Beiträge von uxor_mala

    Zitat

    Der Ablauf stimmt schon. Man kann erst einmal, um die Fristen zu wahren,
    die Beschwerde einlegen. Dann muss aber zeitnah die Begründung kommen.

    Naja, aber dann frage ich mich, wie es sein kann, dass das OLG bereits einen neuen Verfahrenspfleger bestellt hat? Das setzt ja voraus, dass die Beschwerde(n) zugelassen werden, obwohl die Begründung noch gar nicht vorliegt. So ist hier die Sachlage.
    Oder missverstehe ich den Werdegang dahingehen, dass Beschwerden in jedem Fall zugelassen werden, die Möglichkeit, eine Beschwerde von vornherein abzuweisen, gar nicht besteht?


    Zitat

    Dann hat er wahrscheinlich gestern versucht, einen Verfahrensfehler zu
    provozieren, als er behauptet hat, das Gutachten (ist seit März fertig)
    hätte ihm nicht vorgelegen... :hae: Sein Anwalt ist auch aus allen Wolken gefallen....

    Seltsam. Auf welcher Grundlage hat er dann im Verfahren argumentiert?

    "Liegt die vor, kann dein Ex sich an das OLG wenden und sollte dort
    nachweisen, dass es entweder völlig neue Aspekte gibt in dem Verfahren,
    die noch nicht eingebracht wurden (du willst mit Kindern kurzfristig
    nach Timbuktu ziehen ...) oder aber, dass das Familiengericht
    vorliegende "Beweise" (das gutachten, die Befragungen etc. )falsch oder
    gar nicht beim Urteil berücksichtigt hat oder Verfahrensfehler begangen
    worden sind.




    Dem OLG muss also richtig etwas Substantielles auf den Tisch gelegt
    werden und nicht. "Das Urteil ist völlig Banane, weil ich da ganz
    anderer Meinung bin ..."


    In unserem Fall hat der KV lediglich mitgeteilt, dass er Beschwerde einlegt gegen den Beschluss vom AG. Die Begründung folge später. Das war vor sechs Wochen. Das OLG hat schonmal einen Verfahrenspfleger mit mediativen Aufgaben betraut. Begründung noch immer offen...