Bestimmung des Aufenthaltes

  • Sorry, habe ich wohl wirklich was verwechselt... bzw. habe nicht darüber nachgedacht, dass ja dann die mögliche "kindswohlgefährdung" vorrangig wäre ... (und es ging da auch letztlich um eine anderes Problem als diese Aussage der JA-Mitarbeiterin kam, ich habe das fälschlicherweise übertragen bzw. um einen Sonderfall versucht irgendwie zu übertragen, was ähäm schief ging) Für die Verwirrung entschuldige ich mich...


    Um auf das ursprüngliche Problem zurück zu kommen; die lange Zugfahrt allein ist sicher kein Grund "kindswohlgefährdung" anzunehmen und die Sache vors JA zu bringen... einfach so verbieten ist klar, dass nicht geht (auch wenn ich das nicht so klar geschrieben habe ... wirrkopf)

  • Ergebnis: Dem Vater wurden 2 weitere Tage zugesprochen, dass WE quasi verlängert. 2 Tage weil Hin,-& Rückreise durch die lange Fahrt die gemeinsame Zeit unterbinden und auf die Erhaltung der Bindung zwischen Vater & Kind wird viiiiiiel wert gelegt ;)


    Nordseekind,
    das eine Kind der TS ist schulpflichtig, eine Ausweitung daher nicht möglich.
    Abgesehen davon wohnt der KV nicht so weit entfernt, sondern die Freundin des KV.


    TS,
    in deinem Fall könnte es Sinn machen ein Gespräch mit dem KV beim JA zu vereinbaren.
    Deine Gedanken, dass die Fahrerei für die Kinder vielleicht weniger schön sind, sind ja nicht aus der Luft gegriffen.
    Frage ist auch, was ist von deiner Seite aus zu tun, wenn die Kinder aufgrund der Fahrerei nicht mehr zum Umgang möchten.

  • Bzw. was können die Beteiligten tun, wenn Kind auf Grund der Bedenken wegen der Fahrerei nicht mehr zum Umgang möchte?


    Ich sehe es wie Luchsi. Sollen die zwei erst einmal machen (dürfen!) und sehen, wie es läuft.


    Gruß