Hallo,
vielleicht kann mir einer von Euch ja weiterhelfen… :thanks:
Gestern war Gerichtsverhandlung, es ging um das ABR und um Umgang. Umgangsvereinbarung steht, zum Glück geht jetzt der Umgang nach ca. einem Jahr langsam wieder los, allerdings nur für unseren Sohn (6), unsere Tochter (13) will ihren Vater nicht sehen.
Seit einem Jahr habe ich das vorläufige ABR, in der Zwischenzeit wurde ein Gutachten erstellt. In dem Gutachten hat mein Ex immer wieder deutlich gemacht, dass er es nicht akzeptieren wird, dass die Kinder bei mir leben. Mit dieser Einstellung ist er gestern auch im Gericht aufgetreten. Er wird auf alle Fälle in die nächste Instanz gehen, da das Gericht, gestützt durch das Gutachten, mir das ABR übertragen hat.
Laut der Richterin bedeutet das jetzt, dass die Kinder auf alle Fälle noch mal zu einer Anhörung müssen.
Und dann? Es wird doch nicht nochmal ein neues Gutachten erstellt werden, oder? (War bei der Erklärung der Richterin nicht mehr ganz aufnahmefähig , meine aber verstanden zu haben, dass dieses Gutachten auch weiterhin die Grundlage bilden wird).
Und ist diese Entscheidung (ist dann wohl das OLG) dann endgültig? Oder kann er sich noch durch weitere Instanzen „klagen“?
Ich möchte das Ganze für uns jetzt langsam zum Abschluss bringen, die Große hat nämlich schon wieder Alpträume, dass sie zu ihrem Vater muss.
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten.