Tag.
Zum Mietverhältnis kann ich vielleicht so viel sagen, dass
- wenn einer von euch aus der Wohnung, sprich aus dem Mietvertrag will, dann muss der Mietvertrag von beiden gekündigt werden. Ihr seit gesetzlich dazu verpflichtet, dem anderen den Auszug zu ermöglichen. Niemand kann jemanden zwingen Mieter einer Wohnung zu sein, in der er gar nicht wohnt. Somit ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Vater die Wohnung verliert. Zwei Schuldner sind den meisten Vermietern lieber als einer.
- wenn der Vater die Wohnung behalten will und kann, dann gibt es die Möglichkeit, dass ihr eine Freistellungserklärung aufsetzt, die dich von allen finanziellen Verpflichtungen freistellt. Somit kann die alte Wohnung den Kindern erhalten bleiben.
Du suchst eine Wohnung, groß genug für dich und die zwei Töchter. Der Vater wird die alte Wohnung nicht halten können und sich auch eine kleinere Wohnung suchen müssen, groß genug aber, um den Besuch der Töchter zu ermöglichen. Mir stellt sich die Frage, wie ihr die Wohnungen finanzieren werdet. Der Vater wird voll unterhaltpflichtig sein?
Zum Thema Kinder kann ich nur spekulieren: Niemand weiß, wie euer bisheriges Familienleben in puncto Kinderbetreuung aussah. Du sagst, die Kinder wollen mit dir ausziehen. Ob die Kinder das aus Loyalität machen würden, weiß hier auch keiner. Da sie aber alt genug sind, setzt euch mit ihnen hin. Wenn das mit dem Vater nicht geht, setzt euch zu einer Beratung bei den einschlägigen Hilfsorganisationen. Ich finde es gut, wenn die Kinder mit ihren Bedenken und Wünschen gehört werden, wenn nicht schon von euch als Eltern zusammen, dann von dritten Personen, die Erfahrung mit dem Thema haben und euch Tipps geben können.
Weißt du schon, in welche Richtung es wegen Unterhalt und Betreuung nach der Trennung gehen wird?
Grüße