Wollen das Haus für die Kinder behalten

  • Das sind aber zwei Paar Schuhe.


    1. Wenn du nicht leistungsfähig bist, kannst du keinen Unterhalt zahlen. Weder kindesunterhalt noch Trennungsunterhalt.
    2. Wenn Ex leistungsfähig ist, hat er Trennungsunterhalt zu zahlen.


    3. Wenn Ex im gemeinsamen Haus wohnt, hat er dir anteilig Miete zu zahlen (die allerdings dein Einkommen erhöht und dich damit ggfls leistungsfähig macht).


    Die ganze Sache ist also ein ziemlicher "Berechnungsschlamassel" und wird "wie auf dem Basar" ausgehandelt ... Bedeutet:Du musst auf jede Forderung ein begründetes "Ja, aber ..." haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich weiß ja nicht, ob ich einen Denkfehler mache, aber Du bekommst schon seit 2 Jahren staatliche Leistungen, das dürfte doch inzwischen weit mehr sein, als das, was Du beim Verkauf des Hauses raus haben dürftest, oder?


    Also geht das Geld , was Du bekommen könntest doch an Vater Staat.
    Es sei denn, Dein Onkel würde seinen "Zuschuß" zurückverlangen, was unter bestimmten Vorraussetzungen geht...es gibt da ein Urteil vom letzten Jahr über das zurückverlangen von "Geschenken" ( da ging es um eine Eigentumswohnung, die verschenkt wurde an den Schwiegersohn und der hat sich kurz darauf getrennt, laut Gerichtsurteil musste er dann die geschenkte Wohnung zurück geben ).


    Aber Du wirst mit dem Geld doch eh nix anfangen können, es wird an Vater Staat übergehen, also warum bestehst Du darauf, möglichst viel ausgezahlt zu bekommen?

  • Hallo Monsterkrümel...


    ja, ich bekomme seit nunmehr 1,5 Jahren staatliche Leistungen ( erste halbe Jahr habe ich selber finanziert)
    und ich weiß auch, dass ich mein Darlehen mit meinem Auszshlungsvertrag abgelten muss.


    Nach seiner ersten Berechnung würden mir auch paar Euros verbleiben, schließlich gibt es auch Freibeträge beim Amt.
    Aber dann kam ihm in Kopf sein "Vermögen" von meinem Betrag abzuziehen und das darf er erstmal gar nicht und
    zweitens darf ich dann auch mein eingebr.Vermögen zur Sprache bringen ;)