Umgang 5 Monate altes Baby

  • Wenn Du jetzt zu Deiner eigenen Sicherheit noch besser vorgehen willst, dann bietest Du nicht nur immer den Umgang in der Gartenschau an, sondern tatsächlich auch an einem öffentlichen Ort, der kostenfrei zugänglich ist. Dies musst Du aber nicht, da Du ihm ja angeboten hast, zu der Gartenschau auf Deine Karte mitzukommen. Aber es beruhigt vielleicht Dein schlechtes Gewissen oder Deine Unsicherheit, die Du zu haben scheinst.


    Nochmal: anwaltliche Vorwürfe sind zunächst nur Wiedergaben dessen, was ihr Mandant erzählt, ungeprüft. Bloß weil sie von einem Anwalt kommen, müssen sie nicht wahr sein oder vor Gericht mehr Gewicht haben.


    Du scheinst doch bisher alles korrekt zu machen. Weiter so! :daumen

  • Wen wir bspw auf dem Spielplatz sind zusammen mit bekannten/freunden muss ich diese dann weg schicken?wen er meint nicht spazieren gehen zu wollen

    Nein, natürlich musst Du diese nicht weg schicken. Der Umgang sollte allerdings zu einer Festigung der Bindung zwischen Vater und Kind führen, das sollte Dir immer bewusst sein.

  • Das ist mir bewusst und ich verlange ja nicht das er strickt beim Umgangsrecht bei uns steht er kann ja mit der kleinen laufen gehen odee so er soll nur auf dem Gelaende was rießig ist bleiben wen die kleine gestillt werden muss

  • Ich würde sicherheitshalber auch möglichst nur noch schriftlich kommunizieren, aber vor Gericht wird vermutlich gar keine ROlle spielen, wer was wann gesagt hat, und wer wann wo zum Umgang nicht erschien. Was sogar ein bisschen schade ist, weil man den Unsinn, der über einen kursiert, nicht geraderücken kann. Was Romi schreibt, stimmt leider: Selbst den Umgang nicht wahrzunehmen und gleichzeitig BET als Umgangsboykotteurin zu dennunzieren, ist schlechter Standard.


    Die Richter interessiert nur: Welchen Vorschlag hast du, welchen er, und wie kann man das zusammenbringen? Du wirst Gelegenhiet erhalten, darzulegen, wie du dir das vorstellst und warum, zum Beispiel, warum für dich Abendumgang nicht in Frage kommt. Deine Gründe sind alle plausibel. So sachlich, wie du sie hier vorträgst, würde ich das auch vor Gericht tun.


    Was das JA sagt mit dem Zutritt zur Wohnung, ist Unsinn. Du musst auch nicht dein anderes Kind in Mitleidenschaft ziehen lassen. Das JA ist dem Wohl beider Kinder verpflichtet. Ich weiß gar nicht, ob ich damals auch nur begründen musste, warum KV keinen Zutritt zu meiner Wohnung hat, oder ob das aus seinem Antrag schon hervorging, jedenfalls genügte ein Vorschlag für einen geeigneten Ort, und gut war. Kindgerechter als auf dem Spielplatz geht es ja wohl nicht. Für den Winter und für Regen musst du dir allerdings noch was einfallen lassen.
    Denn es wird bei einer gerichtlichen Vereinbarung auch nicht möglich sein, sich kurzzuschließen, wann es am besten passt, sondern da wird ein regelmäßiger Rhythmus mit festgesetzen Terminen festgelegt werden. An diese musst du dich dann strikt halten, und wenn er sie grundlos und unangemeldet ausfallen lässt, ist das sein Problem, dafür gibt es keinen Ersatz.


    Desweiteren würde ich mir überlegen, wie du mit dem Mobbing vorgehst, und wenigstens schon mal ein Schreibenuf Unterlassen von Fotografieren aufsetzen oder deine Anwältin aufsetzen lassen. So wie du die Situation schilderst, sind Vater und Oma hier massiv übergriffig, in die Enge drängend, rücksichtslos. Du brauchst aber deine Kräfte für dich. Und du hast Persönlichkeitsrechte und musst dir das nicht gefallen lassen. Das vergisst man manchmal, wenn man vor Gericht gezerrt wird und nur Angst hat, etwas falsch zu machen.


  • vielen Dank für den Typ auf diesen Gedanken kam ich noch gar nicht da mir einfach das wohl der Kinder an erster Stelle steht.Ja ihm passt es ja über die Woche nur abends darauf hatte ich mich vorübergehens eingelassen einfach der kleinen wegen.Jedoch habe ich ihm dann gesagt das der Umgang um 17.00 einfach wen zwei Kinder zu versorgen sind spät ist da die kleine zur Zeit spaätestens um 18:00 Uhr platt ist und da auch zu Bett geht und die große um 19:00 uhr und vorher will noch Bett fertig gemacht werden gefüttert der großen essen machen.Aber das ist laut ihm alles auch in der halben Stunde machbar.Auf Vorschläge am Wochenende bsp Samstags oder Sonntags vormittags bevor die kleine ihren mittagsschlaf mach wurde von ihm verneit da er da plötzlich auch Samstags arbeiten muss und Sonntags vormittags auf den Hundeplatz.


    Wir waren vor kurzem auf dem Spielplatz die große ist mit dem Gesicht nach vorne vom Klettergerüst gefallen und hat tyrisch geschrien nach Luft gezogen ,da meinete er nur eiskalt dein Kind ist gefallen ich würde mal schauen.Statt er mal hingegangen wäre ihr geholfen hätte ich habe es nicht gleich gesehen da die kleine geweint hatte.Wenn die große mit ihm sprechen will bzw was fragt kommt von ihm nur hab jetzt keine Zeit geh weg.würdet ihr das einfach so hinnehmen.Die Dame von Jugenamt meinte nur die große müsse in akzeptieren aber er muss es nicht?Und der ober glou war das seine Mutter meinte das was er getan hat die große liegen zu lassen war vollkommen in Ordnung es sei ja nicht sein Kind.


    er hat von anfang an nie vorgehabt eine gütliche einigung zu treffen.Bei treffen erzählte er immer nur das von seinem Freund der Mutter das Kind weg genommen worden sei weil diese sich nicht an die regeln gehalten hätte.Und er für die kleine Zuhause schon eine komplette ausstattung habe wen die kleine zu ihm komme.


    Ich würde gern das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen da eine vernüftige kommunikation überhaupt nicht möglich ist,ich renne seit der Geburt der kleinen einer Unterschrieft für den Kiga hinterher nix kommt.Meint ihr ich haette da chancen?

  • Ich würde gern das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen da eine vernüftige kommunikation überhaupt nicht möglich ist,ich renne seit der Geburt der kleinen einer Unterschrieft für den Kiga hinterher nix kommt.Meint ihr ich haette da chancen?

    Nein, die sehe ich im Moment nicht, denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei Euch nicht fraglich. Dieses regelt, bei wem das Kind lebt und das ist bei Euch noch nicht strittig. Dass der KV eine Einrichtung vorbereitet, reicht da nicht aus. Ich halte das auch, ehrlich gesagt, nur für eine leere Drohung, denn er hat rechtlich keinen Ansatz, dass das Kind zu ihm kommt.

  • Nein, die sehe ich im Moment nicht, denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei Euch nicht fraglich. Dieses regelt, bei wem das Kind lebt und das ist bei Euch noch nicht strittig. Dass der KV eine Einrichtung vorbereitet, reicht da nicht aus. Ich halte das auch, ehrlich gesagt, nur für eine leere Drohung, denn er hat rechtlich keinen Ansatz, dass das Kind zu ihm kommt.


    es geht mir ja nicht um die einrichtung sondern hauptsächlich darum das er keinerlei anstalten macht die zustimmung für die kita zu geben.das eine kommunikation mit ihm überhaupt nicht möglich ist.oder sollte ich das einfach jedesmal über meine Anwältin regeln lassen?

  • Für die Kita würde ich die Unterschrift (per Anwältin) ersetzen lassen (oder es gleich zur Anhörung mit bringen, vor der Richterin kann er die Unterschrift nicht verweigern). ABR würde ich gerade NICHT beantragen, denn der Aufenthalt bei dir steht ja gar nicht in Frage.


    Den Fehler, das ABR zu beantragen, würde ich schön ihm überlassen. Ich denke aber mal, dass das leere Drohungen sind, um dich einzuschüchtern, zu provozieren oder auch einfach nur zu verletzten. Es ist eine schwere Übung, aber für zur eigenen Psychohygiene unerlässlich: alles zu überhören, was unwichtig ist und dich nur verletzen soll. Ihr werdet nun noch 18 Jahre miteinander zu tun haben. Da braucht man ein dickes Fell. Mit einem halbjährigen Kind hat man das nicht, aber das wächst!


    Aber ich würde mich auf keinen Fall bei der Anhörung in Detals verrrennen und alles Schlimme erzählen, was KV so gemacht hat! Immer bei dir bleiben, warum du etwas lieber so willst und was dagegen spricht, es anders zu machen. Evtl. für alles zwei prägnante Beispiele haben, aber dich nicht, unter KEINEN Umständen in eine Erzählwut über die Missetaten des KV hineinziehen lassen!



    Übrigens ist natürlich jeder Erwachsene zur Ersten Hilfe verpflichtet.

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  • er anscheinend nicht.


    Nein ich werde vor Gericht einfach meinen Standpunkt vertreten und meine Vorstellungen eines Umgangsrech vortragen,Vorher wird es es noch ein Gespräch beim Jugenamt geben.Und dort werde ich meine Vorstellungen vortragen und auch sagen das eine übernachtung in dem alter noch nicht in frage kommt da sie ja auch noch gestillt wird und meines erachtens einfach noch zu klein.Ich denke einen Tag über die Woche und einen Tag am wochenende Vormittags /Mittags für jeweils 1,5-2 Stunden vorerst ist doch ok für ein 5 Monate altes baby oder?

  • Wenn er notwendige Unterschriften willkürlich ausschlägt, dann würde ich immer den Weg gehen, diese Unterschrift gerichtlich ersetzen zu lassen. Die Kosten dafür würden ihm auferlegt werden, wenn er die Unterschrift willkürlich verweigert und sie notwendig ist.


    Eine Unterschrift für einen Kita-Platz betrifft aber eh nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht, sondern ist Teil der Personensorge.


    Die Anzahl der Momente, wo Du aber unbedingt eine Unterschrift von ihm brauchst, ist jetzt nicht so immens hoch. Und wenn er das erste Mal die Kosten für die gerichtliche Ersetzung seiner Unterschrift zahlen muss, wird er sich vielleicht zweimal überlegen, ein weiteres Mal eine Unterschrift zu verweigern.


    Grundsätzlich habt Ihr aber bei GSR Euch als Eltern zu einigen. Wenn das nicht gelingt, dann könnt Ihr den Weg über eine Mediation gehen, oder letztlich die Sache gerichtlich klären lassen.


    Hinsichtlich Umgang bei Säuglingen wird eher zu häufigeren Umgängen, dafür aber von der Dauer nicht so lange, entschieden. Eine Übernachtung mit 5 Monaten, vor allem wenn noch gestillt wird, ist absolut unüblich. Eventuell solltest Du über einen weiteren Umgangstag pro Woche nachdenken. 2 Tage a ein paar Stunden könnte etwas wenig als Angebot sein.

  • ja aber wie soll ich ihm mehrere Tage anbieten wen er nur abend kann.Ich kann doch nicht jeden abend die kinder ewig wach halren zumal er ja von einem völlig übermüdeten kind auch nichts hat.ich kann von mir aus auch dreimal die Woche 1,5 stunden anbieten aber dann muss er das Umgangsrecht halt auf Spielplätzen oder dort wo wir sind wahr nehmen .Ich kann ja meine Kinder zuhause lassen nur weil ihm öffentliche Orte nicht passen.

  • hi,



    ja aber wie soll ich ihm mehrere Tage anbieten wen er nur abend kann.Ich kann doch nicht jeden abend die kinder ewig wach halren zumal er ja von einem völlig übermüdeten kind auch nichts hat.ich kann von mir aus auch dreimal die Woche 1,5 stunden anbieten aber dann muss er das Umgangsrecht halt auf Spielplätzen oder dort wo wir sind wahr nehmen .Ich kann ja meine Kinder zuhause lassen nur weil ihm öffentliche Orte nicht passen.


    schlag ihm 3x die Woche für 1,5 vor in einem Zeitrahmen zwischen 9:00-12:00 und 15:00-17:30. Umgängewqerden weder in deiner Wohnung stattfinden, noch durch dich begleitet werden. Windeln gibst du mit.


    Er soll dir bitte schriftlich mitteilen, welche Zeiten er an welchen Wochentagen nehmen möchte. Legt er sich SCHRIFTLICH fest. gilt genau der festgelegte Umgang.
    Kindesübergabe, viel Spaß und Tür zu!.


    Jammert er und will sich nicht festlegen gibts halt keinen Umgang.


    Wenn er zum JA rennt oder zum Gericht kannst du nachweisen, dass er einen Riesentopf an Zeiten angeboten bekommen hat, aber nichts davon nutzen wollte.


    Und NIEMAND kann von dir verlangen, dass du ihn in die Wohnung läßt, lass dir das nicht erzählen.


    Sollte mein Ex (okay, der ist aber auch ein ganz anderes Kaliber) jemals meine Wohnung betreten würde ich über einen Umzug nachdenklen.


    Mima

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz


  • ja aber wie soll ich ihm mehrere Tage anbieten wen er nur abend kann.Ich kann doch nicht jeden abend die kinder ewig wach halren zumal er ja von einem völlig übermüdeten kind auch nichts hat.ich kann von mir aus auch dreimal die Woche 1,5 stunden anbieten aber dann muss er das Umgangsrecht halt auf Spielplätzen oder dort wo wir sind wahr nehmen .Ich kann ja meine Kinder zuhause lassen nur weil ihm öffentliche Orte nicht passen.


    Habe Ihm heute die entscheidung überlassen wo ein treffen statt finden soll.Sein vorschlag ein Cafe alles gut und schön .Aber genua vor diesem Cafe hat er mich schon mal mit zwei Kindern stehen lassen da es um 17:00 Uhr zu macht.komme mir irgendiwe total verarscht vor

  • zweitmama,



    ja aber wie soll ich ihm mehrere Tage anbieten wen er nur abend kann.


    Es ist schlicht SEIN PROBLEM, wenn er nur abends kann. Kein Gericht der Welt wird kleine Kinder zu Umgang nach 18:00 vedonnern, da ist jedem mit gesundem Menschenverstand klar, dass diese in den Schlafensvorbereitungen stecken sollten.


    Dann muss er sich ne Waffel machen oder Sa und So Umgang für jeweils 1,5h...da wird er ja wohl tagsüber können.


    Lass dich nicht so einschüchtern.


    Mima

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

    Einmal editiert, zuletzt von mimamause ()

  • ja aber wie soll ich ihm mehrere Tage anbieten wen er nur abend kann.Ich kann doch nicht jeden abend die kinder ewig wach halren zumal er ja von einem völlig übermüdeten kind auch nichts hat.ich kann von mir aus auch dreimal die Woche 1,5 stunden anbieten aber dann muss er das Umgangsrecht halt auf Spielplätzen oder dort wo wir sind wahr nehmen .Ich kann ja meine Kinder zuhause lassen nur weil ihm öffentliche Orte nicht passen.


    Habe Ihm heute die entscheidung überlassen wo ein treffen statt finden soll.Sein vorschlag ein Cafe alles gut und schön .Aber genua vor diesem Cafe hat er mich schon mal mit zwei Kindern stehen lassen da es um 17:00 Uhr zu macht.komme mir irgendiwe total verarscht vor


    Ich meinte es so, wie mmm es schrieb. 3 Tage a 1,5 Stunden vorschlagen zu Zeiten, die für die Kinder noch ok sind. Und selbstverständlich nicht bei Dir zuhause.


    Wenn er ein Treffen zu einer Zeit vorschlägt, wo das Cafe nachweislich keine Öffnungszeiten hat, dann antworte ihm, dass er doch bitte einen anderen Ort vorschlagen möge, da dieser zu seiner gewünschten Zeit nicht zur Verfügung stehen würde.

  • Ich meinte es so, wie mmm es schrieb. 3 Tage a 1,5 Stunden vorschlagen zu Zeiten, die für die Kinder noch ok sind. Und selbstverständlich nicht bei Dir zuhause.


    Wenn er ein Treffen zu einer Zeit vorschlägt, wo das Cafe nachweislich keine Öffnungszeiten hat, dann antworte ihm, dass er doch bitte einen anderen Ort vorschlagen möge, da dieser zu seiner gewünschten Zeit nicht zur Verfügung stehen würde.

    das weis er ja ganz genau.da er mich vor dem selben Cafe schon mal mit zwei kindern um diese Uhrzeit stehen lassen hat

  • das problem ist ja das er nie versucht hat das Gespräch mit mir zu suchen.Ich war die jenige die immerwieder alles in bewegung gesetzt hat.Der kleinen wegen.Er hat ja gleich beim Gericht klage eingereicht ohne den versuch übers Jugendamt oder sonstiges

  • So wir hatten gerade Umgangsrecht auf seinen wunsch in einem Cafe.ich habe ihm die kleine gegeben und mich mit meiner Tochter weiter weg gesetzt .Dann kommt er zu.mir und meint das ich ihm ueber alles sprich ausfluege,termine informieren muss stimmt das so?