Was passiert in der 2. Instanz?

  • Hallo,


    vielleicht kann mir einer von Euch ja weiterhelfen… :thanks:
    Gestern war Gerichtsverhandlung, es ging um das ABR und um Umgang. Umgangsvereinbarung steht, zum Glück geht jetzt der Umgang nach ca. einem Jahr langsam wieder los, allerdings nur für unseren Sohn (6), unsere Tochter (13) will ihren Vater nicht sehen.


    Seit einem Jahr habe ich das vorläufige ABR, in der Zwischenzeit wurde ein Gutachten erstellt. In dem Gutachten hat mein Ex immer wieder deutlich gemacht, dass er es nicht akzeptieren wird, dass die Kinder bei mir leben. Mit dieser Einstellung ist er gestern auch im Gericht aufgetreten. Er wird auf alle Fälle in die nächste Instanz gehen, da das Gericht, gestützt durch das Gutachten, mir das ABR übertragen hat.


    Laut der Richterin bedeutet das jetzt, dass die Kinder auf alle Fälle noch mal zu einer Anhörung müssen.
    Und dann? Es wird doch nicht nochmal ein neues Gutachten erstellt werden, oder? (War bei der Erklärung der Richterin nicht mehr ganz aufnahmefähig ;-) , meine aber verstanden zu haben, dass dieses Gutachten auch weiterhin die Grundlage bilden wird).
    Und ist diese Entscheidung (ist dann wohl das OLG) dann endgültig? Oder kann er sich noch durch weitere Instanzen „klagen“?


    Ich möchte das Ganze für uns jetzt langsam zum Abschluss bringen, die Große hat nämlich schon wieder Alpträume, dass sie zu ihrem Vater muss.


    Schon mal vielen Dank für Eure Antworten.

  • Zuerst wird es jetzt eine schriftliche Urteilsbegründung geben.
    Liegt die vor, kann dein Ex sich an das OLG wenden und sollte dort nachweisen, dass es entweder völlig neue Aspekte gibt in dem Verfahren, die noch nicht eingebracht wurden (du willst mit Kindern kurzfristig nach Timbuktu ziehen ...) oder aber, dass das Familiengericht vorliegende "Beweise" (das gutachten, die Befragungen etc. )falsch oder gar nicht beim Urteil berücksichtigt hat oder Verfahrensfehler begangen worden sind.


    Dem OLG muss also richtig etwas Substantielles auf den Tisch gelegt werden und nicht. "Das Urteil ist völlig Banane, weil ich da ganz anderer Meinung bin ..."
    Ein neues Gutachten lässt ein OLG üblicherweise nicht erstellen. (Es sei denn, es gelingt dem Antragsteller, das Gutachten zu kippen ... - Fast so selten wie ein Sechser im Lotto ...).
    Nach dem OLG ist mit dem Verfahren Schluss (wenn das OLG nicht aus irgendwelchen Gründen ans Familiengericht zurück überweist). Ex könnte dann noch ans Bundesgericht oder an den Europäischen Gerichtshof gehen und versuchen, grundsätzliche Fragen zu klären.


    Aber er kann jederzeit ein neues Verfahren vor dem Familiengericht anleiern und sagen: Jetzt habe ich den Grund XY, weshalb ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben will. Weil die Mutter Nusspli statt Nutella kauft und damit die Kids schädigt...
    So lange die Kinder noch nicht 18 Jahre alt sind, kann er dich jederzeit wieder verklagen. Ob erfolgreich, sei dahingestellt.


    Als Trost: Statistisch gesehen bestätigen die OLG in der Substanz/Tendenz die absolut große Mehrheit der Fam-Gericht-Entscheidungen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ok, danke... Das beruhigt mich etwas :-)


    Dann hat er wahrscheinlich gestern versucht, einen Verfahrensfehler zu provozieren, als er behauptet hat, das Gutachten (ist seit März fertig) hätte ihm nicht vorgelegen... :hae: Sein Anwalt ist auch aus allen Wolken gefallen....


    Könnte er damit vielleicht Erfolg haben?

  • "Liegt die vor, kann dein Ex sich an das OLG wenden und sollte dort
    nachweisen, dass es entweder völlig neue Aspekte gibt in dem Verfahren,
    die noch nicht eingebracht wurden (du willst mit Kindern kurzfristig
    nach Timbuktu ziehen ...) oder aber, dass das Familiengericht
    vorliegende "Beweise" (das gutachten, die Befragungen etc. )falsch oder
    gar nicht beim Urteil berücksichtigt hat oder Verfahrensfehler begangen
    worden sind.




    Dem OLG muss also richtig etwas Substantielles auf den Tisch gelegt
    werden und nicht. "Das Urteil ist völlig Banane, weil ich da ganz
    anderer Meinung bin ..."


    In unserem Fall hat der KV lediglich mitgeteilt, dass er Beschwerde einlegt gegen den Beschluss vom AG. Die Begründung folge später. Das war vor sechs Wochen. Das OLG hat schonmal einen Verfahrenspfleger mit mediativen Aufgaben betraut. Begründung noch immer offen...

  • Ok, danke... Das beruhigt mich etwas :-)


    Dann hat er wahrscheinlich gestern versucht, einen Verfahrensfehler zu provozieren, als er behauptet hat, das Gutachten (ist seit März fertig) hätte ihm nicht vorgelegen... :hae: Sein Anwalt ist auch aus allen Wolken gefallen....


    Könnte er damit vielleicht Erfolg haben?


    Das kann dir hier keiner sagen. Allerdings - und darum ist sein Anwalt "aus allen Wolken gefallen" - gilt das Gutachten als zugestellt, wenn der Anwalt es bekommen hat. Der muss es nämlich weiter reichen und wäre, zu Ende gedacht, verantwortlich zu machen, wenn er das Gutachten nicht mit seinem Mandanten durchgesprochen hat. Ich gehe mal davon aus, dass der Anwalt keinen Antrag diesbezüglich gestellt hat im Verfahren, das Urteil zu verschieben, bis ins Gutachten Einblick genommen werden konnte und eine Stellungnahme abgegeben werden kann ...
    Und: Natürlich hätte der Anwalt bei der Terminierung des Verfahrens bei Gericht angefragt, wo denn das gutachten bleibe. Denn das ist ja Basis für das verfahren gewesen. Also: alles Humbug.


    @uxor mala: Der Ablauf stimmt schon. Man kann erst einmal, um die Fristen zu wahren, die Beschwerde einlegen. Dann muss aber zeitnah die Begründung kommen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Zitat

    Der Ablauf stimmt schon. Man kann erst einmal, um die Fristen zu wahren,
    die Beschwerde einlegen. Dann muss aber zeitnah die Begründung kommen.

    Naja, aber dann frage ich mich, wie es sein kann, dass das OLG bereits einen neuen Verfahrenspfleger bestellt hat? Das setzt ja voraus, dass die Beschwerde(n) zugelassen werden, obwohl die Begründung noch gar nicht vorliegt. So ist hier die Sachlage.
    Oder missverstehe ich den Werdegang dahingehen, dass Beschwerden in jedem Fall zugelassen werden, die Möglichkeit, eine Beschwerde von vornherein abzuweisen, gar nicht besteht?


    Zitat

    Dann hat er wahrscheinlich gestern versucht, einen Verfahrensfehler zu
    provozieren, als er behauptet hat, das Gutachten (ist seit März fertig)
    hätte ihm nicht vorgelegen... :hae: Sein Anwalt ist auch aus allen Wolken gefallen....

    Seltsam. Auf welcher Grundlage hat er dann im Verfahren argumentiert?

  • off Topic @ uxor mala: Das sollte eigentlich vom OLG begründet sein, weshalb und wozu ein (weiterer? neuer? ) Verfahrenspfleger eingesetzt wird. Nichtdestotrotz kann über eine Beschwerde nur entschieden werden, wenn die Beschwerde als solche ausformuliert ist ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Seltsam. Auf welcher Grundlage hat er dann im Verfahren argumentiert?


    Argumentiert hat er ja gar nicht - er ist einfach nicht damit einverstanden. Punktum.


    Das Gutachten ist ziemlich schlecht für ihn ausgefallen, darauf kann er sich gar nicht stützen.


    Ich werde jetzt einfach mal abwarten und mich freuen, dass Junior langsam wieder Kontakt zu seinem Vater bekommt.