Sorry, habe ich wohl wirklich was verwechselt... bzw. habe nicht darüber nachgedacht, dass ja dann die mögliche "kindswohlgefährdung" vorrangig wäre ... (und es ging da auch letztlich um eine anderes Problem als diese Aussage der JA-Mitarbeiterin kam, ich habe das fälschlicherweise übertragen bzw. um einen Sonderfall versucht irgendwie zu übertragen, was ähäm schief ging) Für die Verwirrung entschuldige ich mich...
Um auf das ursprüngliche Problem zurück zu kommen; die lange Zugfahrt allein ist sicher kein Grund "kindswohlgefährdung" anzunehmen und die Sache vors JA zu bringen... einfach so verbieten ist klar, dass nicht geht (auch wenn ich das nicht so klar geschrieben habe ... wirrkopf)