Wenn Du jetzt zu Deiner eigenen Sicherheit noch besser vorgehen willst, dann bietest Du nicht nur immer den Umgang in der Gartenschau an, sondern tatsächlich auch an einem öffentlichen Ort, der kostenfrei zugänglich ist. Dies musst Du aber nicht, da Du ihm ja angeboten hast, zu der Gartenschau auf Deine Karte mitzukommen. Aber es beruhigt vielleicht Dein schlechtes Gewissen oder Deine Unsicherheit, die Du zu haben scheinst.
Nochmal: anwaltliche Vorwürfe sind zunächst nur Wiedergaben dessen, was ihr Mandant erzählt, ungeprüft. Bloß weil sie von einem Anwalt kommen, müssen sie nicht wahr sein oder vor Gericht mehr Gewicht haben.
Du scheinst doch bisher alles korrekt zu machen. Weiter so! :daumen