ZitatDer Ablauf stimmt schon. Man kann erst einmal, um die Fristen zu wahren,
die Beschwerde einlegen. Dann muss aber zeitnah die Begründung kommen.
Naja, aber dann frage ich mich, wie es sein kann, dass das OLG bereits einen neuen Verfahrenspfleger bestellt hat? Das setzt ja voraus, dass die Beschwerde(n) zugelassen werden, obwohl die Begründung noch gar nicht vorliegt. So ist hier die Sachlage.
Oder missverstehe ich den Werdegang dahingehen, dass Beschwerden in jedem Fall zugelassen werden, die Möglichkeit, eine Beschwerde von vornherein abzuweisen, gar nicht besteht?
ZitatDann hat er wahrscheinlich gestern versucht, einen Verfahrensfehler zu
provozieren, als er behauptet hat, das Gutachten (ist seit März fertig)
hätte ihm nicht vorgelegen... :hae: Sein Anwalt ist auch aus allen Wolken gefallen....
Seltsam. Auf welcher Grundlage hat er dann im Verfahren argumentiert?