side of life! 8)